Versicherungsaufsichtsgesetz, Änderung (13/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Mit der Maßnahme soll die Effektivität der Volatilitätsanpassung sichergestellt werden

  • Hierdurch soll einer unionsrechtlichen Umsetzungsverpflichtung entsprochen werden

Inhalt

  • Absenkung des Schwellenwerts für den risikoberichtigten Länder-Spread, dessen Überschreiten eine Voraussetzung für die länderspezifische Erhöhung der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve ist, von 100 auf 85 Basispunkte

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll eine Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) durch die Richtlinie (EU) 2019/2177 umgesetzt werden. Durch diese Änderung soll der Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder-Spread, dessen Überschreiten eine Voraussetzung für die länderspezifische Erhöhung der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve ist, von 100 auf 85 Basispunkte gesenkt werden. Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2177 haben die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2020 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Bestimmung zu erlassen und zu veröffentlichen und die Bestimmung in der geänderten Fassung spätestens ab 1. Juli 2020 anzuwenden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 21.02.2020

Übermittelt von

Mag. Gernot Blümel, MBA (V)

Bundesministerium für Finanzen

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