Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das IEF-Service-GmbH-Gesetz (IEFG) und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Erreichung einer effizienten, verwaltungsökonomisch optimierten Abwicklung der zu vollziehenden Aufgaben sowie eine Flexibilisierung der Geschäftsfallverteilung innerhalb der IEF-Service GmbH.
Inhalt
- Maßnahme 1: Eine Änderung der Behördenstruktur bei der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service-GmbH (IEF-Service GmbH) in dem Sinne, dass nur mehr die IEF-Service GmbH (und nicht einzelne Geschäftsstellen) Behörde hinsichtlich der übertragenen hoheitlichen Aufgaben ist.
- Maßnahme 2: Vereinfachungen und Klarstellungen betreffend die Abrechnung zwischen Sozialversicherungsträgern und der IEF-Service GmbH hinsichtlich nicht einbringbarer Dienstnehmeranteile.
- Maßnahme 3: Gleichstellung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich mit anderen Trägern hinsichtlich der Berechtigung, im Falle der Insolvenz einer Apotheke rückständige, nicht einbringbare Kassenumlagen von der IEF-Service GmbH zu fordern, soweit sie Gehaltszahlungen angestellter Apotheker oder Aspiranten betreffen.
- Maßnahme 4: Ausweitung der Informationsverpflichtung der Gerichte gegenüber der IEF-Service GmbH betreffend bestimmter Straftaten im Zusammenhang mit einer Insolvenz.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Dieses Bundesgesetz sieht Änderungen in folgenden vier Bereichen vor:- Eine Änderung der Behördenstruktur bei der IEF-Service GmbH in dem Sinne, dass nur mehr die IEF-Service GmbH (und nicht die einzelne Geschäftsstelle) Behörde hinsichtlich der übertragenen hoheitlichen Aufgaben sein soll.
- Vereinfachungen und Klarstellungen betreffend die Abrechnung zwischen Sozialversicherungsträgern und der IEF-Service GmbH hinsichtlich nicht einbringbarer Dienstnehmeranteile.
- Gleichstellung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich mit anderen Trägern hinsichtlich der Berechtigung, rückständige, nicht einbringbare Kassenumlagen insolventer Apotheker von der IEF-Service GmbH zu fordern, soweit sie Gehaltszahlungen angestellter Apotheker oder Aspiranten betreffen.
- Ausweitung der die Gerichte hinsichtlich Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz treffenden Informationsverpflichtung gegenüber der IEF-Service GmbH, mit der eine effizientere Vollziehung bezweckt werden soll.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 02.11.2021