Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 89

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elektronisch etwas erwerben kann, dann kann man durchaus auch eine Sperre einfüh­ren. Ich kann sagen, der Herr Sowieso raucht zu viel, der darf sich keine Zigaretten mehr kaufen, daher wird es von seinem Konto nicht mehr möglich sein, sich Zigaretten zu kaufen, oder Schokolade, weil er übergewichtig oder sonst etwas ist. Das ist völlig absurd. Man kann da ganz leicht – auch wir – in die Rechte der Menschen eingreifen und eine weitere Bevormundung umsetzen.

Es gibt außerdem bereits die Tendenz – und das würde natürlich noch stärker wer­den –, dann in Sachwerte oder in Kryptowährungen zu flüchten. Das alles sind Dinge, mit denen man dann in Wirklichkeit ein viel unsichereres System hat, als es derzeit der Fall ist.

Außerdem würde man sich auch absolut in die Hände der Banken begeben, die, wie wir in den letzten zehn, 15 Jahren gesehen haben, durchaus auch nicht immer in der Lage sind, wirklich ordentlich zu haushalten. Es gibt einen Bankencrash und weiß Gott was alles. Dann ist das Geld nur noch auf diesen Banken, auf diesen Konten, und man hat nicht einmal mehr die Chance, sich hier irgendwie herauszuretten. Das sind alles ganz negative Auswirkungen, wenn es nicht die Möglichkeit gibt, wenigstens noch Bar­geld zu haben.

Wenn man so wie Kollege Matznetter meint, es ist kriminell, bar zu zahlen, weil das potenziell zeigen würde, man will irgendetwas verbergen, dann ist das dasselbe, als würde man sagen, wer Vorhänge zu Hause hat, will offenbar dahinter ein Verbrechen verstecken. Das ist ein völliger Unsinn! Es gibt eben so etwas wie Privatsphäre, und es gibt auch so etwas wie Datenschutz, den man für sich wünscht, dass man nicht un­bedingt dokumentiert haben will, was man genau wann und wo kauft, bezahlt und be­zieht. Das ist ein Recht und das soll auch ein Recht der Bürger bleiben. Daher ist es ein ganz wichtiger Vorgang, dass wir das Bargeld in der Verfassung verankern.

Die wirklich großen kriminellen Geschäfte, bei denen es wirklich um Terrorismus, um organisierte Kriminalität und Ähnliches geht, spielen sich ja woanders ab. Die spielen sich im Darknet ab, die spielen sich auf anderen Ebenen ab, aber in Wahrheit nicht mit Bargeld. Das sind die typischen Scheinargumente: Wir müssen gegen Terrorismusfi­nanzierung, Schwarzarbeit und Geldwäsche und so weiter vorgehen, deswegen müs­sen wir die Rechte der Bürger einschränken und ihnen dieses Stück Freiheit neh­men! – Dazu sagen wir Nein, und daher sind wir für die Verankerung des Bargelds in der Verfassung und halten das für einen sehr richtigen und wichtigen Schritt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.18


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Doppelbau­er. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.18.19

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Wir disku­tieren heute den Bundesrechnungsabschluss 2018 und wir werden vermutlich, so wie wir hören, gegen die Stimmen der SPÖ eine Schuldenbremse im Verfassungsrang be­schließen, für die wir NEOS seit Jahren eintreten.

Ich zitiere heute auch John Maynard Keynes, der in seinen Theorien gesagt und sinn­gemäß gefordert hat, dass die öffentliche Hand in guten Zeiten etwas zur Seite legen soll, damit sie in schlechteren Zeiten investieren und auch ein Defizit in Kauf nehmen kann. Über einen Konjunkturzyklus hinweg soll ein öffentlicher Haushalt aber ausgegli­chen sein.

In der österreichischen Budgetpolitik wurde der Teil mit dem Deficit Spending verinner­licht, das ist jedes Jahr passiert, die letzten 70 Jahre lang. Ganz egal, in welcher politi-


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