Biozidproduktegesetz, Änderung (113 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 56/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 56/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Biozidproduktegesetz geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Etablierung von Risikominderungsmaßnahmen (in Form einer Grundlage für Leitlinien und einer Verordnungsermächtigung) im Sinne des Art. 37 der Biozidprodukteverordnung
  • jährliche Valorisierung der Gebühren v.a. für Bewertungen und Zulassungen, um eine effiziente und fachlich kompetente Bearbeitung von Anträgen auch in Zukunft zu garantieren
  • Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen
  • Anpassung der Bestimmungen über vorläufige Beschlagnahme und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands an das ChemG 1996 und Schaffung der Bestimmungen über Revision, Beschwerde und Eintrittsrecht
  • durchgehende Anpassung der Bezeichnung von Bundesministerien gemäß BMG im BiozidprodukteG

Stand: 02.04.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

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