Dieses Angebot wird jährlich von rd. 90.000 Mädchen und Frauen in Anspruch genommen.
• Mit den restlichen rd. € 85.000 können insbesondere für Bewusstseinsbildung und Vermittlung von Informationen zu frauenspezifischen Themenbereichen notwendige Angebote zur Verfügung gestellt werden.
Wie ersichtlich, werden 99% des Budgets für direkte oder indirekte Gewaltschatzmaßnahmen sowie der Präventionsarbeit verwendet. Obwohl zuletzt auch weitere Mittel aus anderen Budgetuntergruppen für frauenspezifische Maßnahmen herangezogen wurden, umso mehr Maßnahmen umsetzen zu können, so ist doch eindeutig, dass hier mehr Budget benötigt wird, um Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu helfen und um präventiv tätig werden zu können - nur so kann generell die Gewalt an Frauen verhindert und eingedämmt werden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, sich in den nächsten Bugdetberatungen für ein angemessenes Budget für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung einzusetzen.“
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und zu Hause! Gleichbehandlung, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht uns alle an. Studien zufolge wird es in Österreich noch 170 Jahre dauern, bis wir Gleichbehandlung erreichen. Das darf nicht sein, und das kann nicht sein. Gott sei Dank setzen sich viele in der Politik und außerhalb der Politik dafür ein, dass es nicht weitere 170 Jahre dauert, bis es in Österreich zu Gleichbehandlung kommt.
Seit der Einführung des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Frau und Mann bei der Festsetzung des Entgelts für die Privatwirtschaft im Jahr 1979 wurde gesetzlich sehr viel auf den Weg gebracht – mehrere Gleichbehandlungspakete, die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes und die Einführung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Gleichbehandlungskommission im Jahr 2004.
Gleichbehandlung ist leider trotzdem noch keine Selbstverständlichkeit. Wir haben dazu noch viel vor, zum Beispiel das Schließen der Lohn- und der Pensionsschere. Wir haben da in den letzten eineinhalb Jahren einiges auf den Weg gebracht. Wir haben 24 Monate Karenzzeit in den Kollektivverträgen verankert (Zwischenruf des Abg. Vogl), es werden jetzt fünf Jahre Kindererziehung in die Mindestpension eingerechnet, und meiner Meinung nach – das ist mir wichtig – wird auch die gesetzliche Verankerung des automatischen Pensionssplittings ein Meilenstein in der Gleichbehandlung sein.
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