Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 149

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„Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen im Bereich des Gewalt­schutzes umzusetzen:

•             Beschluss eines Gewaltschutz-Sofortpakets in der Höhe von drei Millionen Euro an Sofortmaßnahmen für Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren und Frau­enberatungseinrichtungen sowie eine Million Euro für Männerberatung und Täterarbeit;

•             Kontinuierlicher Ausbau der finanziellen Ressourcen für Prävention und Gewalt­schutz um Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nachzukommen sowie eine langfristige Strategie zur Umsetzung derselben;

•             Entwicklung von verbindlichen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt an Frauen, um die geringen Verurteilungs­raten deutlich zu steigern;

•             Fortführung des NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt;

•             Ausbau und Stärkung der Prozessbegleitung;

•             Ausbau der opferschutzorientierten Täterarbeit zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern sowie häuslicher Gewalt;

•             Investitionen in angemessene und verpflichtende Aus- und Weiterbildungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen;

•             Etablierung verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach Verurteilung;

•             Infokampagnen zur freiwilligen Teilnahme an Antigewalttrainings;

•             Neuauflage der Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich nach den Grund­sätzen einer multi-institutioneller Kooperation sowie die finanzielle Absicherung der bundesländerübergreifend untergebrachten Opfer;

•             Ausbau von Beratungsstellen für Frauen und Mädchen;

•             Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutz­zentren;

•             Rasche Hilfe für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen oder Zeugen von Gewalt geworden sind;

•             Umsetzung einer Unterhaltsgarantie, um Frauen und ihren Kindern ein selbst­bestimmtes Leben zu ermöglichen;

•             Ausbau und Finanzierung forensischer Ambulanzen.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

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Ich darf zur namentlichen Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Haubner, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen noch eine Korrektur an­bringen: Es wurde eine Stimmkarte doppelt abgegeben.

Das richtige Ergebnis lautet daher:

Abgegebene Stimmen: 180; davon „Ja“-Stimmen: 121, „Nein“-Stimmen: 58, ungül­tig: 1 – statt bisher keine. (Aha-Rufe bei der ÖVP. Abg. Wurm: Wer war das? Abg. Jarolim: Das ist aber schon sehr seltsam!) – Ja, Herr Abgeordneter Jarolim, „sehr


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