Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 115

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ten intervenierte und dafür mit Jagdeinladungen und Luxusreisen belohnt wurde. Es gab eine SPÖ-Staatssekretärin, die im Innenministerium wegen der Tierrechtsaktivis­ten intervenierte, einen SPÖ-nahen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, der eine Soko initiierte, und an vielen Stellen der Befragungen im Untersuchungsaus­schuss waren es SPÖ-Funktionäre oder -Nahestehende, die fragwürdig agierten. (Zwi­schenruf der Abg. Duzdar.)

Ausgeschlossen werden konnte hingegen jegliche politische Einflussnahme der BMI-Ressortführung vor 2018 (Heiterkeit der Abgeordneten Kickl und Kumpitsch), sowohl in Bezug auf die Ermittlungen des Extremismusreferates, auf die Arbeit des BVT gene­rell als auch auf Stellenbesetzungen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gaby Schwarz, Karl Mahrer, B.A., Mag. Fritz Ofenauer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform der Sicherheitsdienste und Ausbau des Rechtsschutzes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US) gemäß § 51 VO-UA (695 d.B.)

Die Republik Österreich verfügt über drei Sicherheitsdienste: Das Heeresnachrichten­amt für die militärische Auslandsaufklärung, das Abwehramt für den Schutz militäri­scher Einrichtungen und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbe­kämpfung als Polizeibehörde mit nachrichtendienstlichen Aufgaben. Bis dato gibt es in Österreich keinen eigenen Inlandsnachrichtendienst. Gerade beim BVT, das inlands­nachrichtendienstliche Aufgaben wahrnimmt, haben sich in den letzten Monaten – vor allem durch die inzwischen für illegal erklärte Hausdurchsuchung – die Schwachpunkte eines derartigen Mischsystems gezeigt. Auch eine zentrale Analyse nachrichtendienst­licher Berichte für eine umfassende Information und Unterstützung der verfassungsmä­ßigen Organe existiert in Österreich nicht.

Unser primäres Ziel muss es sein das Vertrauen unserer Partnerdienste, ohne die sinnvolles nachrichtendienstliches Arbeiten de facto nicht möglich ist, wieder voll her­zustellen. Dazu ist aus unserer Sicht eine Reform der Nachrichtendienste unumgäng­lich. Insbesondere nach dem Vorbild der Schweiz sollte künftig eine strikte Trennung zwischen nachrichtendienstlichem Arbeiten und polizeilicher Tätigkeit erfolgen. Auch eine Professionalisierung der Ausbildung und klare Regelungen für die Aufnahme von Mitarbeitern sind dabei wichtige Faktoren.

Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass mit der Neugestaltung der Landschaft der österreichischen Nachrichtendienste der Rechtsschutz noch weiter gestärkt und die Unabhängigkeit noch weiter ausgebaut werden soll. Dazu sollen die Rechtsschutzbe­auftragten der Ressorts zusammengelegt und an unabhängiger Stelle angesiedelt wer­den.

Bereits im letzten Regierungsprogramm war die Einführung von Berichtspflichten vor­gesehen. Dieses Vorhaben wollen wir ausweiten und – wie international üblich – ein gesamtstaatliches Lagezentrum mit dem Schwerpunkt auf hybride Bedrohungen beim Bundeskanzleramt ansiedeln.

 


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