Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien (BKA, BMB, BMI, BMLFUW) – Reihe Bund 2017/8 (III-15/679 d.B.)
25. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Stadt Wien Marketing GmbH – Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012 – Reihe BUND 2017/30 (III-30/680 d.B.)
26. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundestheater-Holding GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/42 (III-42/681 d.B.)
27. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht der FMA – Reihe BUND 2017/46 (III-46/682 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 24 bis 27, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf ganz kurz noch auf einen Rechnungshofbericht eingehen, in dem es um die Korruptionspräventionssysteme geht. Der Rechnungshof hat vier Ministerien geprüft – das Bundeskanzleramt, das Innenministerium, das Bildungsministerium und das Landwirtschaftsministerium –, und dabei wurden eben die zur Korruptionsbekämpfung gesetzten Maßnahmen verglichen, die Ziele bewertet, Risiko- und Schwächeanalysen durchgeführt, die Kommunikation sowie die Weiterentwicklung dieser Maßnahmen durch den Rechnungshof geprüft.
Insgesamt hat es 46 Empfehlungen gegeben, und es hat sich gezeigt, dass es durchaus Lücken gibt. Teilweise wurden nur Teilaspekte erfüllt, speziell was die Schulungen betrifft, da gibt es durchaus Nachholbedarf. Keines der vier Bundesministerien führte eine ressortweite Risiko- und Gefährdungsanalyse hinsichtlich der Korruptionsrisken durch. Auch in puncto Aufklärung gibt es durchaus Verbesserungsbedarf.
Insgesamt ist auch der Bereich Lobbying überprüft worden. Besonders bemängelt wurde die Meldung von Nebenbeschäftigungen; die Beurteilung der Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen oblag in erster Linie den Bediensteten selbst.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Umsetzung von drei Maßnahmen durchaus eingefordert werden muss: eine ressortweite Risiko- und Gefährdungsanalyse hinsichtlich der Korruptionsrisken, ergänzende Maßnahmen zur Stärkung des integren Verhaltens und Informationsmaßnahmen im Bereich Lobbying.
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