16.43
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Vizekanzler! Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber Zuseherinnen, Zuseher hier auf der Galerie, aber auch zu Hause, weil dieses Thema ja nicht nur uns zu interessieren hat, sondern, wie ich weiß, auch unglaublich viele Frauen, aber auch Männer, die in Opferschutzeinrichtungen arbeiten, jetzt sicherlich gespannt dieser Debatte folgen! Diese Debatte ist in der Tat eine ernste, unglaublich wichtige, und ich hoffe, dass die Ex-Regierungsparteien noch einmal über das, was sie heute zu beschließen vorhaben, nachdenken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor 40 Jahren, im Jahr 1979, wurde von Johanna Dohnal in Wien die erste Zufluchtsstätte für Frauen, das erste Frauenhaus, eröffnet. Ich darf sagen, damals war ich noch sehr jung, aber im Lauf dieser 40 Jahre hat sich in Österreich der Dialog mit Einrichtungen, die später per Gesetz geschaffen wurden, Frauenberatungseinrichtungen, Gewaltschutzeinrichtungen, Interventionsstellen, immer weiterentwickelt.
Dieser Dialog hat dazu geführt, dass wir zwei Gewaltschutzgesetze verabschieden konnten, die auf dessen Basis entstanden sind. Wir sind damit auch unseren internationalen Verpflichtungen gegenüber dem Europarat nachgekommen – Sie kennen die sogenannte Istanbulkonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Wir sind diesbezüglich schon einer Staatenprüfung unterzogen worden, und das Ergebnis hat gezeigt, dass wir auf einem sehr guten Weg sind.
Ich befürchte für alle Opfer, ob Frauen, Jugendliche oder Kinder, das eine oder andere Mal sicher auch Männer, dass Sie heute diesen Weg des Dialogs für beendet erklären. Das ist äußerst dramatisch, und ich darf Ihnen auch erläutern, warum. (Beifall bei der SPÖ.)
Als von Ex-Kanzler Kurz die vorletzte Regierung gesprengt wurde und 2017 neu gewählt wurde, sind auch die Bemühungen um Verbesserungen im Bereich des Gewaltschutzes eine Zeit lang gestockt. Ich glaube, dass kein einziger Mord an Frauen hätte verhindert werden können, wenn das, was Sie heute zu beschließen vorhaben, schon realisiert worden wäre. Ich glaube nicht, dass sich das positiv hätte auswirken könnte. Ein Jahr lang hat eine große Gruppe von hundert Expertinnen und Experten – einige davon sitzen heute hier – getagt, die in einem Bericht ihre Vorstellungen von einer Weiterentwicklung des Gewaltschutzes dargelegt haben, der aber einfach ignoriert wurde.
Es ging dann so weiter, bis wir am 3. Juli dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen haben, der heute zur Abstimmung gelangen soll. Die 60 Begutachtungen zu diesem Gesetzentwurf waren durchgehend kritisch bis ablehnend, weil das, was Sie vorhaben, den Frauen und den Kindern, die von Gewalt betroffen sind, nicht helfen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir brauchen keine Scheinsicherheit für Frauen und Kinder in diesem Land, sondern wir brauchen echte Sicherheit, diese kann aber nicht erreicht werden, wenn man ganz einfach nur die Strafen erhöht, die Strafen verdoppelt, ohne zu reflektieren.
Wir haben das Sexualstrafrecht hinsichtlich der Sexualdelikte in den letzten zehn Jahren fünfmal novelliert, Kolleginnen und Kollegen! Fünfmal wurde das Sexualstrafrecht verbreitert, erweitert und verschärft – also das Bemühen war da.
Kollege Mahrer, Sie werden dann auch ans Rednerpult treten! Sieben Jahre lang hat es multiinstitutionelle Fallkonferenzen gegeben, die jetzt aufgekündigt wurden – Kickl ist nicht da –, und stattdessen wird jetzt einfach einseitig, nur vonseiten der Polizei eingeladen, wenn schon etwas passiert ist. Davor war es so, dass man vorher, im Bereich der Prävention, geschaut hat, dass sich keine Morde ereignen. Diese Institutionen, die Opferschutzeinrichtungen, aber auch die Polizei haben in sehr guter Zusammenarbeit geschaut, dass nichts passiert.
Es reicht jetzt die Zeit leider nicht, aber ich darf Ihnen sagen, dass wir Opferschutz extrem ernst nehmen, dass wir auch wollen, dass Täter bestraft werden, dass wir nur finden, dass eine Verdoppelung von Mindeststrafen dazu führen könnte, dass Frauen gar keine Anzeige erstatten, dass sie sich zurückziehen und dass so noch mehr passieren könnte. Das soll Sie vielleicht zum Nachdenken anregen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn! – Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bringe daher zum Abschluss als Alternative zu diesem Gesetzentwurf, der dem Opferschutz sicher nicht dienlich ist, einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen betreffend „Echte Verbesserungen im Gewaltschutz statt Rückschritte zu Lasten von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern“ ein.
Er wird gerade verteilt, sehe ich, daher ist er nur in den Kernpunkten zu erläutern. Ich nenne nur drei, vier Punkte, die ganz wichtig wären:
Wir brauchen ein Gewaltschutzsofortmaßnahmenpaket in Höhe von 4 Millionen Euro.
Man kann nicht Gewaltschutz leben, ohne dass Mittel dafür da sind. Das muss Ihnen bitte klar sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von NEOS.) Man kann nicht ein Gesetz beschließen, das mit 1.1.2020 wirksam wird, ohne dass ein Cent dafür budgetiert ist, denn das nächste Budget ist ja noch nicht verhandelt. Es ist kein Geld da für das, was Sie hier fordern.
Wir wollen, dass der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt weitergeführt wird.
Wir wollen eine Stärkung der Prozessbegleitung für Frauen.
Wir wollen Investitionen in die angemessene, gute Aus- und Weiterbildung von Richtern, Richterinnen und Staatsanwälten, Staatsanwältinnen.
Wir wollen schon verpflichtende Antigewalttrainings, aber nicht, wie Sie sagen, sofort, sondern erst nach Verurteilung. Was Sie da in den Gesetzentwurf geschrieben haben, geht nämlich rechtlich gar nicht. Das ist juristisch schwach, was Sie da getan haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir brauchen – und damit komme ich zum Schluss – auf jeden Fall eine Neuauflage der multiinstitutionellen Zusammenarbeit, die sieben Jahre lang gut funktioniert hat, auch mit Datenaustausch über alle Einrichtungen und Institutionen hinweg, die mit Gewaltopfern zu tun haben, damit es nicht noch mehr Gewaltopfer gibt.
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
16.50
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
Genossinnen und Genossen
betreffend „Echte Verbesserungen im Gewaltschutz statt Rückschritte zu Lasten von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6 Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche geändert werden (Gewaltschutzgesetz 2019) (970/A)
Österreich blickt auf eine lange Geschichte politischer Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes zurück. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie war die erste Rechtsvorschrift in Europa, die es ermöglichte, dem (mutmaßlichen) Täter häuslicher Gewalt das Betreten des eigenen Wohnsitzes zu untersagen. Dieses seit 1997 geltende Gesetz wurde in Österreich zum Eckpfeiler in der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Es diente als Modell für mehrere Mitgliedsstaaten des Europarates, in denen Betretungsverbote sowie einstweilige Verfügungen nun weithin genutzt werden, um Frauen und Kinder vor Missbrauch zu schützen. Mit dem 2. Gewaltschutzgesetz, das mit 2009 in Kraft getreten ist, wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opferschutzes in Österreich gesetzt. So wurde u.a. ein neuer Tatbestand betreffend fortgesetzte Gewaltausübung in die Rechtsordnung implementiert, Instrumente wie einstweilige Verfügung und Betretungsverbote wurden ausgebaut. Österreich entwickelte über die Jahre zudem mehrere Aktionspläne und Strategien, wobei der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (2014-16) (NAP) und die Nationale Strategie zur schulischen Gewaltprävention (2014-16) an dieser Stelle hervorgehoben werden sollen.
Am 1. August 2014 trat schließlich die Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen in Kraft (Istanbul-Konvention). Ein echter Meilenstein in Sachen Gewaltschutz.
Sämtliche Gesetze, Initiativen und Strategien wurden im besten Austausch und in Zusammenarbeit mit ExpertInnen in den Bereichen Opferschutz, Gewaltschutz, Täterarbeit, sowie den Interventionsstellen, der Polizei, Politik und Justiz entwickelt.
Mit dem nun vorliegenden so genannten 3. Gewaltschutzgesetz verlässt Schwarz-Blau diesen bewährten Weg. Der 1-jährigen Prozess der Task-Force wird ebenso ignoriert wie die Expertise und Warnungen von Justiz und Opferschutzeinrichtungen.
In dieser nun zu Ende gehenden Gesetzgebungsperiode hat die sozialdemokratische Parlamentsfraktion in zahlreichen Anträgen dokumentiert, welche Schritte im Bereich der Weiterentwicklung des Gewaltschutzes wirklich notwendig sind. Grundlage für die Umsetzung ist eine mehrfach geforderte, wesentliche Budgeterhöhung für Opfer- und Gewaltschutz.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes umzusetzen:
• Beschluss eines Gewaltschutz-Sofortpakets in der Höhe von drei Millionen Euro an Sofortmaßnahmen für Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren und Frauenberatungseinrichtungen sowie eine Million Euro für Männerberatung und Täterarbeit;
• Kontinuierlicher Ausbau der finanziellen Ressourcen für Prävention und Gewaltschutz um Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nachzukommen sowie eine langfristige Strategie zur Umsetzung derselben;
• Entwicklung von verbindlichen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt an Frauen, um die geringen Verurteilungsraten deutlich zu steigern;
• Fortführung des NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt;
• Ausbau und Stärkung der Prozessbegleitung;
• Ausbau der opferschutzorientierten Täterarbeit zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern sowie häuslicher Gewalt;
• Investitionen in angemessene und verpflichtende Aus- und Weiterbildungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen;
• Etablierung verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach Verurteilung;
• Infokampagnen zur freiwilligen Teilnahme an Antigewalttrainings;
• Neuauflage der Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich nach den Grundsätzen einer multi-institutioneller Kooperation sowie die finanzielle Absicherung der bundesländerübergreifend untergebrachten Opfer;
• Ausbau von Beratungsstellen für Frauen und Mädchen;
• Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren;
• Rasche Hilfe für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen oder Zeugen von Gewalt geworden sind;
• Umsetzung einer Unterhaltsgarantie, um Frauen und ihren Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen;
• Ausbau und Finanzierung forensischer Ambulanzen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
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Ich darf zur namentlichen Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen noch eine Korrektur anbringen: Es wurde eine Stimmkarte doppelt abgegeben.
Das richtige Ergebnis lautet daher:
Abgegebene Stimmen: 180; davon „Ja“-Stimmen: 121, „Nein“-Stimmen: 58, ungültig: 1 – statt bisher keine. (Aha-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Wurm: Wer war das? – Abg. Jarolim: Das ist aber schon sehr seltsam!) – Ja, Herr Abgeordneter Jarolim, „sehr seltsam“, Sie haben die Karte doppelt abgegeben! (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)
Die Differenz ist auf das Abstimmungsergebnis ohne Einfluss. (siehe auch S. 129)
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Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte. (Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)