20.46

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Sozialminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bringen wir das Ganze wieder ein bisschen runter, die Erregung jetzt gerade war aus meiner Sicht nicht unbedingt notwendig. Im Ausschuss letzte Woche, wer sich erinnert, wurde ein Antrag seitens der FPÖ gestellt: Geh bitte, liebe Regierung, tut et­was! – Wir haben offensichtlich ein Problem, stimmt, da gibt es ein Problem. Dieses ist 100 Millionen Euro schwer, wir haben definitiv einen Handlungsauftrag. – Das ist die ei­ne Seite. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

Die andere Seite ist: Im Regierungsprogramm steht eindeutig, dass wir uns dieser Sa­che annehmen werden. Nur – und das ist halt auch wichtig – kann man eben Dinge nicht einfach einmal so geschwind und lustig übers Knie brechen, denn dann kommen genau diese Husch-pfusch-Geschichten heraus, die in der Folge der Verfassungsge­richtshof oder irgendjemand anderer in Österreich aufhebt. So kennen wir das und so ist das seit Jahren immer und immer wieder gewesen: Immer dann, wenn etwas übers Knie gebrochen wurde, wenn man irgendetwas einfach einmal auf die Schnelle ge­macht hat, ist im Endeffekt am Ende des Tages irgendein Gerichtshof dagewesen, der die ganze Sache wieder aufgehoben hat. Das möchten wir nicht. (Beifall bei den Grü­nen sowie des Abg. Pöttinger.)

Deshalb wurde auch der Antrag vor einer Woche im Sozialausschuss von unserer Seite abgelehnt. Im Gegensatz dazu haben wir einen Entschließungsantrag einge­bracht, in dem wir gesagt haben: Okay, liebe Leute, sehr geehrter Herr Sozialminister, setzen wir uns mit all jenen zusammen, die davon betroffen sind. Das sind im konkre­ten Fall der Bund, natürlich die Ministerien, auf der anderen Seite auch die Krankenan­staltenträger, das heißt am Ende des Tages die Länder und natürlich auch die Ge­sundheitskassen – die Gebietskrankenkassen in dem Sinn gibt es ja nicht mehr –, die wir da mit ins Boot holen müssen.

Setzen wir uns zusammen, schauen wir uns die Sache gemeinsam an, schauen wir, wie wir dafür sorgen können, dass da Kosten gesenkt werden! – Genau das ist der Plan, den wir haben. Am besten wird es wahrscheinlich sein, wenn wir das Ganze nächstes Jahr im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen machen, denn dann sind auch die Länder entsprechend an Bord; ansonsten haben wir ja in dem Zusammen­hang andere Herausforderungen.

Ich fasse also zusammen: Wir gehen die Sache aktiv an, wir machen es gescheit, wir fudeln nicht, wie es Kollege Kucher einmal so schön genannt hat, sondern wir machen die Sache anständig, verhandeln das anständig aus.

Zu guter Letzt gibt es noch einen Abänderungsantrag zu unserem Entschließungs­antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kol­legen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Wortfolge „Ausschuss für Arbeit und Soziales“ wird durch das Wort „Nationalrat“ ersetzt.

Begründung: Es handelt sich um die Bereinigung eines redaktionellen Versehens.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Michael Hammer, zum Bericht des Ausschus­ses für Arbeit und Soziales über den Antrag 150/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung (31 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Ausschussbericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 31 der Beilagen angeschlossene Entschließung wird wie folgt geändert:

Die Wortfolge „Ausschuss für Arbeit und Soziales“ wird durch das Wort „Nationalrat“ er­setzt.

Begründung

Es handelt sich um die Bereinigung eines redaktionellen Versehens.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.