12.12

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungs­mitglieder! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und vor allem auch Zuseher zu Hause! Ich möchte ein bisschen zurückblenden: 15. März. Da wurden die Betriebe gemäß Epi­demiegesetz geschlossen. Ich habe die Verordnung betreffend den Bezirk Lienz, Ost­tirol, von wo ich herkomme, mitgenommen. Die Bezirkshauptmannschaft hat dort, datiert mit 14. März, eine Verordnung mit folgendem Inhalt erlassen: „Alle Gastgewerbebetriebe zu touristischen Zwecken im Bezirk Lienz, insbesondere Gast- und Beherbergungsbe­triebe, Hotelbetriebe, Appartementhäuser, Restaurants, Cafés“ und so weiter „sind zu schließen“. – Das heißt, man hat den Betrieben mit dieser Verordnung, basierend auf dem Epidemiegesetz, die Geschäftsgrundlage entzogen; so weit, so gut.

Im Epidemiegesetz ist aber auch festgehalten, dass in diesem Falle die Betriebe zu ent­schädigen sind, dass sie einen vollen Entschädigungsanspruch haben, was bedeutet, dass es kein Bitten und auch kein Betteln beim Herrn Finanzminister gibt. Ich verweise auf die Vorredner von ÖVP und Grünen, die hier ans Rednerpult treten und sagen: Herr Finanzminister, ich verneige mich vor Ihnen, weil Sie so großherzig und so großzügig sind und uns mit so vielen Programmen unterstützen. – Das wäre, mit Verlaub, alles nicht notwendig gewesen. Das wäre viel einfacher gegangen, indem man einfach die Bestimmungen des Epidemiegesetzes umgesetzt, den Verdienstentgang ersetzt und den Antrag der Opposition am 15. März hier im Hohen Haus angenommen hätte, das Epidemiegesetz eben nicht auszusetzen. Sie haben das Gegenteil gemacht. Wieso haben Sie das Gegenteil gemacht?

Ich zitiere aus einem Kommentar der „Tiroler Tageszeitung“, mit Verlaub, wortwörtlich: „Erst verwehrt die Regierung den Wirten mit juristischen Winkelzügen die Entschädigung aus dem Epidemiegesetz, um sich dann als Retter der Gasthäuser zu präsentieren. Ein Vorgehen, unter dem auch das Vertrauen in das Rechtssystem leidet.“ – Dem ist nichts hinzuzufügen.

Sie haben den Ball aufgenommen, weil Sie der große Retter sein wollen. Dann machen Sie den Job aber bitte richtig! Schauen Sie nicht zu, wie die Hilfsprogramme zu kurz geraten sind und wie sie nicht umgesetzt werden, agieren Sie vernünftig!

Ich komme jetzt zum Wirtshauspaket, und zwar mit konkreten Zahlen der Prodinger Tou­rismusberatung zu drei unterschiedlichen Beispielen. Ich nehme nur eines heraus: ein klassisches Wirtshaus in zentraler ländlicher Lage mit einem Jahresumsatz von 444 000 Euro. Der Anteil alkoholfreier Getränke liegt in diesem Fall konkret – das sind keine fiktiven Zahlen – bei 8,4 Prozent. (Abg. Obernosterer: 20 bis 30 Prozent!) Durch die Reduktion der Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke von 20 auf 10 Prozent ergibt sich eine Jahresersparnis von 1 400 Euro, sprich halbjährlich – es gilt ja nur bis zum 31.12. – von sage und schreibe 700 Euro. Wenn man noch die Umstellung mit hinein­nimmt, muss man sagen, dass unterm Strich wenig bis nichts übrig bleibt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)

Wer tatsächlich von diesem Paket profitiert (in Richtung Abg. Obernosterer), ist zum Bei­spiel McDonald’s. Der darf profitieren. Das ist eine McDonald’s-Förderung, aber keine Wirteförderung!

Deswegen darf ich heute und hier einen Entschließungsantrag einbringen, der weit über das Wirtepaket hinausgeht und der vor allem eines bewirken soll: Man muss die Wirte arbeiten lassen! Man muss sie tun lassen, was sie können, nämlich ausschenken, Essen verkaufen, bewirten, freundlich sein! Wenn sie das können, brauchen sie viel weniger Almosen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Hilfe für die Gastronomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der heimischen Gastronomie umge­hend folgende Punkte umzusetzen [...]:

- Rücknahme aller Covid-19-Beschränkungen wie sofortige Aufhebung der Masken­pflicht und sofortige Beendigung aller Betretungsverbote

- Sperrstunde wie in der Vor-Corona-Zeit

- Erleichterungen bei Betriebsübergaben

- Erleichterungen bei Betriebsanlagengenehmigungen

- spürbare Senkung der Lohnnebenkosten

- Erleichterungen bei der Registrierkassapflicht

- Einfache und praxisnahe Neuregelung der sogenannten Aushilfen-Regelung

- Wahlfreiheit der Gastronomen hinsichtlich des Rauchverbots.“

*****

Dieses Paket entlastet die Tourismuswirtschaft und lässt vor allem die Unternehmer ar­beiten. Das können sie am besten. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Echte Hilfe für die Gastronomie

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Budgetausschusses über An­trag 537/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Umsatzsteuer 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19. COVID-19-Gesetz) (184 d.B.) in der 32. Sitzung des Nationalrates am 26. Mai 2020

Mit dem 19. COVID-Gesetz werden einige wenige Maßnahmen gesetzt, die aus Sicht der Regierung die heimische Gastronomie unterstützen sollen wie die vorübergehende Halbierung des Steuersatzes auf offene alkoholfreie Getränke oder die vorübergehende Erhöhung der Absetzbarkeit von Aufwendungen oder Ausgaben für die werbewirksame Bewirtung von Geschäftsfreunden. Auch wenn die einzelnen Maßnahmen positiv zu sehen sind und teilweise seit Jahren gefordert werden wie beispielsweise die Streichung der Schaumweinsteuer, sind sie vom Inhalt und Umfang in keinster Weise geeignet bzw. ausreichend, um die coronabedingt schwer in die Krise geratene Gastronomie zu retten.

Die derzeitigen Vorschriften zur Öffnung der Gastronomie sind völlig willkürlich. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Lokale nur bis 23 Uhr offenhalten dürften und warum nur vier Personen pro Tisch zugelassen werden. Die Vorschriften, wer wann ei­nen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, sind in keinster Weise nachvollziehbar.

In ihrem Statement in einer Pressekonferenz sagte Ministerin Köstinger: „Wir wissen jetzt nicht, wie dieses Wiederhochfahren funktionieren wird.“ Dass die Maßnahmen nicht funktionieren, zeigt die Realität. Einige Betriebe haben aufgrund der verordneten Be­schränkungen erst gar nicht aufgesperrt, andere haben nach den Erfahrungen in den ersten Tagen bereits wieder geschlossen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der heimischen Gastronomie umge­hend folgende Punkte umzusetzen und dem Nationalrat entsprechende Regierungsvor­lagen zuzuleiten:

•           Rücknahme aller Covid-19-Beschränkungen wie sofortige Aufhebung der Mas­kenpflicht und sofortige Beendigung aller Betretungsverbote

•           Sperrstunde wie in der Vor-Corona-Zeit

•           Erleichterungen bei Betriebsübergaben

•           Erleichterungen bei Betriebsanlagengenehmigungen

•           spürbare Senkung der Lohnnebenkosten

•           Erleichterungen bei der Registrierkassapflicht

•           Einfache und praxisnahe Neuregelung der sogenannten Aushilfen-Regelung

•           Wahlfreiheit der Gastronomen hinsichtlich des Rauchverbots.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Hanger. – Bitte.