Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 240

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Insgesamt sind das, glaube ich, wichtige Schritte. Stimmen Sie zu – der FPÖ würde das auch gut anstehen! (Beifall bei der ÖVP.)

19.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, Gaby Schwarz, Klaus Prinz,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenpaketes zur Bekämpfung von Extremismus

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 9 Antrag 704/A(E) be­treffend Ausreichende Ressourcen im BVT zum Schutz gegen Rechtsextremismus

Der in diesem Tagesordnungspunkt zur Behandlung anstehende Antrag fokussiert sich auf eine Aufstockung der personellen und technischen Ressourcen des Extremismus­referats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Eine Er­höhung des Schutzes gegen den Rechtsextremismus, wie auch jede andere Form von Extremismus erfordert nicht nur Ressourcen, sondern ein umfassendes Maßnahmen­paket.

Die österreichische Volkspartei lehnt als Partei der Mitte jegliche Form von Extremis­mus entschieden ab. Dabei spielt es keine Rolle aus welcher Richtung extremistischer Wind weht. Sowohl Rechtsextremismus als auch Linksextremismus sowie der politi­sche Islam stellen in Österreich eine große Bedrohung dar, die mit allen Mitteln der Rechtstaatlichkeit zu bekämpfen ist.

Dass wir in Österreich laufend mit Extremismus konfrontiert sind, zeigt der Verfas­sungsschutzbericht 2018 auf. Im letzten Jahr sind insgesamt 137 Tathandlungen mit erwiesenen oder vermuteten linksextremen Tatmotiven, insgesamt 732 rechtsextremis­tische und 49 antisemitische Tathandlungen, bekannt geworden.

Weiters ist der Umstand, dass eine vom BVT als rechtsextrem eingestufte Bewegung, wie die Identitären, immer noch existiert, für die neue Volkspartei nicht tragbar. Der Österreichischen Volkspartei ist bewusst, dass derzeit das Vereinsgesetz in Österreich die Auflösung eines Vereines nur in zwei Fällen möglich macht: Zum einen, wenn er gegen seine eigenen Statuten handelt, zum anderen, wenn er gegen Strafgesetze ver­stößt. Daher ist eine Ergänzung dahingehend nötig, dass eine Vereinsauflösung auch dann möglich sein soll, wenn seine Ziele oder Handlungen mit der verfassungsrechtli­chen Grundordnung nicht vereinbar sind. Diese Attribute sind auch Kennzeichen des islamistischen Extremismus und es wäre daher dann auch möglich, auch solche Ver­eine aufzulösen, die den politischen Islam propagieren. Daher haben wir bereits in der letzten Sitzung des Nationalrats einen Antrag zur Änderung des Vereinsgesetzes und des Symbolegesetzes eingebracht.

Zusätzlich fordert die ÖVP fordert ein weitergehendes Maßnahmenpaket auszuarbei­ten, mit dem der Schutz gegen jede Form des Extremismus in Österreich erhöht wer­den soll.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite