Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 150

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seltsam“, Sie haben die Karte doppelt abgegeben! (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)

Die Differenz ist auf das Abstimmungsergebnis ohne Einfluss. (siehe auch S. 129)

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Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte. (Unruhe im Saal. – Der Präsi­dent gibt das Glockenzeichen.)


16.52.13

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! (Präsi­dent Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Unser Gewaltschutzpaket ist das Ergebnis der Taskforce Strafrecht unter der Leitung von Ex‑Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Über ein Jahr lang haben mehr als hundert Experten und Organisationen gemeinsam an Maßnahmen gearbeitet, die als Entwurf vorgelegen sind. (Zwischenruf der Abg. Bayr.) Ich bin da bei Frau Kollegin Heinisch-Hosek, dass das Thema Gewalt, Gewalt an Frauen insgesamt ein sehr ernstes Thema ist, über das man tatsächlich befinden muss, für das man aber irgendwann einmal auch Lösungen auf den Tisch le­gen muss. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber reden mit uns sollte man auch!)

Ich bedanke mich bei den Experten dieser Organisationen, bei Ihnen, die Sie heute hier auch auf der Galerie anwesend sind. Ihre Beiträge waren uns sehr wichtig. (Abg. Lindner: Ihr habt sie ja nicht einmal ansatzweise berücksichtigt!) Ihre Beiträge haben zum Teil Eingang in den Initiativantrag gefunden, zum Teil aber nicht. Es bleibt uns am Ende in der Bewertung und in der politischen Festlegung oftmals die Notwendigkeit, aber auch die Möglichkeit, einen Mittelweg zu gehen.

Wir verabschieden heute ein Bündel an Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, aber auch zur Arbeit mit Tätern und mit Menschen, bei denen wir verhindern wollen, dass sie solche Taten begehen, denn es muss klar sein: Wenn es zu Gewalttaten kommt, dann wollen wir sofort und umgehend Schutz für die Betroffenen. (Abg. Heinisch-Ho­sek: Es soll gar nicht so weit kommen!)

Unser Ziel ist es, Menschen vor Gewalt zu schützen. Vor allem Frauen und Kinder sol­len in Österreich keine Angst haben müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

In Fortführung des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015, im Zuge dessen wir begonnen haben, Delikte gegen Leib und Leben schärfer und härter zu bestrafen und die Strafen bei reinen Vermögensdelikten etwas zu reduzieren, das also wieder in eine Balance zu bringen, haben wir uns zum Ziel genommen – auch aus präventiven Gründen –, zu­künftig Gewalt- und Sexualstraftäter härter zu bestrafen. Die Erhöhung der Strafrah­men und die Anhebung der Mindeststrafen wurden im Rahmen der Begutachtung zum Teil heftig kritisiert, weil dies – Kollegin Griss hat ja mit mir darüber auch trefflich disku­tiert –, so das Argument, keine präventive Wirkung werde erzeugen können. – Ich den­ke schon.

Wir treffen eine politische Entscheidung. Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen: Tatbe­stand der Vergewaltigung. Wir erhöhen die Mindeststrafe. Wir wollen, dass harte Stra­fen hart bleiben. (Abg. Heinisch-Hosek: Frauen werden nicht mehr anzeigen!) Es kann nicht sein, dass ein verurteilter Vergewaltiger nicht einen einzigen Tag im Ge­fängnis verbringen muss! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. Bra­voruf bei der FPÖ.)

Intensiv beraten und letztendlich festgelegt wurde die Ausdehnung der Erschwerungs­gründe auf mehrere Tatbestände. Die Ausnützung einer Autoritätsstellung, das Verge-


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