angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stimme auch in der dritten Lesung mit Ja. – Das ist in der gleichen Abstimmungsqualität wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit. (Abg. Krainer: Quantität! Die Qualität war schlecht! Bei der Quantität ...! – Zwischenrufe der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Kassegger.) – Ich danke. Ich stelle dasselbe Abstimmungsverhältnis wie vorhin und ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Damit ist der Entwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tatsächliche Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Informationsfreiheit“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 125) (Abg. Meinl-Reisinger: Aber der Hofer hat auch mit Ja gestimmt! Der Hofer hat auch ein Taferl mit „Ja“ in die Höhe gehalten! Ich hab’s genau gesehen!)
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3, über den im Antrag 870/A der Abgeordneten Hofer, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Drozda, Kolleginnen und Kollegen sowie ein weiterer Abänderungsantrag der Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über den von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teil, bei Ablehnung dieser über diesen Teil in der Fassung des Initiativantrages sowie schließlich über Titel und Eingang des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf beziehungsweise den erwähnten Abänderungsanträgen um eine Änderung des eingangs genannten Staatsgrundgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Das ist der Fall.
Die Abgeordneten Drozda, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.
Die Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Ich gebe bekannt, dass auch ich mit Ja stimme. – Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit, daher ist der Abänderungsantrag abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Initiativantrages.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
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