Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 151

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hen an unmündigen Opfern und besonders brutale Gewalt und Drohung sollen künftig schärfer bestraft werden, ebenso Rückfalltäter. Wir schaffen aber gleichzeitig mit der Einrichtung der Gewaltpräventionszentren auch die Möglichkeit, mit den Tätern zu ar­beiten, damit sie eben nicht wieder rückfällig werden und diese Gewalttaten an den Menschen, an den Opfern gar nicht erst begangen werden.

Die Gewaltbereitschaft insgesamt ist leider in der letzten Zeit größer geworden, auch gegenüber helfenden Personen wie Ärzten, Rettungssanitätern, Feuerwehrleuten; tra­gische Beispiele im Sommer haben uns das gezeigt. Wir schützen daher zukünftig un­sere Ärzte, Rettungssanitäter, Feuerwehrleute und das Verwaltungspersonal in den Krankenhäusern und Ordinationen besser, wenn sie in Ausübung ihrer – oft ehrenamt­lichen – Tätigkeiten angegriffen oder verletzt werden.

Frau Heinisch-Hosek, ich schätze Sie und ich weiß, Sie lesen diese Gesetze auch ge­nau. Es gibt ein Bündel an neuen Regelungen, die den Opfern helfen sollen. Für min­derjährige Opfer wird die Frist zur Beantragung der Entschädigung nach dem Verbre­chensopfergesetz auf drei Jahre verlängert. Die dreißigjährige Verjährungsfrist für die Schadenersatzklagen gegenüber dem Täter beginnt nicht schon mit Tatbegehung, sondern erst, wenn das 18. Lebensjahr des Opfers erreicht ist. Wichtig ist, dass die Gewaltopfer – und das erachte ich als ganz wesentlich – zukünftig die Möglichkeit ha­ben, zu ihrem Schutz den Namen und auch die Sozialversicherungsnummer zu än­dern. Opfer von Wohnungseinbrüchen können zukünftig Krisenintervention und Psy­chotherapie beantragen.

Am Ende meiner Rede werde ich einen Abänderungsantrag zum besseren Schutz des Hausrechts einbringen, durch den Wohn- und Betriebstätten besser geschützt werden sollen und auch das ungerechtfertigte und unberechtigte Abbilden von Personen, wenn jemand wo eingedrungen ist, verhindert werden soll – eine Frau, die schläft, als Bei­spiel.

Das Betretungsverbot, das Gewalttäter zum Beispiel aus der gemeinsamen Wohnung verbannt, wird nunmehr zu einem Annäherungsverbot. Das heißt, gefährdete Personen sind in einem Umkreis von 100 Metern, egal wo sie sich aufhalten, geschützt. (Abg. Heinisch-Hosek: Und wer soll das kontrollieren?) Das werden wir zusammenbrin­gen! Das bedarf nur eines Erlasses des Ministeriums, um das entsprechend zu mel­den. (Abg. Heinisch-Hosek: Aha, und dann stehen die Polizisten rundherum, 100 Me­ter, oder was?) Niemand soll in Österreich Angst haben, wenn er zum Beispiel auf dem Schulweg oder in einem Einkaufszentrum ist. Nicht nur in der Schule, auch am Weg dorthin muss dieser Schutz greifen, und das ist die Neuerung, an die wir glauben. (Abg. Heinisch-Hosek: Das kann niemand exekutieren!)

Mit dem Abänderungsantrag regeln wir auch einen wesentlichen Punkt neu – einen Kri­tikpunkt der Berufsgruppe der Psychotherapeuten –: Wir harmonisieren die Anzeige­pflichten nunmehr für alle Gesundheitsberufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begründeten Verdacht auf Vergewaltigung, Misshandlung, Quälen oder sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen haben. Wir haben uns aber im Gegensatz zum Initiativantrag, den wir eingebracht haben, in diesem Punkt aufgrund der vielen Diskussionen, die wir geführt haben, gemeinsam mit der Gesundheitsministerin eine Neuregelung einfallen lassen. (Abg. Heinisch-Hosek: Das war vorher besser! Glauben Sie, dass eine geprügelte Frau widersprechen kann?! Unfassbar!)

Wir unterscheiden: Volljährige Personen sollen ganz bewusst die Möglichkeit haben, die Unterlassung einer Anzeige zu verlangen. Für Kinder und Jugendliche schützen wir diese Anzeigepflicht aber weiterhin, vor allem auch deswegen, weil wir gegebenenfalls die so wichtigen forensischen Beweise sichern wollen. Es geht hier um Kinder- und Ju­gendfürsorge.

 


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