17.55
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Kollegin Pfurtscheller hat in ihrer Rede behauptet, dass rechtskräftig verurteilte Vergewaltiger bisher noch nie im Gefängnis waren; das hat auch Kollegin Steinacker schon behauptet. (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir haben erst 2015 die Mindeststrafen von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht, und in der Zeit sind sicher, wenn sie rechtskräftig unbedingt verurteilt wurden, etliche Straftäter im Gefängnis gesessen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.56
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Mag.a Ines Stilling zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Ines Stilling, betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für Frauen, Familien und Jugend: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete! Die europäische Prävalenzstudie aus dem Jahr 2014 hat für Österreich gezeigt, dass 5 Prozent aller befragten Frauen in den vorangegangenen zwölf Monaten von körperlicher und sexueller Gewalt betroffen waren. Das bedeutet nichts anderes, als dass in Österreich alle 3 Minuten eine Frau oder ein Mädchen von Gewalt betroffen ist.
Frauen brauchen Unterstützung. Es gibt einen großen Bedarf an Anlaufstellen, und ich bin auch sehr froh, dass wir diese Anlaufstellen haben und dass es viele engagierte Frauen gibt – einige davon sehe ich auch oben auf der Zuschauergalerie –, die sich für diese Frauen und Mädchen einsetzen, die sie stärken, unterstützen und ihnen den Mut und die Kraft geben, auch ein Strafverfahren gegen den Täter durchzustehen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)
Ich habe viele Gespräche mit den Interventionsstellen, den Gewaltschutzzentren, den Frauen- und Mädchenberatungsstellen geführt. Diese Stellen wissen besser als wir alle hier darüber Bescheid, was von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen brauchen, welche Unterstützung es braucht, welche Angebote wir ihnen machen müssen. Daher ist es aus meiner Sicht notwendig, für Verbesserungen im Opferschutz immer diese Einrichtungen anzuhören, ihre Meinungen ernst zu nehmen und diese auch in unsere Vorhaben einfließen zu lassen.
Lassen Sie mich nun auf einige Punkte eingehen, die in diesem konkreten Antrag und in den Abänderungsanträgen, die mittlerweile eingelangt sind, vorliegen.
Positiv möchte ich im Sinne der betroffenen Frauen und Mädchen das hervorheben, was auch schon Abgeordnete Pfurtscheller erwähnt hat, nämlich die explizite Nennung von weiblicher Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung.
Ich empfinde es auch als positiv, dass grundsätzlich zum ersten Mal in dieser Form ein Fokus auf die Beratung von Gefährdern gelegt wird. Aus meiner Sicht beginnt da aber schon die Differenzierung, denn eine Gefährderberatung verstehe ich nicht als Täterarbeit. Eine Gefährderberatung, die auch sinnvoll und wichtig ist, ist eine kurze und punktuelle Intervention. Eine Täterarbeit ist eine längerfristige Beratung und Unterstützung des gewalttätigen Menschen, die ihn dazu bringen soll, sein Verhalten grundsätzlich zu ändern, um damit nachhaltig Gewalt zu verhindern.
Eine Gefährderberatung ist ein erster positiver Schritt, aber insgesamt braucht es für Täterarbeit, die auch nach einem strafrechtlichen Verfahren ansetzen sollte, einen umfassenden Ansatz und entsprechende Mittel sowohl für jene Einrichtungen, die für die
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