Ich darf nunmehr zwei Abänderungsanträge und einen Entschließungsantrag einbringen.
Der erste Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen zum Gewaltschutzgesetz 2019 liegt ja bereits schriftlich vor. Da geht es im Wesentlichen um die von mir soeben kurz erläuterten technischen Änderungen, Klarstellungen, die Strafverschärfungen bei Angriffen auf das Gesundheitspersonal und ebenso um die erwähnten Änderungen bezüglich Anzeigepflicht und Vergrößerung der Bannmeile von 50 auf 100 Meter.
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Der zweite Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Kolleginnen und Kollegen zum Gewaltschutzgesetz 2019 betreffend eine Änderung des § 109 StGB, des sogenannten Hausfriedensbruchs, liegt ebenfalls schriftlich vor; auch diesen darf ich in den Kernpunkten erläutern.
Es geht grundsätzlich darum, dass die Neuregelung des Hausfriedensbruchs aus dem Jahr 1974 stammt und das Hausrecht einfach ungenügend geschützt ist.
Wir schlagen daher vor, den Schutz des Hausrechts auf die Begehungsform des Diebstahls auszudehnen, zum Beispiel beim Einsteigen in ein offenes Fenster oder beim Eindringen mit einem nachgemachten Schlüssel, und es geht auch um eine Erweiterung: nicht nur ins Haus, sondern auch in die Betriebstätten – das sind Geschäftsräume, das können Kanzleien, das können Ställe sein. Der Schutz soll unabhängig davon eintreten, ob sich jemand in der Wohnung oder Betriebstätte aufhält; und auch das Nichtverlassen der Wohnung, der Betriebstätte nach einer Aufforderung soll strafbar sein.
Wir wollen ein weiteres Manko des österreichischen Strafgesetzes bereinigen. Es gibt im österreichischen Strafgesetz umfassende Regelungen zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch unbefugtes Abhören und unbefugte Tonaufnahmen, aber es gibt keinen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Bildaufnahmen. Deshalb schlagen wir auch vor, das Eindringen und die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen zu bestrafen. Wir haben den Antrag mit ausgewiesenen Experten und mit Bedacht formuliert, und ich würde mich sehr freuen, wenn er heute Ihre Zustimmung erhält.
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Des Weiteren darf ich einen Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gewährleistung einer funktionierenden und leistungsfähigen Justiz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, sich dafür einzusetzen bzw. sicherzustellen, dass die österreichische Justiz über die zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben notwendigen budgetären Mittel verfügt. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei die Gewährleistung des Zugangs zum Recht – in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung der Senkung der Gerichtsgebühren –, die Beschleunigung von Verfahren sowie das Vorantreiben der Digitalisierung in allen Bereichen bei gleichzeitiger Optimierung von Arbeitsabläufen und Nutzung von Synergieeffekten. Weiters soll die Justizwache ent-
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