„Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes umzusetzen:
• Beschluss eines Gewaltschutz-Sofortpakets in der Höhe von drei Millionen Euro an Sofortmaßnahmen für Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren und Frauenberatungseinrichtungen sowie eine Million Euro für Männerberatung und Täterarbeit;
• Kontinuierlicher Ausbau der finanziellen Ressourcen für Prävention und Gewaltschutz um Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nachzukommen sowie eine langfristige Strategie zur Umsetzung derselben;
• Entwicklung von verbindlichen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt an Frauen, um die geringen Verurteilungsraten deutlich zu steigern;
• Fortführung des NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt;
• Ausbau und Stärkung der Prozessbegleitung;
• Ausbau der opferschutzorientierten Täterarbeit zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern sowie häuslicher Gewalt;
• Investitionen in angemessene und verpflichtende Aus- und Weiterbildungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen;
• Etablierung verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach Verurteilung;
• Infokampagnen zur freiwilligen Teilnahme an Antigewalttrainings;
• Neuauflage der Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich nach den Grundsätzen einer multi-institutioneller Kooperation sowie die finanzielle Absicherung der bundesländerübergreifend untergebrachten Opfer;
• Ausbau von Beratungsstellen für Frauen und Mädchen;
• Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren;
• Rasche Hilfe für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen oder Zeugen von Gewalt geworden sind;
• Umsetzung einer Unterhaltsgarantie, um Frauen und ihren Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen;
• Ausbau und Finanzierung forensischer Ambulanzen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
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Ich darf zur namentlichen Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen noch eine Korrektur anbringen: Es wurde eine Stimmkarte doppelt abgegeben.
Das richtige Ergebnis lautet daher:
Abgegebene Stimmen: 180; davon „Ja“-Stimmen: 121, „Nein“-Stimmen: 58, ungültig: 1 – statt bisher keine. (Aha-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Wurm: Wer war das? – Abg. Jarolim: Das ist aber schon sehr seltsam!) – Ja, Herr Abgeordneter Jarolim, „sehr
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