Es liegt mir kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung vor.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Frauen Ministerinnen! Wir reden heute über Lebendtiertransporte in Österreich und – mit einem kleinen Aspekt – auch in der Europäischen Union.
Einleitend zu den Leistungen der österreichischen Landwirtschaft: Wir erzeugen Lebensmittel höchster Qualität und wir sorgen für die schöne österreichische Landschaft. Wenn man Lebensmittel und Landschaft in der bäuerlichen Praxis paart, dann ist es notwendig, dass es Nutz- und Haustiere gibt – Rinder, Schweine, Geflügel oder Pferde zum Beispiel –, und ich kann Ihnen sagen: In der guten landwirtschaftlichen Praxis ist abgebildet, dass es unseren Tieren aus ethischen und aus ökonomischen Gründen gut gehen soll und dass es unser täglicher Auftrag ist – jener einer Bäuerin oder eines Bauern –, dafür zu sorgen, dass es den Tieren am Hof gut geht.
Was ist der Auftrag der Europäischen Union? – Wir sollen gesunde Lebensmittel erzeugen, wir sollen diese gesunden Lebensmittel in ausreichender Menge und Qualität erzeugen, und wir sollen angemessene Preise gestalten, und zwar für die Bäuerinnen und Bauern auf der einen Seite, aber auch für die Konsumentinnen und Konsumenten auf der anderen Seite. Dieser Auftrag der Europäischen Union und der Öffentlichkeit in Europa fordert uns. Auch die Tiertransporte werden in der Europäischen Union mitgeregelt, und da darf ich berichten: Es gibt die Tiertransportverordnung (Abg. Vogl: Kein Golden Plating!), und es gibt ein System, ein Monitoringsystem, durch das zum Beispiel Langstreckentransporte europaweit überwacht werden, damit unsere Tiertransporte letztendlich auch gut dokumentiert sind.
Jetzt zu den Tiertransporten in Österreich: Wir verfügen über relativ strenge nationale Regeln. Ich darf da etwa eine Maximallänge von 4,5 Stunden oder eine 30-Grad-Obergrenze, speziell wenn es um Exporte in Drittländer wie zum Beispiel in die Türkei geht, anführen. Es gibt auch relativ strenge Kontrollen. 2016 sind 152 000 Kontrollen durchgeführt worden, wobei 1 400 Beanstandungen erfolgt sind – das sind 0,9 Prozent –, und aus dem Jahr 2015 wissen wir, dass circa die Hälfte dieser Beanstandungen rein bürokratische Probleme mit den Aufzeichnungen betrafen.
Ich darf wie folgt zusammenfassen: Die Kontrollen funktionieren ganz gut, es gibt Beanstandungen in einem relativ geringen Ausmaß, und die Transportunternehmen halten sich im Großen und Ganzen recht gut an die gegebenen gesetzlichen Regelungen.
Es ist uns Bäuerinnen und Bauern aber wichtig, dass das Vertrauen – das Vertrauen zwischen den Produzenten und den Konsumentinnen und Konsumenten, das Vertrauen in unsere Produktionsmethoden – aufrechterhalten wird, und überall, wo es Verbesserungen geben kann, sind wir gerne dabei.
Kollege Androsch hat einen Antrag eingebracht, und zu diesem Antrag 566/A(E) darf ich einen Abänderungsantrag mit folgendem Entschließungstext einbringen:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Erstellung des nationalen Kontrollplans so zu gestalten, dass durch
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