Da das Gesetz so umfangreich ist, möchte ich drei Themen herausgreifen, die aus meiner Sicht sozusagen auch symbolisch für dieses Gewaltschutzgesetz stehen.
Thema Vergewaltigung: Es ist die Anhebung der Mindeststrafe vorgesehen. Vergewaltigungsdelikte – wer das im Gerichtsverfahren einmal miterlebt hat, weiß es – sind schwer beweisbare Delikte. Es steht oft Aussage gegen Aussage, im Zweifel natürlich für den Angeklagten, und obwohl man oft sieht, dass vielleicht die Sachlage nicht so ist, wie der Beschuldigte dort aussagt, muss man trotzdem machtlos zusehen. Gelingt der Beweis einmal und jemand wird rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt, dann soll er auch das Haftübel erleben und nicht einfach ohne Haftstrafe am Tag der Verurteilung nach Hause gehen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Aber der wird fast nie verurteilt! – Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Das ist doch gerechtfertigt, sehr geehrte Damen und Herren (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger); deswegen: eine Mindeststrafe bei Vergewaltigung und die Anhebung der Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre und ein Teil davon muss unbedingt abgebüßt werden.
Ein zweiter Punkt, der uns wichtig war: die Einführung einer höheren Mindeststrafe bei absichtlicher schwerer Körperverletzung eines Beamten, Zeugen oder Sachverständigen, § 87 StGB. Wenn Sie einen Blick in die Kriminalstatistik 2018 werfen, dann sehen Sie, dass jährlich circa 2 000 Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte begangen werden. 68,1 Prozent dieser Delikte werden von Ausländern begangen, das ist ein Faktum. Das zeigt letztlich, wie wenig Respekt ausländische Straftäter vor unserem Rechtsstaat haben, und das erklärt auch, warum das subjektive Sicherheitsgefühl in Österreich stetig abnimmt. (Abg. Erasim: Das stimmt doch nicht!) Die Menschen fühlen sich in unserem Land nicht mehr so sicher wie noch vor einigen Jahren, das ist ein Riesenproblem.
Mit der Anhebung der Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre stellen wir uns dieser Thematik, und wir stellen uns auch ausdrücklich hinter unsere Exekutiv- und Polizeibeamten. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Menschen sind es nämlich, die unseren Rechtsstaat, unsere Bevölkerung schützen und verteidigen, und die Exekutivbeamten verdienen es, dass auch sie vor Gewalttätern entsprechend geschützt und verteidigt werden. Ich verspreche – und dafür setzen wir uns als Partei auch ein –, wir werden weiter daran arbeiten, dass ausländische Straftäter ihre Haft nicht in Österreich, sondern in ihren Heimatländern absitzen. (Abg. Duzdar: Das passiert doch schon ...!) Das wird, wenn wir in die Regierung kommen, auch einer der Schritte sein, die wir noch konsequenter setzen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritter Punkt – er wurde schon angesprochen –, die Anzeige- und Meldepflichten für Mitarbeiter in Gesundheitsberufen: Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Im Vorfeld zur heutigen Sitzung wurde die große Sorge geäußert, dass es da Verschwiegenheitsverpflichtungen gebe, die massiv gefährdet sind. Ich verstehe diese Sorge und Kritik teilweise nicht. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.)
Das Gesetz formuliert die Anzeigepflicht bewusst negativ; es besteht keine gesetzliche Anzeigepflicht, es sei denn, es besteht eine unmittelbar drohende Gefahr für die betroffene Person oder für dritte Personen. Die Kernfrage ist: Ist es nicht im Sinne einer Interessenabwägung gerechtfertigt, dass bei einer unmittelbar drohenden Gefahrenlage eine Anzeigepflicht vorgeschrieben wird und dass auch ganz besonders Minderjährige massiv geschützt werden? – Das ist doch eine absolut zulässige Rechtfertigung. Wie man so etwas – bei akuten Gefahrenlagen – überhaupt in Zweifel ziehen kann, ist mir schleierhaft, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn eine massive Gewaltneigung während Behandlungen bei Ärzten oder Psychiatern offenkundig wird, ist sofort zu reagieren, denn es geht um die Gefährdung dritter Personen. Als Arzt kann man sich in so einer Situation nicht ultimativ auf die Verschwiegenheitsverpflichtung zurückziehen. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Da muss
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