Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Biozidproduktegesetz geändert wird
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Etablierung von Risikominderungsmaßnahmen (in Form einer Grundlage für Leitlinien und einer Verordnungsermächtigung) im Sinne des Art. 37 der Biozidprodukteverordnung
- jährliche Valorisierung der Gebühren v.a. für Bewertungen und Zulassungen, um eine effiziente und fachlich kompetente Bearbeitung von Anträgen auch in Zukunft zu garantieren
- Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen
- Anpassung der Bestimmungen über vorläufige Beschlagnahme und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands an das ChemG 1996 und Schaffung der Bestimmungen über Revision, Beschwerde und Eintrittsrecht
- durchgehende Anpassung der Bezeichnung von Bundesministerien gemäß BMG im BiozidprodukteG
Stand: 02.04.2020
Parlamentskorrespondenz
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