15.29
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte ZuseherInnen zu Hause! Die Coronakrise hat Europa und die Welt fest im Griff.
Die Arbeitslosenzahlen quer durch Europa, soweit sie bereits bekannt oder veröffentlicht sind, sprechen eine deutliche Sprache: In Irland wird infolge der Coronakrise ein Anstieg der Arbeitslosigkeit um 300 000 Personen befürchtet – ein Anstieg von 4,8 auf 17 Prozent. In Spanien sind die Arbeitslosenzahlen infolge der Krise bereits um 300 000 registrierte Arbeitslose gestiegen, die Zahl der unregistrierten Beschäftigungslosen wird auf 900 000 geschätzt. Norwegen erlebt die höchste Arbeitslosigkeit der Nachkriegszeit, dort ist die Arbeitslosigkeit seit Anfang März von 65 000 Betroffenen auf 291 000 Betroffene gestiegen. In Israel haben sich die Arbeitslosenzahlen mehr als verfünffacht, dort sind infolge der Coronakrise aktuell eine Million Menschen arbeitslos.
Das sind Momentaufnahmen – sehr viele europäische Länder, die zuletzt Maßnahmen gesetzt haben, haben ihre Arbeitslosenzahlen noch gar nicht veröffentlicht. Es gibt allerdings auch in der Krise Zeichen dafür beziehungsweise ist es in der Krise absehbar, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie sie quer durch Europa ergriffen werden, auch in Österreich glücklicherweise durchaus wirken und das Schlimmste verhindern können.
Die Kurzarbeit ist nicht nur in Österreich derzeit eines der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Mittel. In Frankreich beispielsweise ist inzwischen jeder fünfte Arbeitnehmer, jede fünfte Arbeitnehmerin – das sind vier Millionen Menschen – in Kurzarbeit (Zwischenruf des Abg. Kickl in Richtung Bundesminister Faßmann), in Deutschland haben bereits 470 000 Unternehmen Anträge auf Kurzarbeit gestellt, in der Schweiz sind es 100 000 Unternehmen mit 1,2 Millionen Beschäftigten. In Österreich haben wir dank Kurzarbeit, aktuell von 12 000 Betrieben beantragt, 250 000 Jobs gesichert.
Die Zahlen zeigen aber auch, dass Kurzarbeit nach wie vor ausbaubar ist, dass wir hier noch lange nicht den Plafond erreicht haben, den wir anstreben. Ich bin sehr froh darüber, dass heute beschlossen wird, dass der Rahmen für Kurzarbeit auf 1 Milliarde Euro erhöht wird, wobei ich auch da der Überzeugung bin, dass das vermutlich nicht reichen wird. Eines ist auf jeden Fall klar: Der Fokus muss darauf gelegt werden, Kündigungen bestmöglich zu verhindern und so viele Menschen wie möglich, so viele ArbeitnehmerInnen wie möglich, in Kurzarbeit zu bringen. Dass inzwischen alleine der Antrag auf Kurzarbeit genügt, um bei den Banken eine Überbrückungsfinanzierung zu erhalten, ist schon ein Zeichen dafür, dass es noch attraktiver und noch leichter gemacht wird und noch stärker in Anspruch genommen werden soll.
Ich möchte mich heute insbesondere bei einer Institution bedanken, die derzeit wirklich nicht an mangelnder Arbeitsauslastung leidet und nahe an der Grenze ihrer Kapazitäten, ihrer Möglichkeiten ist: Das ist das AMS. Das sind die Tausenden AMS-MitarbeiterInnen, die derzeit damit beschäftigt sind, dass die Menschen, die in Arbeitslosigkeit geraten, so schnell wie möglich ihre Leistungen bekommen. Das sind die Menschen, die derzeit Tausende Kurzarbeitsanträge bearbeiten müssen, das sind die Menschen, die meiner Meinung nach bislang zu wenig Wertschätzung erfahren haben, und ich denke, es ist wirklich wichtig, sich bei dieser Institution, bei ihren MitarbeiterInnen und auch bei ihren Geschäftsführern, zu bedanken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das AMS ist derzeit auch nicht in der Lage, besonders viel mehr weitere Leistungen oder organisatorische Änderungen durchzuführen. Ich freue mich umso mehr, dass wir heute den Beschluss fassen, auch den Familienhärtefonds um 30 Millionen Euro aufzustocken, auch wenn es mir persönlich lieber gewesen wäre, die Familienzuschläge direkt beim AMS zu erhöhen. Es ist aber zumindest ein Mittel – ein wichtiges Mittel –, mit dem armutsgefährdete Familien, armutsgefährdete Kinder gerade in Zeiten der Krise, in denen auch die Kosten für die Haushalte steigen, entsprechend abgesichert werden können.
Weil die Coronakrise nicht nur unser Wirtschaftssystem, unser Finanzierungssystem insgesamt strapaziert und stark in Anspruch nimmt, sondern aufgrund von Stundungen, Einnahmenausfällen und Mehraufwendungen auch unsere Krankenkassen, bringe ich zuletzt noch folgende zwei Entschließungsanträge ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse der Krankenversicherung in Zusammenhang mit COVID 19“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Bundesbudgets für das Jahr 2021 festzustellen, welcher Bedarf den Trägern der Krankenversicherung aus Einnahmenausfällen und Mehraufwendungen für das Jahr 2020 in Zusammenhang mit der COVID 19-Krise entstanden ist. Die für Gesundheit und für Finanzen zuständigen Bundesminister werden ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Krankenversicherungsträgern ein Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse auszuarbeiten. Dazu zählen insbesondere auch Beitragseinnahmen und jene Teile der Beitragseinnahmen, die treuhändig eingehoben werden (zB Pensionsversicherungsbeitrag), weiters auch Kosten für ärztliche Hilfe, Schutzausrüstung und Abfederungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie für Versicherte und Dienstgeber.
Im übrigen wird die Bundesregierung entsprechend dem Regierungsprogramm ersucht, die hohe Qualität des österreichischen Gesundheitssystems nachhaltig finanziell abzusichern.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zum Schutz kritischer Unternehmen vor Übernahmen aus Drittstaaten – Investitionskontrolle“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, so rasch wie möglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen mit dem Ziel, Übernahmen aus Drittstaaten von standortrelevanten bzw. kritischen Schlüsselunternehmen einer verbesserten Investitionskontrolle zu unterziehen.“
*****
Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.37
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer BA, August Wöginger,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse der Krankenversicherung in Zusammenhang mit COVID 19
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2 über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz –WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land-und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer-und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken-und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz –C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115d.B.)
Begründung
Die COVID 19-Krise stellt die Träger der Krankenversicherung vor erhebliche Probleme in noch nicht absehbarem Ausmaß. Der gegenständliche Entschließungsantrag stellt sicher, dass die Träger auch nach Überwindung der Krise nicht in eine existenzbedrohende Situation geraten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Bundesbudgets für das Jahr 2021 festzustellen, welcher Bedarf den Trägern der Krankenversicherung aus Einnahmenausfällen und Mehraufwendungen für das Jahr 2020 in Zusammenhang mit der COVID 19-Krise entstanden ist. Die für Gesundheit und für Finanzen zuständigen Bundesminister werden ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Krankenversicherungsträgern ein Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse auszuarbeiten. Dazu zählen insbesondere auch Beitragseinnahmen und jene Teile der Beitragseinnahmen, die treuhändig eingehoben werden (zB Pensionsversicherungsbeitrag), weiters auch Kosten für ärztliche Hilfe, Schutzausrüstung und Abfederungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie für Versicherte und Dienstgeber.
Im übrigen wird die Bundesregierung entsprechend dem Regierungsprogramm ersucht, die hohe Qualität des österreichischen Gesundheitssystems nachhaltig finanziell abzusichern.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen zum Schutz kritischer Unternehmen vor Übernahmen aus Drittstaaten – Investitionskontrolle
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMUFörderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von FachhochschulStudiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115 d.B.)
Begründung
Die hohe Attraktivität des Standortes Österreich für Direktinvestitionen aus dem Ausland soll auch in Zukunft sichergestellt sein. Jüngste Entwicklungen zeigen aber, dass strategisch agierende, oftmals staatsnahe Investoren aus Drittstaaten systematisch Schlüsselunternehmen in für Wohlstand, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit entscheidenden europäischen Industrien erwerben. Die COVID-19 Pandemie stellt eine außergewöhnliche Belastung für österreichische (und generell europäische) Unternehmen dar. Ein deutlich erhöhtes Risiko für Übernahmen und Beteiligungen als vor Beginn der Krise ist evident.
Im Hinblick auf zunehmende Übernahmeversuche aus Drittstaaten, die ein Risiko für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen können, müssen die geltenden österreichischen Bestimmungen, die aktuell im Außenwirtschaftsgesetz 2011 enthalten sind, überarbeitet und neu geregelt werden. Die derzeitige gesetzliche Lage bildet ein solides Fundament, bedarf aber in sensiblen Branchen und Bereichen einer Anpassung. So müssen beispielsweise besonders „Hidden Champions“ aus relevanten Wirtschaftszweigen besser geschützt werden.
Die staatliche Investitionskontrolle soll so im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben die langfristige Versorgungssicherheit Österreichs und des heimischen Wirtschaftsstandorts sicherstellen. Eine Abwanderung von wichtiger Infrastruktur, einschließlich Forschung und Entwicklung, soll verhindert werden, damit rasch auf unvorhergesehene Krisen reagiert werden kann. Dies ist ebenfalls im Kapitel „Wirtschaft und Finanzen“ des aktuellen Regierungsprogramms verankert.
Aufgrund der COVID-19 Krise gilt es auch, traditionelle Familienbetriebe in besonders anfälligen Sektoren zu beschützen. Bestehende Notlagen von für den österreichischen Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besonders wichtigen Betrieben dürfen nicht ausgenutzt werden, um das Eigentum an Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen zu transferieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
„Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, so rasch wie möglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen mit dem Ziel, Übernahmen aus Drittstaaten von standortrelevanten bzw. kritischen Schlüsselunternehmen einer verbesserten Investitionskontrolle zu unterziehen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sonja Hammerschmid. – Bitte.