Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 253

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte aber auch noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag von Herrn Dr. Taschner betreffend „Ausweitung des Kopf­tuchverbotes in Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (sowie im öffentli­chen Dienst)“ eingehen, der heute auch noch eingebracht wird. Nach dem Verbot des Kopftuchs in den Kindergärten und an den Volksschulen ist die Ausweitung des Kopf­tuchverbots auf Hauptschulen ein notwendiger und richtiger Schritt. Wir haben das Kopftuchverbot an den Volksschulen bereits am 15. Mai beschlossen, und ich finde es sehr gut, dass wir diesen Antrag heute noch einmal besprechen; wir werden ihm auch zustimmen.

Liebe ÖVP, wir haben auch einen Fristsetzungsantrag eingebracht, zu einem gleich­lautenden Antrag, und es wäre ein Leichtes gewesen, diesem zuzustimmen, ähnlich wie wir ja heute auch dem Fristsetzungsantrag zur Mautbefreiung bei Kufstein-Süd zu­stimmen werden. Es wäre also auch für Sie ein Leichtes gewesen, unserem Antrag zu­zustimmen.

Ich möchte an dieser Stelle schon noch einmal sagen: Wir haben in der Diskussion am 15. Mai über das Kopftuchverbot gesprochen und auch darüber, dass das ein starkes Symbol ist. Ich wünsche mir an dieser Stelle wirklich Frauensolidarität von allen Seiten, denn in dieser Frage gibt es kein Rechts und Links, sondern nur ein Richtig oder Falsch. (Beifall bei der FPÖ.)

20.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek Kolleginnen und Kollegen

betreffend mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern

eingebracht in der 89. Sitzung des Nationalrates. XXVI. GP am 25. September 2019 im Zuge der Debatte über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yil­drim, Kolleginnen und Kollegen betreffend personelle Aufstockung der Gleichbehand­lungsanwaltschaft (471/A(E))

Laut Bundesvoranschlag 2018 und 2019 standen für den Bereich Frauenangelegenhei­ten und Gleichstellung jeweils ein Betrag von € 10.15 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bundesvoranschlag für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung ist damit seit 2009 unverändert.

Die Verwendung der Mittel gliedert sich wie folgt:

•             Rd. 45% (2019: rd. 47%) des Frauenbudgets stehen für den Bereich des Ge­waltschutzes zur Finanzierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren ge­gen Gewalt in der Familie und der Interventionsstelle gegen Frauenhandel ge­meinsam mit dem BM.I zur Verfügung.

Dieses Angebot wird jährlich von über 18.250 Frauen in Anspruch genommen.

•             Rd. 54% (2019: rd. 52%) dienen der Finanzierung von frauen- und mädchen­spezifischen Beratungs- und Betreuungsangeboten in Österreich, wie etwa:

o Rd. 130 Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen,

o 5 Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt,

o eine österreichweite, rund um die Uhr erreichbare Helpline gegen Gewalt,

o eine österreichweite Online-Beratung

o 6 Notwohnungen und Wohngemeinschaften,

o Beratungen in Frauenhäusern

 


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