Meine Vorrednerinnen haben einen Entschließungsantrag angekündigt, der meines Erachtens etwas unsachlich ist. Er betrifft die „Ausweitung des Kopftuchverbotes in Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“ sowie ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Wenn ich mir den Antragstext durchlese, scheint er mir sehr widersprüchlich. Wissen Sie was, sehr geehrte Damen und Herren? Mir kommt das ein bisschen wie ein Musliminnenbashing vor. Bitte lassen Sie das doch! Es ist doch wichtig, dass wir in dieser Gesellschaft das Zusammenleben lernen. Glauben Sie mir, ich bin nicht selten bei Familien eingeladen, in denen ein Mädchen ein Kopftuch trägt, das andere Mädchen gepierct und tätowiert ist und im Minikleid herumläuft. Es ist nicht alles schwarz-weiß, und wir müssen nicht immer glauben, dass Unterdrückung im Spiel ist.
Wir könnten uns hingegen ernsthaft dem Ausbau von Strukturen widmen, wenn wir glauben, dass Gleichberechtigung hintangehalten wird, und dafür sorgen, dass ein selbstbestimmtes Leben möglich ist, dass Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut werden, und wir könnten schauen, dass ausreichend Plätze in Gewaltschutzeinrichtungen vorhanden sind.
Da fehlt mir aber die Ernsthaftigkeit, da fehlt mir einfach der Glaube daran, dass es Ihnen tatsächlich um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen geht. Hier, habe ich den Eindruck, wird wieder populistisch ein Wahlkampfthema daraus gemacht, und das ist viel zu schade und ich bedaure es sehr.
Aber noch einmal zurück: Die regionalen Anwaltschaften sind extrem wichtig und wir sollten sie auch personell aufstocken, da wir mehr denn je eine gut funktionierende Gleichbehandlung brauchen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.20
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hager-Hämmerle. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Doris Hager-Hämmerle (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ähnlich wie in der letzten Sitzung werden wir auch jetzt einen Antrag beschließen, der eine Selbstverständlichkeit ist.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft soll mehr personelle Ressourcen bekommen. Warum? – Weil damit begonnen wurde, in den Bundesländern Regionalbüros zu eröffnen. Vier solcher Regionalbüros gibt es inzwischen in ganz Österreich – vier, das ist ein Anfang. Mehr Büros bedeuten mehr Personal und damit ist es auch selbstverständlich, dass wir heute – zumindest mehrheitlich – diesen Antrag beschließen.
Der vorliegende Entschließungsantrag fordert die Regierung auf, für eine der Regionalisierung entsprechende Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu sorgen. Wir NEOS unterstützen das, weil wir, wie Sie wissen, für eine offene, vielfältige und liberale Gesellschaft, in der Menschen keine Angst haben müssen, verschieden zu sein, und für eine chancen- und geschlechtergerechte Gesellschaft stehen. Diese Haltung liegt insbesondere dem gleichbehandlungspolitischen Bereich unserer Politik zugrunde.
Demokratie braucht den Diskurs, braucht den Austausch. So und so ähnlich haben wir das heute mehrmals gehört. Wie kommt es aber, dass diese Feststellung auch von jenen kommt, die genau das verweigern oder nicht nötig haben? Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder?
Ich habe letzte Woche kritisiert, dass zwei Fraktionen in diesem Haus eine von Ministerin Stilling vorgeschlagene Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses verhindert
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