ten intervenierte und dafür mit Jagdeinladungen und Luxusreisen belohnt wurde. Es gab eine SPÖ-Staatssekretärin, die im Innenministerium wegen der Tierrechtsaktivisten intervenierte, einen SPÖ-nahen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, der eine Soko initiierte, und an vielen Stellen der Befragungen im Untersuchungsausschuss waren es SPÖ-Funktionäre oder -Nahestehende, die fragwürdig agierten. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.)
Ausgeschlossen werden konnte hingegen jegliche politische Einflussnahme der BMI-Ressortführung vor 2018 (Heiterkeit der Abgeordneten Kickl und Kumpitsch), sowohl in Bezug auf die Ermittlungen des Extremismusreferates, auf die Arbeit des BVT generell als auch auf Stellenbesetzungen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gaby Schwarz, Karl Mahrer, B.A., Mag. Fritz Ofenauer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform der Sicherheitsdienste und Ausbau des Rechtsschutzes
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US) gemäß § 51 VO-UA (695 d.B.)
Die Republik Österreich verfügt über drei Sicherheitsdienste: Das Heeresnachrichtenamt für die militärische Auslandsaufklärung, das Abwehramt für den Schutz militärischer Einrichtungen und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als Polizeibehörde mit nachrichtendienstlichen Aufgaben. Bis dato gibt es in Österreich keinen eigenen Inlandsnachrichtendienst. Gerade beim BVT, das inlandsnachrichtendienstliche Aufgaben wahrnimmt, haben sich in den letzten Monaten – vor allem durch die inzwischen für illegal erklärte Hausdurchsuchung – die Schwachpunkte eines derartigen Mischsystems gezeigt. Auch eine zentrale Analyse nachrichtendienstlicher Berichte für eine umfassende Information und Unterstützung der verfassungsmäßigen Organe existiert in Österreich nicht.
Unser primäres Ziel muss es sein das Vertrauen unserer Partnerdienste, ohne die sinnvolles nachrichtendienstliches Arbeiten de facto nicht möglich ist, wieder voll herzustellen. Dazu ist aus unserer Sicht eine Reform der Nachrichtendienste unumgänglich. Insbesondere nach dem Vorbild der Schweiz sollte künftig eine strikte Trennung zwischen nachrichtendienstlichem Arbeiten und polizeilicher Tätigkeit erfolgen. Auch eine Professionalisierung der Ausbildung und klare Regelungen für die Aufnahme von Mitarbeitern sind dabei wichtige Faktoren.
Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass mit der Neugestaltung der Landschaft der österreichischen Nachrichtendienste der Rechtsschutz noch weiter gestärkt und die Unabhängigkeit noch weiter ausgebaut werden soll. Dazu sollen die Rechtsschutzbeauftragten der Ressorts zusammengelegt und an unabhängiger Stelle angesiedelt werden.
Bereits im letzten Regierungsprogramm war die Einführung von Berichtspflichten vorgesehen. Dieses Vorhaben wollen wir ausweiten und – wie international üblich – ein gesamtstaatliches Lagezentrum mit dem Schwerpunkt auf hybride Bedrohungen beim Bundeskanzleramt ansiedeln.
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