IEF-Service-GmbH-Gesetz (IEFG), Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG), Änderung (155/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das IEF-Service-GmbH-Gesetz (IEFG) und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Erreichung einer effizienten, verwaltungsökonomisch optimierten Abwicklung der zu vollziehenden Aufgaben sowie eine Flexibilisierung der Geschäftsfallverteilung innerhalb der IEF-Service GmbH.

Inhalt

  • Maßnahme 1: Eine Änderung der Behördenstruktur bei der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service-GmbH (IEF-Service GmbH) in dem Sinne, dass nur mehr die IEF-Service GmbH (und nicht einzelne Geschäftsstellen) Behörde hinsichtlich der übertragenen hoheitlichen Aufgaben ist.
  • Maßnahme 2: Vereinfachungen und Klarstellungen betreffend die Abrechnung zwischen Sozialversicherungsträgern und der IEF-Service GmbH hinsichtlich nicht einbringbarer Dienstnehmeranteile.
  • Maßnahme 3: Gleichstellung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich mit anderen Trägern hinsichtlich der Berechtigung, im Falle der Insolvenz einer Apotheke rückständige, nicht einbringbare Kassenumlagen von der IEF-Service GmbH zu fordern, soweit sie Gehaltszahlungen angestellter Apotheker oder Aspiranten betreffen.
  • Maßnahme 4: Ausweitung der Informationsverpflichtung der Gerichte gegenüber der IEF-Service GmbH betreffend bestimmter Straftaten im Zusammenhang mit einer Insolvenz.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Dieses Bundesgesetz sieht Änderungen in folgenden vier Bereichen vor:
  • Eine Änderung der Behördenstruktur bei der IEF-Service GmbH in dem Sinne, dass nur mehr die IEF-Service GmbH (und nicht die einzelne Geschäftsstelle) Behörde hinsichtlich der übertragenen hoheitlichen Aufgaben sein soll.
  • Vereinfachungen und Klarstellungen betreffend die Abrechnung zwischen Sozialversicherungsträgern und der IEF-Service GmbH hinsichtlich nicht einbringbarer Dienstnehmeranteile.
  • Gleichstellung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich mit anderen Trägern hinsichtlich der Berechtigung, rückständige, nicht einbringbare Kassenumlagen insolventer Apotheker von der IEF-Service GmbH zu fordern, soweit sie Gehaltszahlungen angestellter Apotheker oder Aspiranten betreffen.
  • Ausweitung der die Gerichte hinsichtlich Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz treffenden Informationsverpflichtung gegenüber der IEF-Service GmbH, mit der eine effizientere Vollziehung bezweckt werden soll.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 02.11.2021

Themen

Übermittelt von

Mag. Dr. Martin Kocher (V)

Bundesministerium für Arbeit

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