Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 302

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Österreichs Gewässer sind zwar sauberer als im europäischen Durchschnitt, dennoch sind laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur rund 60 Prozent der Fließ­gewässer in keinem guten ökologischen Zustand, wie es die Richtlinie vorsieht1.

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.
2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Be­reich der Wasserpolitik (EU-WRRL) fordert bis spätestens 2027 die Herstellung des gu­ten Zustands in allen Gewässern der Gemeinschaft.

Zur Behebung der in Österreich bestehenden hydromorphologischen Defizite und zur Sicherung oder Wiederherstellung eines guten Zustandes der Oberflächengewässer sollte daher eine Fortschreibung der Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer im Rahmen der Wasserwirtschaftsförderung des Umweltförderungsgesetzes (UFG) auch für die Dauer des 2. Nationalen Gewäs­serbewirtschaftungsplans vorgesehen werden. Damit können beispielsweise bei beste­henden Kleinwasserkraftanlangen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit gesetzt werden.

Der Zusagerahmen für diese Förderschiene über die Periode von 2016 bis 2021 müss­te insgesamt 150 Millionen Euro betragen, wobei die dazu erforderlichen Mittel ebenso wie die Abwicklungskosten ausschließlich aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung gestellt werden sollen. Ohne die Fortschreibung dieser Förderschiene in der Wasserwirtschaft im dargestellten Ausmaß ist die fristge­rechte Umsetzung der nationalen bzw. EU-rechtlichen Vorgaben nicht möglich.

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat es – entgegen anderslau­tender Ankündigung im Bundesvoranschlag 2018 - bislang unterlassen, für die nötige Bereitstellung der Fördermittel zu sorgen.

Quelle: Bundesfinanzgesetz 2018, Anlage I, S. 483

Zuletzt hat auch der Rechnungshof in seinem Bericht „Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode“ (Reihe BUNDE 2019/19) auf diesen Umstand hingewiesen: „Bei Fortbestehen dieses Widerspruchs [die fehlende Finanzierung; Anm.] wird nach Ansicht des RH die Zielerreichung auch bis 2027, dem letzten möglichen Zeitpunkt, nicht möglich sein.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite