Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mein Vorredner Herr Krist von der SPÖ hat behauptet, er hätte den Antrag zu Südtirol nach 21 Uhr erhalten.
Ich berichtige tatsächlich: Laut Übertragung hat Herr Abgeordneter Krist den Antrag um 18.56 Uhr erhalten. Und es darf von einem Abgeordneten erwartet werden, dass er einen Antrag innerhalb von drei Stunden lesen kann. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Noll. – Abg. Krainer: ... schon etwas gehört von der 24-Stunden-Frist? – Abg. Loacker – in Richtung des Abg. Krainer –: Der Neubauer ist neu! – Unruhe im Saal.)
21.46
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Peschorn zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Inneres Dr. Wolfgang Peschorn: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich darf mich zu dem Initiativantrag, zu dem zwei Abänderungsanträge vorliegen, zu Wort melden und gestatte mir als Bundesminister für Inneres, in dessen Vollzugsbereich das Staatsbürgerschaftsgesetz fällt, Ihnen dazu einige Details unserer Gespräche mitzuteilen.
Ich habe schon bei meiner Antrittsrede gesagt: Verwalten ist Gestalten im Rahmen der Gesetze. Und wenn man das ernst meint, dann sind die Gesetze der Rahmen des Verwaltungshandelns. Und damit das, was die Bürger von uns erwarten, nämlich dass etwas, wenn sie ein Recht darauf haben, auch rasch geschehen kann und umgesetzt werden kann, möglich ist – gegenständlich reden wir über eine gesetzliche Initiative, die es Menschen durch Anzeige ermöglicht, die Staatsbürgerschaft der Republik Österreich zu erlangen –, sollten die Gesetze klar formuliert und von den Verwaltungsbehörden, die dafür zuständig sind, umgesetzt werden können.
Ich danke für das Vertrauen des Nationalrates in meine Verwaltung, in das Bundesministerium für Inneres, weil wir bei der Ausgestaltung dieses Abänderungsantrages mitgestalten konnten, des Abänderungsantrages, den wir heute von Abgeordnetem Mag. Engelberg vorgetragen bekommen haben.
Ich danke deswegen, weil es jenen Behörden, die nach Ihrer Beschlussfassung dieses Gesetz zu vollziehen haben – das wird im überwiegenden Ausmaß die Magistratsabteilung 35, aber auch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sein –, möglich sein wird, allen Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige erlangen wollen, diese rasch zuzuerkennen.
Der Antrag, der von Frau Dr. Krisper vorgetragen wurde, ist sehr weitgehend, und in der Kürze war eine Beratung mit den Experten nicht mehr möglich. Der Wortlaut dieses Antrages ist sehr weit und ermöglicht dadurch nur schwer einen Vollzug.
Von der Systematik her soll die Novelle, über die Sie heute Beschluss fassen, einen Absatz 1a einfügen, der inhaltlich an den Absatz 1 des § 58c anknüpft. Und dort, im § 58c Abs. 1, ist schon seit langer Zeit der Vorfahre, von dem der Nachkomme sein Recht ableiten soll, definiert.
Mit dem Antrag der Abgeordneten Dr. Krisper erweitern Sie diesen Vorfahrenbegriff, und das führt dazu, dass zwischen jenen Personen, die nach Absatz 1 als Vorfahre,
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