Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG, Elektrotechnikgesetz u.a., Änderung (196/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG (MING), das Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG und die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 geändert werden

Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG (MING), Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992, Änderung

Ziel
  • Durchführung einer effektiven und bundesweit einheitlichen reaktiven und aktiven Marktüberwachung durch Bündelung der Vollzugsagenden des von der Sammelnovelle umfassten Produktportfolios beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Neben der reaktiven Marktüberwachung ist auch der schrittweise Ausbau der aktiven Marktüberwachung im Rahmen der von der Gesetzesnovelle erfassten Harmonisierungsrechtsvorschriften bis zum Jahr 2025 nach Maßgabe der festzulegenden Marktüberwachungsstrategie für die erfassten Produktbereiche erforderlich.
Inhalte
  • Sicherstellung einer effizienten reaktiven und aktiven Marktüberwachung
  • Schaffung der Voraussetzungen und Aufbau der Ressourcen (Personal, Wissensmanagement, Equipment u. dgl.) für die Marktüberwachung im Bereich der zu ändernden Gesetzesmaterien im BEV
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die neuen EU-Regelungen der Marktüberwachung und Produktkonformität sollen verstärkt dazu beitragen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden und keine gefährlichen und nach den EU-Regeln nicht konformen Produkte in den Unionsmarkt gelangen.

Marktüberwachungsbehörden stehen in der heutigen Zeit immer größer werdenden Herausforderungen des globalen Marktes, komplexer werdender Lieferketten und einer stark zunehmenden Zahl an Importen außereuropäischer Produkte gegenüber, d.h. folglich mitunter einem massiv steigenden Online-Handel, der Prüfung technisch komplexer Produkte, dem Erfordernis eines umfassenden technischen und rechtlichen Know-hows für unterschiedlichste Produktgruppen, der Abwicklung länderübergreifender Marktüberwachungsprozesse in Zusammenwirken mit verschiedenen nationalen und europäischen Behörden bzw. Stellen. Die Erfüllung all dieser Anforderungen ist in den bestehenden und in überwiegendem Maße dezentralen Strukturen mitunter im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung nicht mehr angemessen beizukommen.

Mit der vorliegenden Sammelnovelle soll daher für eine durchwegs große Palette technischer Produkte im Bereich des Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetzes (MING), des Elektrotechnikgesetzes 1992 (ETG 1992), der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) sowie des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Bündelung dieser Marktüberwachungsagenden beim BEV erfolgen. Neben den bereits bestehenden langjährigen Vollzugserfahrungen des BEV im Bereich der Marktüberwachung von Messgeräten und Fertigpackungen, sollen weitere Marktüberwachungsbelange wie u.a. die Bereiche der persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. FFP-Masken), Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe, Sportboote, Maschinen, elektrische Betriebsmittel und die Kristallglas-, Schuh- und Textilkennzeichnung hinzukommen. Mit der vorgesehenen Erweiterung des technischen Know-hows soll künftig eine effiziente und bundesweit einheitliche und unionsrechtskonforme Verfahrensabwicklung sichergestellt und die Effektivität der Marktüberwachung gesteigert werden.
 
29.04.2022

Übermittelt von

Dr. Margarete Schramböck

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort