Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 255

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Obwohl es schon sehr, sehr viele dahin gehende Gesetze gibt, werden leider noch sehr viele Menschen ungleich behandelt. Institutionen wie die Gleichbehandlungs­anwaltschaft leisten einen wertvollen und wichtigen Beitrag, damit Gleichbehandlung in unserer Gesellschaft Realität und selbstverständlich wird.

Die Zahlen des letzten Berichts der Gleichbehandlungsanwaltschaft – sie stammen von Ende 2018 – bestätigen das. Es gab in den Jahren 2016 und 2017 zusammengezählt 6 100 Aktivitäten – die Klärung von Rechtsfragen, Beratungs-, Informations- und Auf­klärungsarbeit. Betroffene können sich in Diskriminierungsfällen rasch und unkompli­ziert an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Beratung und Unterstützung – das wissen wir alle – ist wichtig und notwendig und soll natürlich auch in den Regio­nalbüros sichergestellt sein.

Ich durfte übrigens voriges Jahr in Linz das Regionalbüro besuchen und mich von des­sen Arbeit überzeugen. Die regionale Arbeit ist ganz, ganz wichtig, damit Betroffene nah an ihrem Wohnort informiert und beraten werden können. Um diesen Aufwand auch weiterhin abdecken zu können, braucht es eine Aufstockung des Personals.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gleich­behandlungsanwaltschaft bedanken, sie leisten nämlich täglich großartige Arbeit. Ich möchte das Fortbestehen der regionalen Beratungsstellen sicherstellen. Ich möchte, dass sich jeder, der sich ungleich behandelt fühlt, an die Gleichbehandlungsanwalt­schaft wenden kann. Daher braucht es da eine Aufstockung des Personals. (Beifall bei der ÖVP.)

Gleichbehandlung, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf nämlich nicht nur ein Begriff sein, sondern muss von uns allen gelebt und umgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.16


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.17.06

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Frau Bundesministerin! Als ich diesen Antrag gemeinsam mit meinen Kol­leginnen und Kollegen eingebracht habe, habe ich mich an den Bericht der Gleichbe­handlungsanwaltschaft angelehnt und diese Empfehlung sehr gerne aufgenommen, und es freut mich außerordentlich, hier eine Mehrheit signalisiert zu bekommen, weil das wichtig ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ In der Realität ist freilich nicht immer alles eitel Wonne. Frauen wer­den nicht immer gleich bezahlt wie Männer, homosexuelle Paare bekommen mitunter schwerer eine Wohnung, oder das Geburtsjahr, ein ausländisch klingender Name oder eine andere Religionszugehörigkeit können schon von vornherein ein Ausscheidungs­grund in einem Bewerbungsverfahren sein und sind es oft leider auch. Österreich hat aus diesem Grund seit 40 Jahren ein Gleichbehandlungsgesetz, das wir stets weiter­zuentwickeln suchen.

Von Lohntransparenz und Quoten halten ÖVP und FPÖ leider nicht viel. Da wird ar­gumentiert, die Unternehmer würden das ohnehin freiwillig machen, und Quoten wür­den Frauen dazu drängen, etwas zu machen, was sie nicht wollen. Wir alle wissen na­türlich, dass das nicht stimmt. Ungerechtigkeiten dürfen wir aber nicht hinnehmen, und deswegen ist es auch wichtig, gleiche Rechte und Würde auch Realität werden zu lassen und gegen Verstöße vorzugehen.

 


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