Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 109

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Ziehen wir die richtigen Schlüsse! Die richtigen Schlüsse sind: erstens, eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste; diese sind heute nicht ausreichend kontrolliert.

Das Zweite ist ein besserer Rechtsschutz. Die Rechtsschutzbeauftragten werden der­zeit von der Regierung bestellt, um die Regierung zu kontrollieren. Die Regierung ent­scheidet, wie viel Geld sie bekommen und welche Ressourcen sie haben, und rechen­schaftspflichtig sind sie dem Parlament auch nicht so, wie sie das sein sollten. In Zu­kunft sollten die Rechtsschutzbeauftragten vom Parlament bestellt werden, vom Parla­ment finanziert werden und sie müssen auch dem Parlament rechenschaftspflichtig sein.

Das Dritte ist, dass wir endlich die politischen Weisungen aus den Ermittlungen he­rausbekommen müssen. Wir brauchen einen Generalbundesanwalt, einen unabhängi­gen, vom Parlament gewählten Generalbundesanwalt, der als Einziger den Ermitt­lungsbehörden Weisungen geben darf, wo zu ermitteln ist und wo nicht, damit es die politischen Interventionen, die wir auch in diesem Kontext wieder gesehen haben, nicht mehr gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Jene­wein. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.24.36

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Da war jetzt ein bisschen viel Aluhut dabei, allein wenn ich mich auf die Formulie­rung – ich habe das jetzt extra mitgeschrieben – des Kollegen Krainer beziehe: Die FPÖ ist dort einmarschiert – da kann sich jeder die Ernsthaftigkeit dieser Rede vor Au­gen führen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die FPÖ irgendwann einmal irgendwo einmarschiert wäre, aber es ist egal.

Am 7. September 2018, das ist noch nicht so lang her, ziemlich genau vor einem Jahr also, ist Kollege Krainer schon einmal hier am Rednerpult gestanden und hat eine Dringliche Anfrage zum Thema BVT eingebracht. Damals hat er gesagt: Da hat eine überaus brutale Hausdurchsuchung stattgefunden und Herbert Kickl war der Draht­zieher dieses Quasiüberfalls. – Das war am 7. September 2018, da hat dieser BVT-Un­tersuchungsausschuss gerade einmal drei Zeugen befragt gehabt. Da hat Herr Krainer schon gewusst, wie das Ergebnis ein Jahr später, nämlich heute, ausschauen wird. (Abg. Krainer: Wir hatten die Akten schon drei Monate!) Er hat die Rede, die er damals gehalten hat, heute im Prinzip auch gehalten. (Abg. Krainer: Wir konnten drei Monate lang die Akten lesen!) Besonders spannend habe ich gefunden, dass er jetzt mit einem Bericht kommt und sagt, dass das der einzige Bericht ist, in dem die Wahr­heit drinnen steht. – Herr Kollege Krainer, das mit der absoluten Wahrheit kenne ich ei­gentlich nur von der christlichen Fraktion. Die verfügen immer über die absolute Wahr­heit, denn die haben quasi den Segen von oben. Ich hätte nicht erwartet, dass das bei der SPÖ auch so ist, aber man lernt nie aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Interessant ist, dass zum damaligen Zeitpunkt kein einziger Staatsanwalt befragt ge­wesen ist, kein einziger Sektionschef befragt gewesen ist, kein einziger Minister befragt gewesen ist. Das wäre schon interessant gewesen, hätte man zumindest diese Befra­gungen, die dann später stattgefunden haben, irgendwo in den Bericht miteinfließen lassen. Ich darf den Herrn Sektionschef und damaligen Generalsekretär im Justizmi­nisterium Pilnacek zitieren, der gesagt hat: Ja, ohne diese Hausdurchsuchung hätte es niemals Beweise und eine Beweissicherung geben können! Frau Vrabl-Sanda, die Chefin der WKStA und bei Gott keine Freundin der FPÖ – das kann man ihr, glaube ich, nicht unterstellen –, hat gesagt, die WKStA agiere immer gesetzeskonform und Er-


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