Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 315

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enthält einige Verbesserungen im Bereich der Miliz, wie bereits gesagt wurde. Ich er­laube mir aber, zuerst einen einzelnen Punkt aus dieser Sammelnovelle herauszugrei­fen. Es geht da um die Einführung der Auszeichnung Partner des Bundesheers.

Diese Auszeichnung kann an juristische Personen verliehen werden, also zum Beispiel an Unternehmen oder Vereine, die sich durch außergewöhnliche Leistung – zum Bei­spiel durch Wehrpolitik, aber nicht nur – um die militärische Landesverteidigung ent­sprechend verdient gemacht haben und damit einen wertvollen Beitrag auch zur um­fassenden Landesverteidigung leisten.

Warum wollen wir eine solche Auszeichnung einführen? – Der Hintergrund ist, dass Wehrpolitik ein wichtiger Teil der geistigen Landesverteidigung ist. Die geistige Landes­verteidigung ist wiederum ein Teil der umfassenden Landesverteidigung, die leider Gottes in den letzten Jahren ziemlich in Vergessenheit geraten ist. Warum ist die geis­tige Landesverteidigung ausgerechnet für Österreich so besonders wichtig? – Sie ist es nämlich deswegen, weil das Bundesheer gemäß der Bundesverfassung nach den Grundzügen eines Milizsystems einzurichten ist, wovon wir übrigens seit dem damali­gen Verteidigungsminister und nunmehrigen Tiroler Landeshauptmann Günther Platter meilenweit entfernt sind. Wir müssen aber wieder dorthin; und dazu gehört auch die Wiedereinführung verpflichtender Truppenübungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine der tragenden Säulen des Milizsystems ist eben die geistige Bereitschaft der Bevölkerung zur Mitwirkung an der Gemeinschaftsaufgabe Landesverteidigung. – So weit, so gut.

Wenn es dem Bundesheer schlecht geht, versucht man, die Soldaten mit Auszeichnun­gen, Orden und neuen Uniformen bei Laune zu halten. Die Knackpunkte in der nächs­ten Legislaturperiode werden aber die dringend notwendige Anhebung des Verteidi­gungsbudgets auf 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und der Wiederaufbau der Miliz werden.

Altkanzler Sebastian Kurz hat im ORF-„Sommergespräch“ leider dezidiert gesagt, dass es im Bereich der Landesverteidigung zu keiner wesentlichen Budgeterhöhung kom­men soll. Ich war fassungslos über dieses öffentliche Bekenntnis, obwohl wir das seit Längerem koalitionsintern gespürt und miterlebt haben. Unser ehemaliger Minister Ma­rio Kunasek hat bei den Budgetverhandlungen mit dem damaligen Finanzminister Lö­ger und dem Regierungskoordinator Blümel unter dieser Einstellung der ÖVP gelitten. (Heiterkeit des Abg. Zarits.) Jetzt hat das aber ÖVP-Obmann Sebastian Kurz persön­lich zum ersten Mal öffentlich gesagt.

Auch die Aussage des Altkanzlers Kurz über die nicht mehr zeitgemäße und angebli­che Ausrichtung unseres Bundesheers auf Panzerschlachten im Weinviertel zeigt ei­nes, nämlich dass Sebastian Kurz nicht die leiseste Ahnung vom Zustand und von den Aufgaben unseres Bundesheers hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Aufschrei der Offiziersgesellschaft erfolgte zu Recht. Ich zitiere aus deren Presse­aussendung: Sebastian Kurz geht „eine unheilige Allianz mit naiven Pazifisten ein, die die realen Bedrohungen Österreichs ignorieren. Und er nimmt in Kauf, dass unsere Soldaten ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzen müssen. Verantwortung sieht [...] anders aus.“ (Beifall bei der FPÖ.)

Diesem Zitat ist nichts mehr hinzuzufügen. Strafrechtlich würde man da von einem Do­lus eventualis, von einem bedingten Tatvorsatz sprechen.

Das Bundesheer ist seit langer Zeit finanziell unterdotiert, sodass es jetzt wirklich kurz vor dem Zusammenbruch steht und im Jahr 2021 eigentlich den Konkursantrag stellen müsste. Letzte Woche hat dankenswerterweise Minister Starlinger den Zustandsbericht veröffentlicht und damit ganz klar den Finanzierungsbedarf des Bundesheers aufge-


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