12.33

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler Kogler! – Daran muss ich mich erst gewöhnen, aber ich schaffe das schon! Frau Minister! (Vizekanzler Kogler: Ja, wenn Ihnen Strache lieber ist!) – Ja, sowieso, statt Kogler lieber Strache! (Heiterkeit des Redners sowie Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Hanger: Bist du dir da sicher?) – Statt Kogler auf alle Fälle!

Hohes Haus! Die fiebrigen Missionare reiten wieder in Österreich. Vielleicht darf ich es kurz erklären, Sie werden es vielleicht gelesen haben: Es geht darum, dass offensicht­lich in Planung und Vorbereitung ist, auch ein Rauchverbot in den Gastgärten und Schanigärten vorzuschlagen und durchzusetzen. (Abg. Hörl: So ein Blödsinn! Das sagst du nur wegen der Kammerwahlen!) Wenn man ein wenig zurückdenkt, nämlich genau fünf Jahre: 2015 – das war auch kurz vor der Wirtschaftskammerwahl – wurde hier im Hohen Haus von allen versprochen: Das totale Rauchverbot kommt nicht! – Nächste Woche sind wieder Wirtschaftskammerwahlen, und wieder werden alle hier im Haus, vor allem die ÖVP, sagen, ein Rauchverbot in den Gastgärten und Schanigärten werde nicht kommen. Deshalb machen wir heute mit einem Entschließungsantrag die Nagelprobe für die ÖVP. Da könnt ihr dann sicher zustimmen, dass das eben nicht kommen wird, dass es kein Rauchverbot in Schanigärten und Gastgärten geben wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man allerdings die militante Splittergruppe um Herrn Rockenbauer und Co, die ja in den letzten Jahrzehnten dieses Raucherbashing durchgeführt haben, und ihr Pro­gramm kennt, wird man auch wissen, dass diese Forderung selbstverständlich bereits seit Jahren in ihrem Programm steht. Die Gefahr, dass das mit der neuen ÖVP-Grün-Regierung kommen wird, ist relativ groß, deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Rauch­verbot in Gastgärten der heimischen Gastronomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

- es zu keiner Planung oder Umsetzung eines Rauchverbots in den Gastgärten der heimischen Gastronomie kommt,

- es zu einer objektiven Evaluierung des derzeit bestehenden absoluten Rauchverbots in den Innenräumen der Gastronomie kommt,

- es zu einer objektiven Evaluierung des derzeit stattfindenden ‚Wirtesterbens‘, d.h. der Aufgabe vieler Gastronomiebetrieben im Zusammenhang mit dem absoluten Rauch­verbot und mit der Anti-Raucher-Kampagne, kommt.“

*****

Ich darf es vielleicht noch einmal sagen: Seit 1. November gilt das absolute Rauch­verbot, und – die Insider werden es wissen – es gibt bei sehr, sehr vielen Betriebstypen Umsatzrückgänge zwischen 20 und 40 Prozent. Es gibt und gab zahlreiche Schlie­ßungen, vor allem von traditionellen Gastronomiebetrieben. Das kann man auch von­seiten der Wirtschaftskammer nicht wegleugnen, die gibt es. Die Insider wissen das, die Gastronomie weiß das. Ich bin der Meinung, dass das der absolut falsche Schritt war.

Es leiden nicht die Haubenlokale darunter, es leiden auch McDonald’s und Co nicht darunter, aber die klassischen Beiseln, die klassischen Gasthäuser, die Nachtgastro­nomie, Shishabars und Ähnliches mehr haben aufgrund dieses absoluten Rauchver­bots natürlich ganz massive Umsatzeinbrüche und es sind auch Schließungen zu ver­zeichnen. Da muss man noch einmal darüber nachdenken, das entsprechend zu über­denken.

Wofür stehen wir Freiheitliche? – Das ist, glaube ich, nichts Neues: Wir stehen für die Wahlfreiheit von Bürgern und Unternehmern und wir stehen für ein sinnvolles und ver­nünftiges Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.

Ich möchte noch einmal ganz kurz sagen: Ich glaube, es ist höchst an der Zeit, die fieb­rigen Missionare, die es gibt und die diesen Raucherkrieg ausgelöst haben, aus dem Land zu jagen. Wir stehen für die Freiheit von Bürgern, und ich bitte Sie um Ihre Unter­stützung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abg. Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zum Rauchverbot in Gastgärten der heimischen Gastronomie

eingebracht in der 12. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 27. Februar 2020 im Zuge der Behandlung des Antrages 275/A (TOP 2) der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Ulrike Fischer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz - EBIG) geändert wird (43 d.B)

Trotz heftiger freiheitlicher Kritik wurde am 02. Juli 2019 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und JETZT das generelle Rauchverbot in der Gastronomie im Nationalrat beschlossen.1 Dieses gilt seit 1. November 2019 nunmehr in Lokalen, jedoch mit Aus­nahme der Freiflächen.

Schon im ersten Satz der Begründung des Gesetzes stützt man sich auf ein österrei­chisches Instrument der direkten Demokratie: „881.569 Unterschriften für das Don't smoke-Volksbegehren waren ein toller Erfolg und ein eindeutiges Zeichen der ös­terreichischen Bevölkerung“ und auch in den Stellungnahmen der Parteien betont man einem direktdemokratischem Votum Rechnung tragen zu wollen.

Ein gewöhnlich gut informierter Innenpolitik- und Wien-Redakteur ließ nunmehr in ei­nem Bericht in der Ausgabe der Tageszeitung ÖSTERREICH den Puls vieler Gastro­nomen und Gäste merklich in die Höhe gehen: In schwarz-grünen Zirkeln der Verbots­kultur soll es jetzt sogar handfeste Überlegungen geben, ein absolutes Rauchverbot auch auf die Gastronomie-Gastgärten auszudehnen, welches im Volksbegehren je­doch keine Erwähnung findet. Vorbild soll Deutschland sein, wo durch die Einführung sogenannter Schutzzonen rund um Gastronomielokale auch das Rauchen im Freien und damit in den Außenbereichen verboten sein soll.2

In Österreich soll das vom grünen Gesundheitsminister Rudi Anschober geleitete Res­sort dahinterstecken, obwohl aus dem Ministerium verlautet, dass „eine Erweiterung des Rauchverbots auf Freiflächen derzeit kein Thema sei“. Dieses halbherzige De­menti klingt schon wie die Einleitung erster Maßnahmen in diesem Bereich.

Gewöhnlich gut informierte Kreise wissen, dass für Anti-Raucher-Initiativen sogar der Tabakgenuss im Freien ein zu bekämpfendes Übel ist. Nach den Innenräumen der Gastronomielokalen möchte man jetzt auch den Außenbereich durch diese besondere Art der Verbotskultur von den Rauchern befreien.

Bereits bei der ersten Einführung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie 2015 wurde kurz vor der Wahl von ÖVP- und SPÖ-Wirtschaftskammervertretern und der Bundesregierung eine Regelung in Abrede gestellt, um sie kurz nach der geschla­genen WKÖ-Wahl 2015 einfach umzusetzen.

In diesem Zusammenhang muss es eine verbindliche Stellungnahme des zuständigen Gesundheitsministers Rudi Anschober geben, dass hier keinerlei Maßnahmen geplant oder umgesetzt werden sollen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

-           es zu keiner Planung oder Umsetzung eines Rauchverbots in den Gastgärten der heimischen Gastronomie kommt,

-           es zu einer objektiven Evaluierung des derzeit bestehenden absoluten Rauch­verbots in den Innenräumen der Gastronomie kommt,

-           es zu einer objektiven Evaluierung des derzeit stattfindenden „Wirtesterbens“, d.h. der Aufgabe vieler Gastronomiebetrieben im Zusammenhang mit dem absoluten Rauchverbot und mit der Anti-Raucher-Kampagne, kommt.

1              https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00859/index.shtml#tab-Uebersicht

2          https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Insider-Rauchverbot-baId-auch-in-den-Schanigaerten/418451757

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Präsidentin Doris Bures: Die Zulässigkeit dieses Entschließungsantrages ist nur dem geschuldet, dass wir in den letzten Jahren eine sehr großzügige und breite Praxis entwickelt haben, was den inhaltlichen Zusammenhang zu Verhandlungsmaterien betrifft. Ich werde ihn daher jetzt zulassen, wollte aber trotzdem noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass dieser inhaltliche Zusammenhang aus einem Antrag hervorge­hen muss und jener Abgeordnete oder jene Abgeordnete, der oder die ihn einbringt, das auch begründen muss.

Ich werde vorschlagen, dass sich die nächste Präsidialkonferenz mit dieser Frage und der Auslegung des inhaltlichen Zusammenhangs von Entschließungsanträgen befasst, um in Zukunft die Grenze vielleicht wieder klarer ziehen zu können.

Somit steht dieser Entschließungsantrag mit in Verhandlung und gelangt nach Ende der Debatte auch zur Abstimmung.

Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Astrid Rössler. – Bitte.