Österreich kämpft seit vielen Jahren gegen Atomkraft. Der österreichische Nationalrat hat erst am 25. April 2019 wieder einstimmig seine ablehnende Haltung bekräftigt. Zuletzt hat die vorangegangene Bundesregierung beim slowakischen AKW Mochovce erreicht, dass die gravierenden Sicherheitsmängel von unabhängigen internationalen Inspektoren untersucht werden. Gegen die geplanten Ausbaupläne der AKWs Paks (Ungarn) und Hinkley Point (GB) hat Österreich Klagen im Beihilfenrecht auf europäischer Ebene eingebracht.
Für geplante Neubauprojekte wie Dukovany und Krško aber auch für alle bestehenden Kernkraftwerke in den Nachbarländern (insbesondere das AKW Mochovce) müssen die europäischen und internationalen Regeln eingehalten werden und die ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit – zuletzt die Überprüfung der Reaktoren 3+4 des Atomkraftwerkes Mochovce durch eine unabhängige Expertenmission (IAEO) – auf der Tagesordnung stehen.
Auch Laufzeitverlängerungen werden von Österreich kritisch gesehen. Wir vertreten seit jeher die Auffassung, dass es sich bei der Laufzeitverlängerung von alten Kernkraftwerken um eine wesentliche Projektänderung handelt, für die eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Diese Forderung betreffend die AKW Dukovany und AKW Krško hat Österreich immer wieder auf den verschiedensten Ebenen bilateral, auf europäischer sowie internationaler Ebene eingebracht. Mit dem jüngsten EuGH-Urteil C-411/17 zum belgischen AKW Doel vom 29. Juli 2019 wird Österreich in seiner Forderung bestärkt: Der EuGH hat entschieden, dass das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 ohne die erforderlichen vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen erlassen wurde.
Durch viele Expertenberichte ist bereits bestätigt, dass das AKW Krško inmitten einer Erdbebenlinie liegt und somit schon bei einer kleinen Erschütterung eine massive Katastrophe droht. Somit ist es unabdingbar, eine mögliche Laufzeitverlängerung des Uralt-Kraftwerkes bis 2043 zu unterbinden.
Die Bundesregierung muss angesichts dessen die österreichische Anti-Atomkraft Politik unbeirrt und engagiert fortsetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
• alle zur Verfügung stehenden diplomatischen, politischen und rechtlichen Mittel gegen den Neubau eines fünften Atomreaktors in Dukovany bzw. eines zweiten Atomreaktors in Krško auszuschöpfen,
• ein neues grenzüberschreitendes UVP-Verfahren bei der Laufzeitverlängerung des bestehenden AKW Dukovany und AKW Krško einzufordern,
• ein neuerliches UVP-Verfahren für das AKW Mochovce anzustreben und
• alle zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen, dass es zu keiner Laufzeitverlängerung des AKWs kommt.“
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