Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Biozidproduktegesetz geändert wird
Kurzinformation
Ziele
-
Das Biozidproduktegesetz soll für den Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Biozidprodukten transparente Optionen der Risikominderung eröffnen.
-
Es sollen Anträge auf Wirkstoffbewertung und Zulassungen von Biozidprodukten effizient und fachlich kompetent bearbeitet werden können und die dafür erforderlichen Gebühren auch in Zukunft ausreichend sein.
-
Es sollen aktuelle Datenschutzvorschriften enthalten sein.
-
Die Bestimmungen über vorläufige Beschlagnahme und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands sollen weitgehend jenen im Chemikaliengesetz entsprechen, um Erleichterungen für die Überwachungsbehörden zu erreichen.
-
Bestimmungen über Beschwerde, Eintrittsrecht und Revision für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sollen etabliert werden.
-
Das Biozidproduktegesetz soll durchgehend an die aktuellen Bezeichnungen der Bundesministerien angepasst werden.
Inhalt
-
Etablierung von Risikominderungsmaßnahmen (in Form einer Grundlage für Leitlinien und einer Verordnungsermächtigung), vor allem für Bewertungen und Zulassungen, um eine effiziente und fachlich kompetente Bearbeitung von Anträgen auch in Zukunft zu garantieren
-
Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen
-
Anpassung der Bestimmungen über vorläufige Beschlagnahme und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands an das Chemikaliengesetz und Schaffung der Bestimmungen über Revision, Beschwerde und Eintrittsrecht
-
Durchgehende Anpassung der Bezeichnung von Bundesministerien im Biozidproduktegesetz
Redaktion: oesterreich.gv.at