Weiters wird die Bundesregierung ersucht, in dieser Vorlage im Sinne des Neutralitätsgebotes des Staates ebensolche Bestimmungen für Bedienstete des öffentlichen Dienstes in den betroffenen dienstrechtlichen Materiengesetzen vorzuschlagen. Lehrerinnen und Lehrer an konfessionellen Schulen und Religionslehrer/innen sollen von einem solchen Verbot ausgenommen sein.“
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Yildrim, ich möchte das betonen: Wir haben hier einen Entschließungsantrag, mit dem wir eigentlich um eine Diskussion ersuchen. Wir haben ja damals das Kopftuchverbot in der Volksschule in drei Ausschusssitzungen lang und breit durchdiskutiert. Wir sind für diese Diskussion offen. Herr Kollege Noll meint ja, dass wir nur Vollzugsorgane irgendeiner fürstlichen Hoheit seien. Das ist vielleicht, wenn man hier das Ritual betrachtet, nicht so falsch gesehen (Abg. Noll: Das wollte ich hören!), aber es ist nicht so, dass es in Wirklichkeit so ist. In Wirklichkeit arbeiten wir tatsächlich auch intellektuell, Herr Kollege Noll, hoffentlich und auch tatsächlich mit Verantwortung (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ) an diesen unseren Gesetzesvorschlägen. Wir sind also nicht die Abnicker. Das ist halt in der Öffentlichkeit nicht so durchgedrungen, aber es ist tatsächlich so.
Ich möchte das wirklich betonen, dass gerade in diesem Entschließungsantrag steht: „mit den in Spannung dazu stehenden Grundrechten im Einklang gebracht wird“. Das heißt: Wir wissen um die Problematik. Das Problem ist nicht trivial. Wir werden es daher ausführlich behandeln müssen. Und es ist durchaus möglich, dass es Argumente gibt, die diesen Antrag unter Umständen einer Polierung oder einer Änderung zuführen werden. Das ist alles denkbar und das ist auch so gut, deshalb wollen wir ja voranschreiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gleichbehandlung werden wir nicht erreichen. Aber wir bemühen uns darum. Dieses Versprechen können wir Ihnen geben und mit diesem Versprechen gehen wir jetzt auch zuversichtlich in diese Wahl, da wir, diese Partei, uns sicherlich besonders bemühen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
20.28
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausweitung des Kopftuchverbotes in Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (sowie im öffentlichen Dienst)
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11 471/A (E) Antrag personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Das österreichische Bildungssystem beruht auf verfassungsrechtlichen Grundwerten. Ziel der Erziehung in österreichischen Bildungseinrichtungen ist es, Kindern die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen und diese zu selbständigem Urteilen zu befähigen. Es soll somit auch eine erfolgreiche soziale Entwicklung und Integration der Schülerinnen und Schüler in den Schulen sichergestellt werden.
Um die freie Entwicklung der Kinder bereits in einem sensiblen Alter sicherzustellen, wurde in den vergangenen eineinhalb Jahren ein Verbot des Tragens weltanschaulich
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