Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 42

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uneins, wenn es um die Frage der Zuständigkeit für Asylverfahren geht, und das ist die entscheidende Frage.

Aus österreichischer Perspektive sind folgende Eckpunkte klar und hervorzuheben: Wir brauchen ein System, das von allen Mitgliedstaaten mitgetragen wird. Wir brauchen Regeln, die akzeptiert und von allen Mitgliedstaaten auch eingehalten werden. In diese Richtung müssen wir in der Europäischen Union gemeinsame Gespräche führen und diese hoffentlich auch erfolgreich abschließen.

Wichtige Elemente einer effektiven europäischen Asyl- und Migrationspolitik sind aus meiner Sicht zudem die Reduktion von sogenannten Pullfaktoren, die Vermeidung von Sekundärmigration und eine konsequente Rückführungspolitik.

Die derzeit in der Union diskutierten Vorschläge zu einer gleichsam automatischen Verteilung von Asylsuchenden bergen hingegen Risiken. In diesem Sinne trägt ein au­tomatischer Verteilungsmechanismus nicht zu einer nachhaltigen Lösung, um die ich mich ganz besonders bemühen werde, bei. Es würden nämlich zusätzliche Pullfaktoren geschaffen und die Geschäftsmodelle der Schlepper, die meistens hochgradig kriminell vorgehen, gefördert werden. Nicht alle aus Seenot Geretteten sind schutzbedürftig im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – natürlich schutzbedürftig im Sinne der Ret­tung des Lebens. Jeder Einzelfall muss genau und bereits an der Außengrenze geprüft werden. Dazu braucht es eben eine effiziente Verfahrensführung, klare Rechte und Pflichten für Asylwerber sowie effektive Konsequenzen bei Schlepperei und Asylmiss­brauch.

Österreich sollte sich daher für ein verpflichtendes Grenzverfahren aussprechen. Das Grenzverfahren sollte an den Außengrenzen stattfinden. Asylwerber sollten demgemäß an der EU-Außengrenze so lange verweilen, bis über ihren Asylstatus – rasch! – ent­schieden wurde. Natürlich brauchen die Staaten an den Außengrenzen die volle Un­terstützung der Europäischen Union, um diese Aufgabe auch leisten zu können. Ös­terreich ist bereit, diese Unterstützung mit Know-how und Experten zu leisten, und hat das bereits in der Vergangenheit bewiesen.

Die Drittstaatenkooperation ist natürlich auch ein wichtiger Bestandteil dieser Gesamt­maßnahmen. Migration und Grenzschutz sollten daher ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten mit den Partnern außerhalb Europas sein. Es muss uns gelingen, wirtschaftliche und politische Migra­tionsursachen nachhaltig zu bekämpfen.

Wie ist nun die Situation an den Migrationsrouten? – Da spreche ich primär als Innen­minister: Auf der westlichen Mittelmeerroute ist die Situation weitgehend stabil. Auf der sogenannten zentralen Mittelmeerroute gibt es seit Mai 2019 eine kontinuierliche Stei­gerung der Zahl der Ankünfte, allerdings auf niedrigem Niveau. Auf der östlichen Mittel­meerroute stellt sich die Situation jedoch gänzlich anders dar. Die volatile Situation in der Türkei sowie die Instabilität im Iran, in Syrien und in Afghanistan führen zu einem erhöhten Migrationsdruck in Griechenland. Dort gibt es steigende Ankunftszahlen.

Die Situation auf der Route zwischen dem östlichen Mittelmeer und dem Westbalkan ist daher durchaus als äußerst angespannt zu bezeichnen. Schätzungen zufolge halten sich in Griechenland derzeit rund 100 000 Asylsuchende beziehungsweise Migranten auf. Allein in Bosnien gab es heuer rund 20 000 Aufgriffe. Österreich engagiert sich da­her seit Monaten noch stärker am Westbalkan, weil die Situation am Westbalkan für uns natürlich besonders beobachtungswürdig und wichtig ist.

Aufgrund der Schlüsselfunktion der Westbalkanstaaten setzt sich Österreich aktiv für die Unterstützung dieser Länder ein. Ziel dabei sind die Heranführung an die EU-Si­cherheitsstandards sowie die Stärkung der Kapazitäten in den Bereichen Migrations­management, Rückführung und Grenzkontrollen. Es muss ein gemeinsames Anliegen


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