16.19
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ein handlungsfähiges Parlament – wir haben es schon gehört, und auch ich glaube, dass es in schwierigen Zeiten wirklich wahnsinnig, wahnsinnig wichtig ist, dass es einfach gewisse Konstanten gibt –: Ich glaube, wir haben letztes Wochenende, aber auch diese Woche auf jeden Fall gezeigt, dass das der Fall ist – auch dank der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier im Parlament; man hat es nicht gesehen, aber während die Mitglieder der Bundesregierung gesprochen haben, ist da auch gleich wieder alles desinfiziert worden. Wir schauen also wirklich darauf, dass das hier einfach gut passt, dass wir uns auch an die Sicherheitsbestimmungen, an die Hygienemaßnahmen halten, damit wir weiterhin handlungsfähig bleiben und auch reagieren können, wenn es weitere Maßnahmen braucht.
Ich darf seitens unserer Fraktion kurz auf drei verschiedene Themenbereiche eingehen:
Das erste Thema ist – unsere Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner hat es schon angesprochen – die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Epidemiegesetz. Dabei geht es darum, dass es klare und eindeutige Verantwortlichkeiten und einfach eine einheitliche Sprache nach außen braucht, auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aktuell den Betrieb draußen noch am Laufen halten, in Gesundheitseinrichtungen oder auch im Handel et cetera. Da braucht es einfach einheitliche Maßnahmen, weil diese Menschen den Betrieb draußen am Laufen halten, und das ist auch gut so – dafür ein großes Dankeschön!
Wir haben es wirklich mit einer globalen Krise zu tun – zu Hause in Oberösterreich, bundesweit, europaweit. Wir haben heute in der Früh im „Morgenjournal“ gehört, dass mittlerweile auch die USA stark betroffen sind. Es braucht deswegen auch international eine klare Sprache, eine Person, die für uns nach außen koordinieren und sprechen kann.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein, denn aus unserer Sicht hat der Herr Bundesminister diese Verantwortung:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrnehmung der Aufgaben nach Epidemiegesetz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sofort seine Aufgaben auf Grund des Epidemiegesetzes zentral wahrzunehmen und damit eine einheitliche Vorgangsweise und Kommunikation für ganz Österreich vorzugeben.“
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Der zweite Antrag beschäftigt sich auch mit einem ganz, ganz wichtigen und zentralen Thema, und zwar mit dem Thema Gewaltschutz. Wir hören bei jeder Gewaltschutzdebatte hier im Hohen Haus: Das Gefährlichste sind die eigenen vier Wände. – Gerade in einer Zeit wie jetzt sind Familien Stresssituationen ausgesetzt, vielleicht aufgrund von ökonomischen Engpässen – wir haben vorhin von den Arbeitslosenzahlen gehört, das ist ja wirklich dramatisch –, aufgrund von räumlicher Enge, aufgrund dieser Maßnahmen, die aktuell gesetzt worden sind. Das ist eine sehr dramatische Situation. Die Opferschutzeinrichtungen haben deswegen auch eine Pressekonferenz abgehalten und appelliert, dass es einfach mehr finanzielle Zusagen braucht, dass es eine Stärkung der Frauenhelpline und all dieser Einrichtungen braucht.
Es ist gut, dass die Bundesregierung in diesem Bereich auch gleich reagiert hat. Es ist wichtig und richtig, dass es da eine Aufstockung gibt. Uns fehlen aber leider noch ein paar zentrale Punkte, und zwar zum Beispiel eine zentrale Koordinierungsstelle, die unter anderem eine schnelle und aktuelle Information der Beraterinnen und Berater in den Beratungsstellen sicherstellt, und auch die dauerhafte finanzielle Absicherung von Frauen- und Männerberatungsstellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir müssen also einfach über diese akute Situation hinausdenken, den Weitblick schärfen und gemeinsam mit den Bundesländern und den NGOs sehr intensiv daran arbeiten, dass beispielsweise mehr Frauenhausplätze geschaffen werden und so weiter. Wir müssen als Bund unsere Verantwortung wahrnehmen und in diesem Bereich für eine finanzielle Absicherung sorgen.
Ich bringe deswegen auch dazu einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und Integration wird aufgefordert unter Einbindung aller neun Bundesländer sowie NGOs eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten. Ziel ist es Engpässe in der Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Kinder zu verhindern, schnelle und aktuelle Information der BeraterInnen in den Beratungsstellen sicherzustellen sowie Bundesländer und NGOs stärker zu vernetzen. Um konstruktive Vorschläge zur Bewältigung von familiären Stresssituationen umzusetzen, sollen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“
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(Beifall bei der SPÖ.)
Themenbereich drei betreffend Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine: Da geht es vor allem darum, dass einerseits ein Rettungsschirm für Unternehmen sehr wichtig ist – dazu stehen wir auch, deswegen gibt es diesen fraktionsübergreifenden Schulterschluss –, dass wir andererseits aber auch sagen: NGOs und auch gemeinnützige Vereine dürfen nicht vergessen werden.
Durch die aktuellen Arbeitslosenzahlen wird auch das Spendenvolumen zurückgehen. Die Organisationen haben oft keine Rücklagen, daher müssen wir schauen, dass es für sie eine Absicherung gibt, dass wir dadurch auch die rund eine Viertelmillion Beschäftigten, die in diesem Bereich tätig sind, unterstützen. Es geht da um Rettungs- und Katastrophenhilfsdienste, die einfach auch 365 Tage im Jahr für uns im Einsatz sind.
Ich bringe deshalb auch dazu einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,
- durch Stundungen, Ratenzahlungen und Nachsicht von Säumniszuschlägen die Finanzierungsklemme der NGOs und gemeinnützigen Vereine zu erleichtern,
- auch für diese Organisationen zur Sicherung der 250.000 Arbeitsplätze den Zugang zum Kurzarbeitsmodell sicherzustellen, auch wenn keine anwendbaren Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, und
- die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zu Gunsten des gemeinnützigen Sektors vorzuziehen und noch im heurigen Jahr in Kraft zu setzen.
- Bestehende finanzielle Hilfsmaßnahmen, insbesondere von AWS und BMDW auf gemeinnützige Organisationen auszudehnen, vor allem den Härtefonds des BMDW für Familienbetriebe, Selbständige und EPUs, oder einen eigenen Soforthilfekrisenfonds für existenzbedrohte NGOs und gemeinnützige Organisationen einzurichten.
- Weiters ist eine gesetzliche Rahmenregelung notwendig, dass die Nicht-Erbringung von vertraglichen Leistungen aufgrund der Corona Krise zu keinen Leistungskürzungen seitens der öffentlichen Fördergeber führen darf.“
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Ich glaube, wir müssen uns langfristig auf jeden Fall noch über weitere Punkte Gedanken machen. Da geht es zum Beispiel um den Verlust von Beihilfen für junge Menschen an Hochschulen; da geht es um die Finanzierung aufgrund von Prüfungsaktivitäten et cetera. Diese Krise wird uns auch über die nächsten Monate hinaus weiterhin beschäftigen.
Bitte arbeiten wir auch da konstruktiv zusammen! Vorschläge der Opposition bitte auch weiterhin wahrnehmen! Ich glaube, es ist wichtig, dass wir langfristig darauf schauen, dass wir niemanden im Stich lassen und dass wir einen Schulterschluss zeigen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.26
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner,
Genossinnen und Genossen
betreffend Wahrnehmung der Aufgaben nach Epidemiegesetz
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)
Die Bewältigung der größten Gesundheitskrise unserer Zeit braucht klare und eindeutig Strukturen und damit auch klare und eindeutige Verantwortlichkeiten. Maßnahmen in Spitäler zum Schutz der dort Beschäftigten sind ebenfalls einheitlich für ganz Österreich zu erlassen, wie auch Maßnahmen außerhalb dieser Einrichtungen. Die arbeitende Bevölkerung, die es ermöglicht, dass unsere Gesellschaft weiter funktioniert, muss geschützt werden. Daher braucht es einheitliche Vorgansweisen und Maßnahmen, die ArbeitnehmerInnen zB in den Supermärkten in Vorarlberg genauso schützen, wie jene in Oberösterreich.
Wichtig ist daher eine gute Krisenkoordination, um die betroffenen Ministerien, neun Bundesländer sowie den internationalen Austausch mit EU und WHO abzustimmen. Es muss einen Kopf geben, der den Überblick hat und alle Informationen bündelt sowie Entscheidungen trifft, was letztendlich geschieht.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist daher dringend gefordert, zur besseren Bewältigung der Gesundheitskrise die Aufgaben nach dem Epidemiegesetz zentral wahrzunehmen und zu steuern um rasch einheitliche Vorgangsweisen in ganz Österreich sicherzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sofort seine Aufgaben auf Grund des Epidemiegesetzes zentral wahrzunehmen und damit eine einheitliche Vorgangsweise und Kommunikation für ganz Österreich vorzugeben.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Eva-Maria Holzleitner, BSc,
Genossinnen und Genossen
betreffend Sicherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Budgetausschusses im Zusammenhang mit Covid-19 (112 d.B.)
Die aktuelle Corona Krise stellt Paare, Alleinerziehende und Kinder in ihrem Zusammenleben vor enorme Herausforderungen. Wir wissen, dass Ausnahmesituationen wie die aktuellen Ausgangsbeschränkungen, die dadurch oft bedingte räumliche Enge und wirtschaftliche Ängste zu großen Spannungen führen können. Wenn es dann auch noch zu ökonomischen Engpässen kommt, werden die Situationen immer kritischer. Familien sind derzeit echten Stresstests ausgesetzt.
Auch Opferschutzeinrichtungen wie die Frauenhelpline oder die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie haben am 17. März 2020 in einer eigens einberufenen Pressekonferenz davor gewarnt, dass Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus zu vermehrter häuslicher Gewalt führen können. Es dürfe keinesfalls einen Rückgang bei polizeilichen und gerichtlichen Schutzmaßnahmen geben. Um dies zu gewährleisten, brauche es einen eigenen Krisenstab zum Schutz vor Gewalt und Aufrechterhaltung der Infrastruktur.
Einige der geforderten Maßnahmen wurden erfreulicherweise von der Bundesregierung aufgegriffen. Am 19. März 2020 präsentierten ÖVP und Grüne ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt, welches unter anderem die geforderte Aufstockung der Frauenhelpline gegen Gewalt vorsieht.
Was jedoch weiterhin fehlt ist eine zentrale Koordinierungsstelle, die u.a. schnelle und aktuelle Information der BeraterInnen in den Beratungsstellen sichergestellt, das Bekenntnis zu einer besseren finanziellen Ausstattung von Frauen- und Männerberatungseinrichtungen sowie regelmäßige Berichte der Regierung zur zahlenmäßigen Entwicklung.
Derzeit arbeiten Bundesländer und NGOs an einer Vielzahl konstruktiver Lösungen zur Bewältigung der Betreuungs- und Beratungsnotwendigkeiten für Menschen in familiären Stress- und Gefahrensituationen. Diese Ideen sollten in dieser außergewöhnlichen Situation auch vom Bund unterstützt werden. Eine bessere Vernetzung ist dringend erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und Integration wird aufgefordert unter Einbindung aller neun Bundesländer sowie NGOs eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten. Ziel ist es Engpässe in der Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Kinder zu verhindern, schnelle und aktuelle Information der BeraterInnen in den Beratungsstellen sicherzustellen sowie Bundesländer und NGOs stärker zu vernetzen. Um konstruktive Vorschläge zur Bewältigung von familiären Stresssituationen umzusetzen, sollen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,
Genossinnen und Genossen
betreffend Maßnahmenpaket für NGOs und gemeinnützige Vereine
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2 Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, sowie weitere Gesetze erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)
Begründung
Als erste Reaktion auf die Sars-CoV-2 Pandemie hat die ÖVP-Grüne-Bundesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, das zwar für Unternehmen zur Anwendung kommen könnte, nicht jedoch für Nicht-Regierungs-Organisationen und gemeinnützige Vereine. Haftungen oder Kreditfinanzierungen kommen als Unterstützung nicht in Frage, es können auch keine Rücklagen als Reserven aufgebaut werden, da die eingenommenen Gelder vollständig für begünstigte Zwecke verausgabt werden. Die finanzielle Situation wird weiters verschärft, da als Konsequenz der Krise damit zu rechnen ist, dass das Spendenvolumen massiv zurückgehen wird. Zudem ist nicht klar, wie sich die Auswirkungen der Coronakrise auf bestehende Förderverträge und Projekte, sowie die Leistungszusagen der öffentlichen Hand auswirken.
Vor allem der Dienstleistungsbereich (wie zum Beispiel Rettungs- und Katastrophenhilfsdienst), das Haupttätigkeitsfeld der Organisationen, ist durch die drastischen Maßnahmen betroffen, auf die 250.000 Beschäftigten im gemeinnützigen Sektor darf nicht vergessen werden. Rund 124.000 Vereinen stehen weitere 1000 gemeinnützige GmbHs und Stiftungen zur Seite. Viele von Ihnen bangen jetzt um ihre Existenz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,
- durch Stundungen, Ratenzahlungen und Nachsicht von Säumniszuschlägen die Finanzierungsklemme der NGOs und gemeinnützigen Vereine zu erleichtern,
- auch für diese Organisationen zur Sicherung der 250.000 Arbeitsplätze den Zugang zum Kurzarbeitsmodell sicherzustellen, auch wenn keine anwendbaren Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, und
- die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zu Gunsten des gemeinnützigen Sektors vorzuziehen und noch im heurigen Jahr in Kraft zu setzen.
- Bestehende finanzielle Hilfsmaßnahmen, insbesondere von AWS und BMDW auf gemeinnützige Organisationen auszudehnen, vor allem den Härtefonds des BMDW für Familienbetriebe, Selbständige und EPUs, oder einen eigenen Soforthilfekrisenfonds für existenzbedrohte NGOs und gemeinnützige Organisationen einzurichten.
- Weiters ist eine gesetzliche Rahmenregelung notwendig, dass die Nicht-Erbringung von vertraglichen Leistungen aufgrund der Corona Krise zu keinen Leistungskürzungen seitens der öffentlichen Fördergeber führen darf.“
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Präsidentin Doris Bures: Alle drei Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt. Die Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter Harald Stefan, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.