Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 367

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Meine Damen und Herren! Es obliegt laut dem Gesetz, nämlich laut genau diesem Paragrafen, dem Herrn Bundesminister, dem Vizekanzler, die grundsätzliche Organi­sa­tion seines Ressorts vorzunehmen, und dieser Bundesminister ist mit all dem, was er tut, uns, dem Parlament, auch entsprechend verantwortlich. Ich halte es nicht für klug, dem Minister genau vorzuschreiben, wie er sein Haus zu führen hat und wie er sein Ressort aufzubauen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man schon so einen Antrag macht, dann sollte man die Dinge auch zu Ende denken, denn wenn man eine neue Sektion schafft, dann müsste man gleichzeitig auch die Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ändern, weil ja dann der Sektions­chef, die Sektionschefin in ein neues Schema und eine andere Verwendungsgruppe ein­zuordnen ist. Auch das fehlt in diesem Antrag.

Zudem ist es meiner Ansicht nach fünf Minuten vor zwölf, ein schlechter Zeitpunkt. Es stellt sich die Frage, warum gerade am Ende einer Gesetzgebungsperiode eine solche Änderung überhastet vorgenommen werden soll. Die Regelungen im Bundesminis­teriengesetz treffen – das wissen wir alle! – normalerweise am Beginn einer Legis­laturperiode die Regierungsparteien, die sich anlässlich einer Regierungsbildung zu­sammengefunden haben.

Wir werden daher dem Antrag auf Rückverweisung an den Verfassungsausschuss, der schon am Präsidium liegt und den Abgeordneter Stefan dann einbringen wird, zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim ist wieder im Begriff, zum Rednerpult zu gehen.)

23.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Jabloner. – Bitte. (Allgemeine Heiterkeit.)


23.15.23

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde Sie bitten, in dieser Angelegenheit nichts übers Knie zu brechen, sondern sich eine solche gesetzliche Maßnahme gründlich zu überlegen, und würde daher auch empfehlen, diese Materie an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen.

Man kann über die Einteilung des Justizministeriums verschiedener Ansicht sein. Das ist eine politische Frage, es ist aber auch eine fachliche Frage, und ich halte nichts davon, Organisationseinheiten ad personam zu verändern. Ich weiß, dass das natürlich dauernd passiert, dass das üblich ist, aber ich muss dieses Spiel ja nicht mitspielen und bin daher der Meinung, dass man da sachlich vorgehen sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube auch, dass es wenig Sinn hat, das Bundesministeriengesetz am Ende der Legislaturperiode zu verändern, denn das Erste, was die neue Bundesregierung tun wird, ist, das Bundesministeriengesetz zu ändern. Ich sehe daher relativ wenig Sinn darin, jetzt eine solche gesetzliche Maßnahme vorzusehen.

Ich glaube auch, dass man legistisch an diesem Entwurf feilen müsste, selbst wenn man ihn für richtig hält. Es sind einige Unklarheiten drinnen. Es ist nicht ganz klar, was damit gemeint ist, dass der Minister nicht sein Weisungsrecht delegieren kann – was immer das bedeutet. Wie schaut es dann mit der internen Weisungssituation aus? Es ist auch so, dass eine solche Formulierung es zwar ausschließen würde, einen Generalsekretär einzusetzen – was ich für eine sehr gute Idee hielte, weil ich von den Generalsekretären wenig halte –, aber man muss bedenken, dass es Staatssekretäre gibt, und die können verfassungsgesetzlich immer zwischen den Bundesminister und einen Sektionschef geschoben werden.

 


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