Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 296

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die Bildung von Schwerpunktaktionen die Anzahl der Straßenkontrollen, insbesondere bei Schlachttiertransporten auf der Langstrecke, risikobasiert verbessert wird.“

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Ich glaube, dass unser Antrag eine wesentliche Erweiterung des vorliegenden An­trages von Kollegen Androsch ist, und ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

19.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolle­ginnen und Kollegen, betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Trans­portweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A(E))

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A(E)) lautet zur Gänze wie folgt:

Die Arbeitsteiligkeit in der Landwirtschaft hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Damit einhergehen aber auch zunehmende Transport- und Logistikprozesse (u.a. Verarbeitung, Schlachtung, Vermarktung). Selbst in der EU bzw. in EU-nahen Re­gionen (Nordafrika und Naher Osten mit ca. 500 Mio. Einwohnerinnen und Ein­wohnern) gibt es oft nicht die Möglichkeit einer ausreichenden Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen tierischer Herkunft. Dies vor allem aus klimatischen Gründen, aufgrund fehlender Ressourcen oder aus politischen Gründen (z.B. fehlende Stabilität, Krieg, mangelnde Infrastruktur).

Die Ausfuhr von Zucht- und Nutzrindern in Regionen ohne ausreichender Eigen­versorgung, kann aus entwicklungshilfepolitischer Sicht eine echte Hilfe und Verbes­serung der Situation vor Ort herbeiführen. Der Aufbau von Tierbeständen in armen Regionen nach Tierseuchen, Kriegen oder als Basis für funktionierende Versorgungs­ketten ist allerdings nur im Wege von Tiertransporten erreichbar und dann vertretbar, wenn unter wirtschaftlich zumutbaren Kriterien Tierschutzstandards eingehalten wer­den. Das Ziel ist immer der Erhalt gesunder unverletzter Tiere am Bestimmungsort.

In Österreich werden Tiertransporte nach einem von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz entwickelten Stichproben- und Schwer­punktkontrollplan kontrolliert. Dieser Plan sieht Kontrollen sowohl auf der Straße als auch am Bestimmungsort vor.

Der Tierschutzbericht 2017 zeigt die erfolgreiche Kontrollarbeit der Behörden auf:

• Im Jahr 2015 wurden rund 159.000 Kontrollen durchgeführt, der Großteil am Schlachthof selbst.

• Bei 1.285 Kontrollen wurden zumindest eine Zuwiderhandlung nach dem TTG fest­gestellt (lediglich 0,8%). Davon betrifft die Hälfte Mängel bei den mitgeführten Doku­menten.

 


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