Gefährder- und Täterarbeit zuständig sind, als auch für jene Einrichtungen, die die Opfer unterstützen, und dass diese zusammenarbeiten.
Wir haben auch letzte Woche – es ist schon mehrfach erwähnt worden – hier im Hohen Haus über mehr Budgetmittel für den Gewaltschutz diskutiert, und ich freue mich, dass der entsprechende Antrag für mehr Budgetmittel von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, einstimmig angenommen wurde. Ich habe aber auch damals schon betont, dass jedenfalls mehr Budget notwendig ist, weil der Bereich des Gewaltschutzes und der Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen seit Jahren unterfinanziert ist.
Aus meiner Sicht gibt es aber auch Verbesserungen, die jetzt schon möglich sind, ohne dass wir ein zusätzliches Budget verwenden.
Als Beispiel möchte ich die Bannmeile nehmen, die heute unter anderem auch schon von Abgeordneten Mahrer erwähnt wurde. Ich darf dazu aus dem Abänderungsantrag zitieren, aus der Begründung: „Aufgrund des Wegfalls der bisherigen Regelung, wonach Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen explizit genannt waren“ – nämlich beim Betretungs- und Kontaktverbot – „ist eine Ausweitung des Radius der Bannmeile von fünfzig auf hundert Meter angebracht.“
Damit bringt dieser Antrag definitiv das zum Ausdruck, was andere Abgeordnete auch gesagt haben, nämlich dass das Betretungsverbot vor Kindergärten und Schulen wegfällt und die Opfer nur noch mit einer Bannmeile geschützt werden. Ich finde den Gedanken einer Bannmeile grundsätzlich positiv. Das bedeutet, dass das Opfer den Schutz, wo auch immer es ist, mit sich nehmen kann. Allerdings geht uns da, wenn wir speziell geschützte Räume wie Kindergärten und Schulen aus dem Betretungsverbot herausnehmen und das sozusagen durch die Bannmeile ersetzen, ein wichtiger Schutz verloren.
Ich möchte ein Beispiel nennen, das mir die Interventionsstelle geschildert hat und das so nachdrücklich ist, dass ich es Ihnen auch noch einmal sagen möchte: Wenn es einen so massiven Gewaltvorfall in einer Familie gibt, dass auch bisher ein Betretungsverbot vor einem Kindergarten erfolgte, dann konnte sich der Gefährder oder Täter diesem Kindergarten nicht nähern. Hat er sich genähert, auch wenn das Kind nicht da war, konnte die Kindergartenleitung oder die Pädagogin die Polizei verständigen, und die Exekutive konnte einschreiten. Mit dem nun vorliegenden Antrag wird das so in dieser Form nicht mehr möglich sein, weil die Kindergartenleiterin beziehungsweise die Kindergartenpädagogin abwarten muss, bis sich das Kind nunmehr auf 100 Meter annähert – was eine gewisse Herausforderung ist –, dann erst nämlich könnte die Polizei gerufen werden; und bis diese einschreitet, kann möglicherweise schon ein Gewaltvorfall eingetreten sein. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)
Daher mein dringendes Ersuchen, die wirklich gute Idee der Bannmeile nicht dazu zu verwenden, dass damit das bisher gut funktionierende System der Betretungsverbote ersetzt wird.
Darüber hinaus möchte ich noch ein anderes Beispiel nennen, das in bestimmten Teilen auch im vorliegenden Antrag vorkommt, das ist das Thema der Datenübermittlung. Ich weiß, wir haben den Datenschutz zu berücksichtigen, und ich halte Datenschutz für ein sehr hohes Gut, aber im Sinne des Opferschutzes ist es aus meiner Sicht essenziell, dass die Exekutive, die Einrichtungen des Opferschutzes und die Einrichtungen, die mit Gefährdern und Tätern arbeiten, Informationen austauschen können, miteinander diskutieren können, um wirklich ein Risiko einschätzen und so frühzeitige Interventionen setzen zu können. Nur so ist aus meiner Sicht ein effektiver Opferschutz möglich. Daher hoffe ich, dass, natürlich im Rahmen des Datenschutzrechts, hier auch das Thema der Datenübermittlung noch einmal diskutiert wird.
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