Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 128

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2018 samt Titel und Eingang in 684 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen, ein entspre­chendes Zeichen zu geben. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in der dritten Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich wieder um ein Zei­chen. – Das ist in dritter Lesung ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeinde­bundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden, in 685 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abände­rungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf beziehungsweise der erwähnte Abänderungsantrag eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beziehungsweise eines Bundesver­fassungsgesetzes betreffen, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Ge­schäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmä­ßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Das ist der Fall.

Ich darf auch bekannt geben, dass ich an jeder Abstimmung teilnehmen werde.

Die Abgeordneten Haubner, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben ei­nen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Zweidrittelmehrheit angenommen. (Abg. Leichtfried: Das glaube ich nicht!) – Wenn Sie es nicht glauben, dann führen wir eine namentliche Abstimmung durch. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordne­tenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem gegenständlichen Antrag ihre Zustimmung geben wollen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen sind, „Nein“-Zettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird ihn später dabei ablösen.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Gahr werfen die Abgeordne­ten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

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