Österreichs Gewässer sind zwar sauberer als im europäischen Durchschnitt, dennoch sind laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur rund 60 Prozent der Fließgewässer in keinem guten ökologischen Zustand, wie es die Richtlinie vorsieht1.
Die Richtlinie 2000/60/EG des
Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.
2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-WRRL) fordert bis
spätestens 2027 die Herstellung des guten Zustands in allen
Gewässern der Gemeinschaft.
Zur Behebung der in Österreich bestehenden hydromorphologischen Defizite und zur Sicherung oder Wiederherstellung eines guten Zustandes der Oberflächengewässer sollte daher eine Fortschreibung der Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer im Rahmen der Wasserwirtschaftsförderung des Umweltförderungsgesetzes (UFG) auch für die Dauer des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans vorgesehen werden. Damit können beispielsweise bei bestehenden Kleinwasserkraftanlangen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit gesetzt werden.
Der Zusagerahmen für diese Förderschiene über die Periode von 2016 bis 2021 müsste insgesamt 150 Millionen Euro betragen, wobei die dazu erforderlichen Mittel ebenso wie die Abwicklungskosten ausschließlich aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung gestellt werden sollen. Ohne die Fortschreibung dieser Förderschiene in der Wasserwirtschaft im dargestellten Ausmaß ist die fristgerechte Umsetzung der nationalen bzw. EU-rechtlichen Vorgaben nicht möglich.
Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat es – entgegen anderslautender Ankündigung im Bundesvoranschlag 2018 - bislang unterlassen, für die nötige Bereitstellung der Fördermittel zu sorgen.

Quelle: Bundesfinanzgesetz 2018, Anlage I, S. 483
Zuletzt hat auch der Rechnungshof in seinem Bericht „Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode“ (Reihe BUNDE 2019/19) auf diesen Umstand hingewiesen: „Bei Fortbestehen dieses Widerspruchs [die fehlende Finanzierung; Anm.] wird nach Ansicht des RH die Zielerreichung auch bis 2027, dem letzten möglichen Zeitpunkt, nicht möglich sein.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
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