Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 368

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Ich würde Sie also bitten, die Sache gründlich zu überlegen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jarolim. Jetzt ist er tatsächlich dran. – Bitte.


23.17.49

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Kolle­ginnen und Kollegen! Ich glaube, die Form der Ausgestaltung, die wir derzeit haben, dass der Chef der Legistik gleichzeitig auch der Chef der Weisung in Einzelstrafsachen ist, ist die verpolitisierteste Form insgesamt, wie man diese Position besetzen kann.

Wir sind seit Jahren für die Schaffung eines Bundesstaatsanwaltes, vom Parlament hier gewählt, der aus neutraler Position von außen die Staatsanwaltschaft leitet. Das ist das absolute Gegenteil von dem, was wir derzeit haben. Es ist auch nicht eine politische Frage, Herr Vizekanzler, sondern ich glaube, es ist eine sachliche Frage. Wenn man die Geschichte zurückverfolgt, wie es zu der Zusammenlegung gekommen ist – die Zusammenlegung erfolgte 2008 –, dann sieht man ja, wie sehr es hier eigentlich um eine rein politische Maßnahme gegangen ist.

Die Kommentare damals von Juristen jeglicher Art – Universitätsprofessoren, Staats­anwälten, Richtern – waren ja eindeutig negativ. Die damalige Justizministerin Bandion-Ortner wollte einen seit zwei Jahren im Amt befindlichen Sektionschef – Bogensberger war das, der nunmehr eine internationale Größe ist – absetzen, und da wurde geschaut, wie es möglich ist, einen auf fünf Jahre bestellten Sektionschef, der erst zwei Jahre im Amt gewesen ist, abzuhalftern. Es ist eben nur dadurch gegangen, dass man eine Änderung des Bundesministeriengesetzes das Justizministerium betreffend durch­geführt hat, und zwar in der Form, dass man gesagt hat, ja, wir müssen unbedingt zwei Sektionen zusammenlegen.

Das waren aber genau jene zwei Sektionen, die eigentlich nicht zusammenlegbar sind, denn: Der eine ist der Legist, der mit allen Parteien Kontakt hat, der mit ihnen die Vorhaben diskutieren muss, die Vorhaben klären muss, der der Inbegriff der Kontakt­person mit der Politik ist; und der andere sollte aber eigentlich im stillen Kämmerchen die Verfahren ohne Berührung mit der Politik anschauen und Weisungen so geben, dass es nicht so ist wie derzeit, dass man dem Herrn Sektionschef dann sagt: Ja, im Übrigen, da gibt es ja auch noch etwas, und so weiter und so fort. – Daher gab es damals auch wirklich jede Menge Kritik.

„Wer die Regeln macht, sollte nicht auch über die Einhaltung wachen“, sagt Helmut Fuchs, einer der renommiertesten Universitätsprofessoren für Strafrecht. Peter Schick, Strafrechtsprofessor in Graz mit ebenfalls großem Renommee, sagt: „Eine Zusam­menlegung von Legistik und Einzelstrafsachen wäre nicht im Sinne unserer schönen Tradition der Gewaltentrennung. Wir sollten die Trennung aufrechterhalten. Ex-Sek­tionschef Miklau, auch eine anerkannte Größe, erklärt: „Die Trennung von Straflegistik und Einzelstrafsachen hat eine Balance geschaffen.“ Die sollten wir nicht anrühren, alles andere wäre „vordergründig“.

Meine Damen und Herren, es hat damals einen personellen Anlassfall gegeben, es ging darum, den Herrn Sektionschef einzusetzen und den anderen abzuhalftern. Dafür kann der jetzige Sektionschef nichts. Das ändert aber nichts daran, dass das eine zutiefst unsachliche Lösung ist, die eigentlich in dieser Form nicht bestehen sollte.

Ich hätte mir gewünscht und eigentlich auch erwartet, dass die Justizminister der Vergangenheit – da kann man dem Herrn Vizekanzler, der erst kurze Zeit im Amt ist, sicher keinen Vorwurf machen – dieses System abgeschafft hätten. Ich habe das da-


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