12.58
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Leider Gottes findet der Entschließungsantrag heute keine Mehrheit – das wäre eine wichtige Sache. Seit 2006 findet im Bereich Sicherheit der Studiengang Polizeiliche Führung auf der Fachhochschule in Wiener Neustadt sehr erfolgreich statt. Ich möchte mit diesem Entschließungsantrag – ich glaube, das ist legitim, wenn man sich hier im Haus überparteilich für die Justizwache einsetzt und immer beteuert, man will die Justizwache stärken, ihr helfen – die gleichen Rechte auch der Justizwache zukommen lassen. Leider Gottes gibt es dafür keine Mehrheit.
Es gibt einen Selbständigen Entschließungsantrag aller Parteien, der im Prinzip das Gleiche sagt. In dem von mir eingebrachten Entschließungsantrag heißt es: „Die Bundesregierung wird aufgefordert die Fortbildungskooperation im Bereich Sicherheit zu verbessern, indem öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich der Justizwache, der Zugang zum Fortbildungsangebot der Fakultät Sicherheit an der FH Wiener Neustadt ermöglicht wird.“
Da steht jetzt also nichts betreffend den Vizekanzler und Beamtenminister, den Innenminister, den Justizminister. Man wollte dann drinnen haben: in die Gespräche miteinzubeziehen. Das sagt dieser gemeinsame Antrag jetzt. Im Rahmen der Gespräche soll auch abgeklärt werden, welche bereits bestehenden Fortbildungsangebote im Rahmen von Fortbildungskooperationen auch für die Justizwache zugänglich gemacht werden können. Da ist für mich schon wieder ein bisschen ein schlechtes Gefühl, denn die Justizwache versucht das schon lange, schon über Jahre, und es wurde eigentlich immer verwässert. Man hat gesagt, man muss einmal mit der Strafvollzugsakademie, der sogenannten Stak reden, vielleicht gibt es da auch ein Angebot. Man wollte das, aber es zieht sich schon über Jahre, dass man das jetzt durchbringt. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Mit diesem abgeänderten Antrag – ich bin zwar drauf und dabei – bin ich nicht sonderlich glücklich, denn er ist nicht so konkret wie mein ursprünglicher Entschließungsantrag; aber so ist es, wenn zwei Parteien regieren, jetzt haben wir eben diesen Mehrparteienantrag.
Ich glaube, für die Sicherheitsexekutive gilt es, auch ein Sicherheitspaket als Ganzes zu schnüren, da sind noch einige Sachen im Argen: Schaffung von Sicherheitsassistenten; mehr Anerkennung für die Justizwache; Umbenennung der Justizwache analog der Kiab, die jetzt Finanzpolizei heißt – dass man die Justizwache in Justizpolizei umbenennt, wäre dringend notwendig, um auch den Stellenwert dieser Berufsgruppe zu heben, die Anerkennung zu heben –; Definitivstellung; Schutz der Privatsphäre; Nein zu irgendwelche Fantasien von Nummerntafeln an den Uniformen von Justizwache und Polizisten; Stärkung der Persönlichkeitsrechte; finanzielle Besserstellungen; Schwerarbeiterregelung – ich glaube, Exekutivdienst ist Dienst an uns allen, an der Sicherheit, ist Schwerarbeit mit Nachtdienst, Wochenenddienst, Schicht- und Wechseldienst, Feiertagsdiensten –; Ballungsraumzulage; Regelung für 50-plus-Bedienstete – man wird einsehen, dass Bedienstete über 50 Jahre, die schon 20 bis 30, 35, 40 Jahre Exekutivdienst machen, dann nicht mehr an vorderster Front stehen können beziehungsweise wird es da auch eigene Regelungen für den Innendienst und so weiter geben müssen –; Polizeiausbildung als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis.
In diesem Zusammenhang, weil da noch viel, viel für die neue Bundesregierung zu tun ist – die alte Bundesregierung mit unserer Beteiligung hat das alles angedacht, hat das alles auf Schiene gebracht, teilweise hat es die ÖVP jetzt wieder vergessen –, wollen wir sie mit einem Entschließungsantrag wieder daran erinnern:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „freiheitliches Sicherheitspaket“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Schaffung von Sicherheitsassistenten“; „Anerkennung der Justizwache“; „Umbenennung der Justizwache in Justizpolizei“; „Definitivstellung“ aufrechterhalten; „Schutz der Privatsphäre“; „Nein zu ‚Nummerntafeln‘“, Namensschildern auf den Uniformen; „Stärkung der Persönlichkeitsrechte“; „Finanzielle Besserstellung“; Aufnahme in die „Schwerarbeiterregelung“ der Justizwache, dann vielleicht bald Justizpolizei; „Ballungsraumzulage“; „Regelung für 50+ Bedienstete“ mit Innendienst und dienstlichen Erleichterungen; „Polizeiausbildung als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis“.
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Ich ersuche den Nationalrat parteiübergreifend, dass man sich zur Exekutive, zur Sicherheit, zur Polizei, zur Justizwache bekennt und um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.04
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend freiheitliches Sicherheitspaket
eingebracht in der 12. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 27. Februar 2020 im Zuge der Behandlung des Antrages 176/A(E) (TOP 3) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Fortbildungsmöglichkeiten im Sicherheitsbereich (44 d.B.)
Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die der Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität auch in Zukunft wirksames Handeln ermöglichen. Fortbildungskooperationen im Bereich Sicherheit sind dabei ein wichtiger erster Schritt.
Die schwarz-grünen Koalitionsparteien trachten jedoch anscheinend mehr danach die öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich einzuschränken und machen damit wahr, wovor die FPÖ mit einem Entschließungsantrag bereits am 13.11.2019 gewarnt hat1.
Allein die im Regierungsprogramm vorgesehene Einführung einer zusätzlichen Behörde, die Vorwürfe gegen Polizisten prüfen soll, ist als klarer Vertrauensbruch des Innenministers gegenüber den eigenen Beamten zu werten.
Auch die angekündigten großen Namenschilder bzw. Dienstnummern, die Exekutivbeamte in Zukunft tragen sollen, sind ein weiteres klares Misstrauensvotum der Regierung gegenüber den Polizisten.
Was die Justizwache betrifft, so waren diese Bediensteten in den vergangenen Jahren nicht nur bei der personellen Ausstattung die Stiefkinder des Ressorts.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat ein Gesetz vorzulegen, welches als dringendes Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, folgende Kernpunkte enthält:
• Schaffung von Sicherheitsassistenten: Ergänzend zur herkömmlichen Ausbildung braucht es die Einführung von Sicherheitsassistenten bei der Polizei, um die akute Personalnot zu beheben. Dabei sollen Jugendliche nach der Pflichtschule in einer 3-jährigen Ausbildung den Polizeiberuf erlernen und die Ausbildung mit der Dienstprüfung abschließen. Ab dem 2. Ausbildungsjahr sollen diese Sicherheitsassistenten auch zu einfachen Unterstützungsdiensten herangezogen werden (z.B. Schulwegsicherung oder Parteienverkehr auf der Polizeiinspektion), und damit die Polizistinnen und Polizisten der Dienststelle personell wie auch administrativ entlasten.
• Anerkennung der Justizwache: Die Bediensteten der Justizwache dürfen nicht durch Zivilpersonen ersetzt werden, sondern müssen vielmehr im Sinne der Vollzugszwecke gestärkt werden. Der Beruf des Justizwachebeamten ist kein Betreuungsberuf, die Beamten sind keine Sozialarbeiter, sie erbringen Sicherheitsleistungen.
• Umbenennung der Justizwache in Justizpolizei: Nach der Auflösung der Zollwache, der Zusammenführung von Bundessicherheitswachkorps, Kriminalbeamtenkorps und Bundesgendarmerie in die einheitliche Bundespolizei sowie der Umbenennung der KIAB in Finanzpolizei, ist der logische nächste Schritt die Umbenennung der Justizwache, die ähnlich der Polizei Exekutivdienst versieht, in Justizpolizei.
• Definitivstellung: Zur Sicherheit bei der Ausübung des Berufes wird nach einer Dienstzeit von vier statt bisher sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis die Definitivstellung gewährt
• Schutz der Privatsphäre: Es wird ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten eingeführt. Wird bei Eingriffen die Privatsphäre von Bediensteten durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.
• Nein zu „Nummerntafeln“: Namensschilder bzw. Dienstnummern, die Polizisten sichtbar tragen müssen, sind geeignet diese zum Ziel persönlicher Anschuldigungen oder Angriffe zu machen und dürfen keinesfalls eingeführt werden.
• Stärkung der Persönlichkeitsrechte: Werden gegen öffentlich-rechtlich Bedienstete strafrechtlich relevanten Anschuldigungen erhoben, beispielsweise ungerechtfertigte Misshandlungsvorwürfe, übernimmt die Dienstbehörde die aktive Verfolgung des Anschuldigers, um das Risiko nicht auf den Bediensteten abzuwälzen.
• Finanzielle Besserstellung: Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren werden Bestandteil des Grundbezuges und somit 14x jährlich ausbezahlt, um eine Verbesserung im Krankheitsfall zu erreichen und Überstunden zu attraktivieren.
• Schwerarbeiterregelung: öffentlich-rechtlich Bediensteten, insbesondere im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, sollen im Sinne der beschlossenen Regelung für ASVG-Versicherte, abschlagsfrei in Pension gehen dürfen.
• Ballungsraumzulage: um den Mehraufwand in arbeitsintensiven Polizeidienststellen zu würdigen aber auch der damit einhergehenden Personalfluktuation wirkungsvoll zu begegnen, braucht es für einschlägige Tätigkeiten in Ballungsräumen eine wertschätzende Zulage.
• Regelung für 50+ Bedienstete: Durch verbesserte dienstliche Rückzugsmöglichkeiten (exekutiver Innendienst, Verwaltungsdienst ect.) soll langgedienten öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich der Rückzug aus dem Schicht- und Wechseldienst ermöglich werden. Dabei soll der Verlust etwaiger Zulagen stufenweise abgefedert werden.
• Polizeiausbildung als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis: Derzeit werden Polizeischüler (Aspiranten) auf Basis eines Sondervertrages nach dem Vertragsbedienstetenrecht aufgenommen. Nicht zuletzt aufgrund der nunmehr vorhandenen Ausbildungsplanstellen ist inzwischen wieder eine Aufnahme der Polizeischüler in ein befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sinnvoll und notwendig.“
1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00049/imfname_771655.pdf
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag wurde in den Grundzügen erläutert, er wird gerade verteilt, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.