merkt, dass damit den ehemaligen Regierungsparteien die Sache tatsächlich ins Gesicht geschlagen wurde. (Beifall bei JETZT und SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
Politisch gesehen – und da zeichnet sich unser Vizekanzler durch eine Höflichkeit und Zurückhaltung aus, die mir in dieser Sache eher fernsteht – ist das einfach reaktionärer Schrott (Abg. Deimek: Reaktionär ist ein bekennendes Wort! Die DDR ...!), juristisch gesehen ist es Stümperei und kriminalsoziologisch gesehen ist es kontraproduktiv. (Beifall bei JETZT und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.) Wir werden dieses Gesetz deshalb natürlich ablehnen.
Höhere Strafen für junge Erwachsene sind kontraproduktiv, der Ausschluss der bedingten Strafnachsicht bei Vergewaltigung ist absehbar unheilvoll, die Ausweitung der Strafdrohungen und der eingeführten Mindeststrafen sind kriminalpolitisch nicht sinnvoll, und Professor Tipold hat im Begutachtungsverfahren genau das gesagt, was hier den Punkt trifft – ich zitiere –: „Das ist keine rationale Kriminalpolitik, sondern reiner Aktionismus.“ – Genieren Sie sich dafür! (Beifall bei JETZT und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Der Abänderungsantrag zur Anzeigepflicht hat ein gewisses Einsehen in die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit, der Fachverbände und der Expertinnen und Experten gezeigt, nur fragt man sich: Wieso benötigt man denn überhaupt eine derartige Anzeigepflicht, wenn sie letztlich so aufgeweicht wird? – Das ist also wiederum nur ein wahlkampftaktisches Placebo auf einem Gebiet, das sehr viel heikler ist und sehr viel mehr Sorgfalt bedürfte.
Schließlich – und das wurde bis jetzt noch nicht erwähnt – haben wir im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auch eine Studie zum Thema Strafpraxis gesehen. Diese Studie hat die Taskforce Strafrecht beauftragt. Ergebnis dieser Studie war, dass eine Anhebung der Strafen derzeit nicht sinnvoll sei. Die ÖVP und die FPÖ haben demgegenüber immer wieder ventiliert: Ja, ja, ja, höhere Strafen seien notwendig. – Ich kann vor dem Hintergrund dieser Erfahrung den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Österreich nur empfehlen, nie wieder für die ÖVP oder die FPÖ Studien zu erstellen, wenn sie nicht als Feigenblatt für eine derartige postfaktische Politik herhalten wollen. (Beifall bei Abgeordneten von JETZT sowie bei SPÖ und NEOS. – Abg. Deimek: ... DDR war postfaktisch!)
Bei diesem Gewaltschutzgesetz ist in Wirklichkeit das interessant, was fehlt; und wir wissen seit Jahren, was auf diesem Gebiet fehlt: Es fehlt an Geld. Die Gerichte sind teilweise so marod, dass im Sommer Zeugen und Parteien kollabieren, weil nicht einmal für die Klimatisierung der Gerichtssäle Sorge getragen werden kann. Das Kanzleipersonal befindet sich mitunter längst im Burn-out, und Staatsanwälte sehen mitunter vor lauter Aktenbergen durch ihr Fenster die Sonne nicht mehr. Was die Justiz braucht, ist einfach: Sie braucht Geld.
Daher bringen ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Alfred Noll, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „ein höheres Justizbudget für einen zielgerichteten Schutz der Menschen vor Straftaten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um dem Justizressort ein um 250 Mio Euro erhöhtes jährliches Budget zuzuweisen.
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