Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 21

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Zu den wichtigsten Faktoren gehören jedenfalls das nach der Finanzkrise zum Teil ex­orbitant gestiegene Grundpreisniveau, das auf die Mietzinse durchschlägt, der hinter der Nachfrage zurückbleibende Neubau sowie der starke Zuzug, insbesondere in die Städte. Eine der Ursachen liegt auch im österreichischen Mietrecht. Unser Mietrecht kennt zwar gesetzliche Beschränkungen des höchstzulässigen Mietzinses, es sieht diese Beschränkungen jedoch nur für einen gewissen Teil des Wohnungsmarktes vor. Nur im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kommen seine Regelungen über den Mietzins zum Tragen. Für jene Wohnungen, die nur dem Teilanwendungs­bereich oder gar nur dem ABGB-Bestandsrecht unterliegen, gilt keine gesetzliche Zins­beschränkung, und das zentrale Regulativ der Zinsbegrenzung, nämlich das Richtwert­system, gilt nur für vor dem Jahre 1945 errichtete Gebäude und Wohnungen.

In weiten Teilen des Wohnungsmarktes bildet sich der Mietzins also auf Basis des öko­nomischen Zusammenspiels von Angebot und Nachfrage, und das führt bei einem strukturell knappen Gut wie dem Wohnraum und dem daraus resultierenden Nachfra­geüberhang selbstverständlich zu einem Preisanstieg. Wir sehen dieses Ansteigen der Mietzinse nicht etwa nur in Wien, sondern im ganzen Bundesgebiet, und Innsbruck ist nur das prominenteste Beispiel dafür. Das sehr hohe Mietzinsniveau ist in Österreich also ein nahezu flächendeckendes Phänomen. Dieses Phänomen verwehrt jungen wohnungssuchenden Menschen den Einstieg in ein eigenständiges Leben und ist da­her von äußerst wichtiger gesellschaftlicher Relevanz.

Einer solchen Entwicklung kann die Politik nicht gleichgültig gegenüberstehen, sie muss Konzepte entwickeln. Freilich gehen diese Konzepte diametral auseinander: Während man auf der einen Seite für eine Ausdehnung der heutigen Mietzinsregeln grundsätzlich auf den gesamten Wohnungsmarkt setzt und diese Regeln noch klarer und enger fassen will, wird von der anderen Seite vorgeschlagen, das Mietrecht zu li­beralisieren, die Mietzinsbeschränkungen aufzuheben, um auf diese Weise Anreize zu schaffen und leere Wohnungen auf den Markt zu bringen.

Die eine Seite setzt also auf einen stärkeren und weiter gehenden Eingriff in die Privat­autonomie, die andere Seite spricht sich für eine Zurückdrängung gesetzgeberischer Interventionen aus und vertraut auf den Markt. Zugrunde liegen unterschiedliche welt­anschauliche und politische Positionierungen und unterschiedliche Interessen.

Meiner Überzeugung nach wäre es zu wenig, auf die Wirksamkeit von Marktmecha­nismen zu setzen und die heute Wohnungssuchenden darauf zu verweisen, dass es der freie Markt schon für sie richten werde. Wohin eine prinzipiell unbeschränkte, allein den Marktkräften überlassene Mietzinsbildung in urbanen Ballungsräumen führt, zeigt uns ein Blick ins Ausland. In den großen europäischen Metropolen können sich junge Menschen ein Leben im urbanen Bereich schlechthin nicht mehr leisten – das gilt für Städte wie München und Hamburg, von Paris oder London ganz zu schweigen. Das sind doch Entwicklungen, die wir für Österreich nach bestem Bemühen vermeiden soll­ten.

Freilich kann leistbares Wohnen nicht allein durch mietrechtliche Maßnahmen sicher­gestellt werden, dazu braucht es auch die engagierte Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, die Bereitstellung von Wohnraum durch öffentliche Vermieter und die miet­zinsdämpfende Wirkung der gemeinnützigen Bauvereinigungen. Dazu kommt da mei­ner Überzeugung nach auch den zivilrechtlichen Mietzinsbegrenzungen eine große Be­deutung zu. Allerdings müsste auch hinsichtlich solcher Begrenzungsregelungen die derzeit vorherrschende Zersplitterung des Mietrechts überwunden werden.

Es scheint mir also ein Gebot der Stunde zu sein, in Richtung eines möglichst ein­heitlichen Mietrechts zu gehen. Dieses einheitliche Mietrecht muss freilich auch deutli­che Akzente für die Abmilderung des Mietzinsniveaus enthalten, die ihre Wirkung auch


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