Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 257

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haben, weil sie sie für nicht notwendig befunden haben. Ich nehme aus diesen we­nigen Wochen hier in diesem Haus sehr viele gute Eindrücke mit. Ich habe sehr viel an Wertschätzung, Engagement und gute Gründe für dieses Engagement kennengelernt, leider aber auch eine gewisse Arroganz, die nicht einmal darauf gründet, dass man davon überzeugt ist, was man hier tut, sondern sich zum Teil einfach nur darauf grün­det, dass man die Mehrheit dafür hat. Von manchen hier im Haus hätte ich tatsächlich mehr erwartet, mehr Überzeugung für das, was sie tun. – Trotzdem vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

20.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.23.20

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn Frau Ministerin Bogner-Strauß gesagt hat, dass es noch ungefähr 170 Jahre dauern wird, bis die Gleichbehandlung eingeführt ist, könnte man das Wort 170 Jahre auch durch unendlich ersetzen, denn 170 Jahre, das ist einfach jenseits unseres Entscheidungshorizonts. Und es ist tatsächlich ein weites Feld, es ist ein Feld, das Ideale vorstellt und eigentlich im Wesentlichen nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch einen gesellschaftlichen Konsens beackert werden muss.

Einen Aspekt möchte ich hervorheben, er wurde schon von Kollegin Schimanek ange­deutet: Wir als Anwälte der Kinder, die uns ja sozusagen in dieser Anwaltschaft brau­chen, haben dafür gesorgt, dass mögliche Diskriminierung abgeschafft ist. Wir haben unter der Regierung von Sebastian Kurz in der Schulpolitik dafür gesorgt, dass das Kopftuch für Mädchen in den Volksschulen verboten ist. Sie dürfen das Kopftuch nicht tragen.

Jetzt können Sie natürlich sagen, dass ein Verbot ja eigentlich sozusagen eine Ein­schränkung darstellt. Aber in Wahrheit müssten Sie es eigentlich so betrachten, dass das Kopftuch selbst ein Verbot ist, nämlich ein Verbot, sein Haar frei zu zeigen, ein Verbot, sich selbst zu verwirklichen. In Wirklichkeit ist es eine Art Kopftuchbefreiung, die wir da eingeführt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Se­hen Sie es bitte als solche!

Das Ideal der Freiheit ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, die Freiheit nämlich, verschieden zu sein. Wie eben angedeutet, stellen wir nun einen dementsprechenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung des Kopftuchverbotes in Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (sowie im öffentlichen Dienst)“, eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, mit welcher das bestehende Verbot des Tragens weltanschaulich oder religiös ge­prägter Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, für Schülerin­nen und Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgeweitet wird und so konzipiert ist, dass dieses mit den in Spannung dazu stehenden Grundrechten im Ein­klang gebracht wird, damit Kinder und Jugendliche vor Stigmatisierung geschützt sowie Zwang und sozialer Druck auf Mädchen insbesondere zur Erfüllung eines bestimmten Rollenstereotyps verhindert wird.

 


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