geladen, wenn schon etwas passiert ist. Davor war es so, dass man vorher, im Bereich der Prävention, geschaut hat, dass sich keine Morde ereignen. Diese Institutionen, die Opferschutzeinrichtungen, aber auch die Polizei haben in sehr guter Zusammenarbeit geschaut, dass nichts passiert.
Es reicht jetzt die Zeit leider nicht, aber ich darf Ihnen sagen, dass wir Opferschutz extrem ernst nehmen, dass wir auch wollen, dass Täter bestraft werden, dass wir nur finden, dass eine Verdoppelung von Mindeststrafen dazu führen könnte, dass Frauen gar keine Anzeige erstatten, dass sie sich zurückziehen und dass so noch mehr passieren könnte. Das soll Sie vielleicht zum Nachdenken anregen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn! – Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bringe daher zum Abschluss als Alternative zu diesem Gesetzentwurf, der dem Opferschutz sicher nicht dienlich ist, einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen betreffend „Echte Verbesserungen im Gewaltschutz statt Rückschritte zu Lasten von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern“ ein.
Er wird gerade verteilt, sehe ich, daher ist er nur in den Kernpunkten zu erläutern. Ich nenne nur drei, vier Punkte, die ganz wichtig wären:
Wir brauchen ein Gewaltschutzsofortmaßnahmenpaket in Höhe von 4 Millionen Euro.
Man kann nicht Gewaltschutz leben, ohne dass Mittel dafür da sind. Das muss Ihnen bitte klar sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von NEOS.) Man kann nicht ein Gesetz beschließen, das mit 1.1.2020 wirksam wird, ohne dass ein Cent dafür budgetiert ist, denn das nächste Budget ist ja noch nicht verhandelt. Es ist kein Geld da für das, was Sie hier fordern.
Wir wollen, dass der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt weitergeführt wird.
Wir wollen eine Stärkung der Prozessbegleitung für Frauen.
Wir wollen Investitionen in die angemessene, gute Aus- und Weiterbildung von Richtern, Richterinnen und Staatsanwälten, Staatsanwältinnen.
Wir wollen schon verpflichtende Antigewalttrainings, aber nicht, wie Sie sagen, sofort, sondern erst nach Verurteilung. Was Sie da in den Gesetzentwurf geschrieben haben, geht nämlich rechtlich gar nicht. Das ist juristisch schwach, was Sie da getan haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir brauchen – und damit komme ich zum Schluss – auf jeden Fall eine Neuauflage der multiinstitutionellen Zusammenarbeit, die sieben Jahre lang gut funktioniert hat, auch mit Datenaustausch über alle Einrichtungen und Institutionen hinweg, die mit Gewaltopfern zu tun haben, damit es nicht noch mehr Gewaltopfer gibt.
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
16.50
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
Genossinnen und Genossen
betreffend „Echte Verbesserungen im Gewaltschutz statt Rückschritte zu Lasten von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern“
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