Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 301

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ben wir alle möglichen Dinge erledigt, Umweltverträglichkeitsprüfung, Einsprüche bear­beitet und so weiter und so fort. Seit 2017 könnten wir die Windräder bauen, können sie aber in Wirklichkeit nicht bauen, weil es dieses Gesetz nicht gibt. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Es haben dann verschiedenste Betreiber die Frau Ministerin – ehe­malige Ministerin – darauf aufmerksam gemacht (Zwischenruf des Abg. Hammer): Na, aber hallo, wir könnten ja trotzdem schon Windräder bauen, auch wenn es noch kein neues Ökostromgesetz gibt (Zwischenruf der Abg. Köstinger), und zwar aufgrund des­sen, weil man die unterschiedlichen Gesetzesmaterien unterschiedlich bewertet; wir könnten zumindest 25 Windräder pro Jahr bauen, wenn wir das Ökostromgesetz an­ders bewerten! Da haben Sie mehrere Mails von Betreibern bekommen, Sie haben es aber nicht einmal der Mühe wert gefunden, diese zu beantworten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir haben uns im Umweltausschuss einmal darüber unterhalten, aber auch da hat sich nichts getan.

Natürlich ist es aber positiv, mit diesem neuen Gesetz kann jetzt der gesamte Rück­stau endlich abgearbeitet werden. Hoffentlich bekommt auch meine Gemeinde jetzt ihre Windräder. In Summe geht es um 176 Windräder; dieser Rückstau soll jetzt abge­baut werden (Zwischenrufe der Abgeordneten Haubner und Zarits), sodass diese Windräder errichtet werden können. In Summe können damit 380 000 Haushalte be­dient werden, und das ist prinzipiell natürlich eine positive Sache.

Ich darf nun noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Mag. Bruno Rossmann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „dringende Finanzierung des Gewässerschutzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und der Bundesminister für Fi­nanzen werden aufgefordert, umgehend die nötigen finanziellen Mittel für die Förde­rung gewässerökologischer Maßnahmen, wie sie im 2. Nationalen Gewässerbewirt­schaftungsplan vorgesehen sind, bereitzustellen.“

*****

Abschließend: Es hat sich eines wieder gezeigt: Die beste Klimapolitik gibt es dann, wenn die ÖVP nicht in der Regierung ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Viel heiße Luft ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

22.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Mag. Muna Duzdar, Mag. Bruno Rossmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend dringende Finanzierung des Gewässerschutzes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 14, Antrag der Abgeordneten Elisabeth Kös­tinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird (966/A)

 


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