Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 22

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für solche Segmente des Wohnungsmarktes entfalten, die heute nicht ausreichend ge­regelt sind – dies mit gewissen Ausnahmen für frei finanzierte Bau- und Sanierungs­projekte.

Lassen Sie mich einen weiteren Gedanken hinzufügen, es geht um die Konstanz der Wohnversorgung: In den zurückliegenden zwei Jahrzehnten hat sich aufgrund entspre­chender Änderungen im Mietrechtsgesetz die Entwicklung ergeben, dass immer mehr Mietverhältnisse bloß auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Das führt in weiterer Folge dazu, dass Mieter entweder zu häufigem Wohnungswechsel gezwungen werden oder in ihrem Wunsch auf Verbleib in der bisherigen Wohnung vom guten Willen des Vermieters abhängen. Das schwächt die Rechtsposition von Mietern und widerspricht ihrem Bedürfnis nach einer eigenständigen Entscheidung darüber, wie lange sie in ei­ner Wohnung bleiben wollen und wann sie diese wechseln wollen.

Ich glaube daher, dass man bei künftigen Reformbemühungen im Bereich des Miet­rechts auch die Befristungsmöglichkeiten überdenken und gesetzliche Maßnahmen da­für setzen sollte, dass unbefristete Mietverhältnisse wieder der Regelfall werden. In diesem Zusammenhang sollte man sich auch davor hüten, die derzeit bestehenden Eintrittsrechte zu beschränken, zu erschweren oder mit allzu starken Zinserhöhungen zu belegen. Mir ist schon klar, dass diese Eintrittsregelungen auch zu Verzerrungen und Privilegien führen, aber es ist niemandem gedient, wenn es allen gleich schlecht geht.

Die Gestaltung des Mietrechts ist freilich eine fundamental politische Frage. Bei einer künftigen Mietrechtsreform dürfen aber die essenziellen Bedürfnisse und berechtigten Anliegen von Wohnungssuchenden und Mietern nicht aus dem Blick verloren gehen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die weiteren Redner in der Aktuellen Stunde nur mehr 5 Minuten Redezeit haben.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.


9.26.06

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Jarolim: Die Kollegin Becher kommt nach Ihnen, glaube ich! Stimmt das?) Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Frau Rendi-Wagner, ich darf Folgendes festhalten: Alle Parteien dieses Hauses setzen sich für das Thema Wohnen ein, nur sind die Konzepte, der Zugang dazu und die Lösungsansätze unterschiedlich. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Ich darf zu einigen Forderungen, die Sie aufgestellt haben, Stellung beziehen. Zum Ersten zur Forderung: Weg mit der Mietensteuer! – Sehr geehrte Damen und Herren! Alle in diesem Haus wissen, dass in Österreich der Normalsteuersatz der Umsatzsteu­er 20 Prozent beträgt und wir uns damals, als wir den Beitritt zur EU verhandelt haben, mit 10 Prozent eine Sonderregelung geschaffen haben. Daraus ergibt sich, dass diese Änderung nur in Abstimmung mit der EU machbar ist und es nicht so ist, wie Sie das auf Ihren Plakaten darstellen, dass Sie diese Veränderung jederzeit durchführen kön­nen.

Ein zweiter Punkt: Wir diskutieren Ihr Universalmietrecht zum x-ten Mal. Dieser Entwurf stammt aus dem Jahr 2014. X-mal ist dieser Entwurf in diesem Hause abgelehnt wor­den, er fand keine Mehrheit. In jedem Land, in dem Mietzinsobergrenzen geschaffen wurden, gingen die Bauleistungen zurück, dennoch macht gerade zum Beispiel die Berliner Stadtregierung, bestehend aus Sozialdemokraten, den Linken und den Grü­nen, diesen Fehler. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Schon die Ankündigung, Obergren-


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