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Bundesminister für Inneres Dr. Wolfgang Peschorn: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe heute natürlich als Innenminister vor Ihnen, aber auch als Vertreter des Außenministers, und ich danke dafür, zu diesem sehr wichtigen Thema nun das Wort ergreifen zu können. Es ist ein wichtiges Thema, weil es für die Integrität der Europäischen Union von Bedeutung ist und eine zentrale Säule für die Zukunft der europäischen Gemeinschaft darstellt.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Europäischen Union braucht es unserer Ansicht nach einen effektiven Außengrenzschutz, aber auch ein geordnetes Asylwesen und eine geordnete Migrationspolitik.
Klar ist, dass wir die Herausforderungen einer globalisierten Migrationspolitik in Europa nur gemeinsam lösen können, und auf eine gemeinsame Vorgangsweise haben wir uns in Europa bereits geeinigt, nämlich im Juni 2018. Damals ist vereinbart worden, dass wir für eine umfassende Migrationspolitik insbesondere eine effektive Kontrolle der EU-Außengrenzen benötigen, dass externe Maßnahmen wie Drittstaatenkooperation notwendig sind und dass auch interne Maßnahmen in der Europäischen Union gesetzt werden müssen, die eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik sicherstellen. Nur mit diesem integrierten Ansatz können wir eine gemeinsame Migrationspolitik in Europa sicherstellen und auch die Migrationsströme, über die wir reden, in den Griff bekommen.
Wie weit sind wir mit der Umsetzung dieser in Europa beschlossenen Maßnahmen? – Zunächst einmal ist hervorzuheben, dass die Reform von Frontex vorangeht, Österreich hat da entscheidend zum erfolgreichen Abschluss im April 2019 beigetragen. Durch die neue Verordnung, die beschlossen wurde und die Ende 2019 in Kraft treten soll, wird das Ziel verfolgt, dass Frontex die Mitgliedstaaten zukünftig noch besser unterstützen kann, und zwar insbesondere beim Grenzschutz, in allen Phasen der Rückführung sowie bei den Drittstaatenkooperationen.
Zentrales Element dabei ist, dass es eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften, also Personen, geben soll. Auch Drittstaaten, die nicht direkt an die Europäische Union angrenzen, kann Frontex nach dieser Reform nun beim Grenzschutz unterstützen. Diesbezüglich ist es notwendig, dass noch ergänzende Abkommen abgeschlossen werden. Das ist in Planung und hoffentlich alsbald auch in Umsetzung.
Damit ist aber noch nicht alles getan, es sind noch weitere Maßnahmen zur Stärkung des EU-Außengrenzschutzes in Umsetzung. So wurde beispielsweise die Rechtsgrundlage für ein neues Ein- und Ausreisesystem für Drittstaatenangehörige geschaffen und ein Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystem implementiert. Durch diese Maßnahmen soll eine verbesserte Kontrolle der Ein- und Ausreise von Drittstaatenangehörigen in die Europäische Union und aus der Europäischen Union sichergestellt werden.
Zudem werden EU-Datenbanken zu Migration, Grenzkontrolle und Kriminalitätsbekämpfung verknüpft, um eine bestmögliche Interoperabilität gewährleisten zu können. Damit wird die Absicht verfolgt, Informationslücken zu schließen und letztendlich auch sicherzustellen, dass Daten, über die man verfügt, in rechtskonformer Art und Weise verknüpft werden können, damit die Systeme letztendlich effizienter werden und damit auch der Mitteleinsatz gewährleistet ist.
Neben einem effektiven Außengrenzschutz bedarf es aber auch einer Reform des gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationssystems. Die Verhandlungen zum zukünftigen gemeinsamen Asylsystem laufen schon seit einiger Zeit und sind zuletzt, wie wir alle miterlebt haben, ins Stocken geraten. Die Mitgliedstaaten sind sich vor allem
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