Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien", Änderung (93/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien“ (DAK – Gesetz 1996) geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Die Novelle des Diplomatische Akademie Wien (DAK) - Gesetzes 1996 dient der Sicherstellung, dass die Diplomatische Akademie (DA) auch in Zukunft sowohl für österreichische als auch für Studierende und Vortragende aus der ganzen Welt attraktiv bleibt.

Inhalt

  • Es soll klargestellt werden, dass der akademische Grad "Master of Advanced International Studies" (M.A.I.S.) gleichwertig einem Master im Sinne des § 54 Abs. 3 UG ist

  • Es soll zu einer Präzisierung des Kreises der wissenschaftlichen Einrichtungen, mit denen die DA gemeinsame Studienprogramme anbietet, kommen

  • Für das Kuratorium soll eine Frauenquote von 50 Prozent eingeführt werden

  • Weiters sollen Personenbezeichnungen geschlechtergerecht adaptiert, Ressortbezeichnungen aktualisiert und einzelne Ausdrücke der neuen Rechtschreibung angepasst werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Ziel der Novellierung des Bundesgesetzes über die „Diplomatische Akademie Wien“ (DAK – Gesetz 1996), ist die ausdrückliche Klarstellung der Gleichwertigkeit der an der Diplomatischen Akademie (DA) angebotenen Master-Studien mit Master-Studien im Sinne des § 54 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 (UG). Bereits die letzte Novellierung des Gesetzes hatte das Ziel, die Studien an der DA in den Bologna-Prozess einzuordnen und damit Studierenden die Sicherheit zu geben, dass ihr Studium an der DA international anerkannt wird (Erlangung des Masters mit dem Nachweis von 120 ECTS-Punkten aufbauend auf einem Grundstudium von mindestens 180 ECTS).
In diesem Sinne entsprechen die zweijährigen Programme Master of Advanced International Studies (M.A.I.S.) und Master Programm Environmental Technology and International Affairs (ETIA) einem Master-Studium in der Bologna-Architektur. Dennoch ergeben sich bei der Anerkennung der Master-Grade weiterhin – vor allem im deutschsprachigen Raum – Probleme.
Dieser Umstand führte bei den Studierenden zu Verunsicherungen über die Sinnhaftigkeit eines Studiums an der DA. Beide Master-Studienprogramme und das Doktoratsstudium werden einem weltweiten Publikum angeboten und die DA steht in einem internationalen Wettbewerb für Hochschulbildung im Bereich „International Studies“. Die Anerkennung der angebotenen Studien im In- und Ausland ist eine wesentliche Voraussetzung, um diese institutionelle Aufgabe erfüllen zu können.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in den letzten Jahren sogar einer nicht-universitären Institution, nämlich der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) gestattet wurde, selbständig Master-Grade zu verleihen, die als gleichwertig mit ordentlichen Studien definiert sind.
Die Gleichwertigkeit der Studienprogramme der DA ist überdies dadurch sichergestellt, dass diese Studien in Zusammenarbeit mit anerkannten in- und ausländischen Universitäten angeboten werden und dass die Vollziehung hinsichtlich der betroffenen §§ 4 Abs. 3 und 6 des Gesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgt.
Weiters erfolgen im Zuge der Novellierung die Erweiterung der Fachbereiche der DA um jenen der Kultur, Anpassungen an die geänderten Ressortbezeichnungen, die durchgehende Ergänzung der weiblichen Personenbezeichnung, Korrekturen zur neuen Rechtschreibung und die Bereinigung überholter Bestimmungen bzw. Bezeichnungen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 05.02.2021

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