12.56

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätz­te Volksanwälte! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Mitglieder der Bun­desregierung! Wir haben heute schon sehr viel Kritik am Budget gehört und über uns ergehen lassen müssen. Es wurden viele Ausdrücke verwendet bezüglich falscher Zahlen, die Zahlen seien das Papier nicht wert und so weiter und so fort, aber das Wort „Fakebudget“, Kollege Gerstl, von einem Abgeordneten der ÖVP zu hören, ist uns neu. Es ist aber vielleicht auch ein bisschen bezeichnend dafür, dass auch die ÖVP einsieht, dass diese Zahlen so nicht stimmen. Es freut mich natürlich auch, dass Kollege Gerstl das Wort „Fakebudget“ in den Mund nimmt.

Man hat gehört, dass die Republik in den vergangenen Wochen sehr gut durch die Co­ronakrise hindurchgeschifft wurde und viele Berufsgruppen hervorragende Arbeit ge­leistet haben. Das ist im Gesundheitswesen so, das ist im Handel so. Da sind sehr viele kleine Betriebe, die offengehalten haben, obwohl da natürlich auch die Angst vor einer Ansteckung vorgeherrscht hat. Natürlich gehen aber auch ein großes Lob und ein großer Dank an die über 150 000 öffentlich Bediensteten in diesem Land.

Wenn man sich das Budget anschaut und sagt, da sind die Zahlen eh das Papier nicht wert, dann ist das natürlich vollkommen in Ordnung, und das ist auch richtig so. Ich bin schon etwas enttäuscht, aber auch verwundert, wie man Berufsgruppen wie dem öf­fentlichen Dienst – da müsste man nicht einmal klatschen, da müsste man auch nicht um 18 Uhr singen und die vielen Danksagungen äußern, die man gehört hat – im Rah­men dieses Budgets dankt.

Das ist hervorragend, das ist wirklich hervorragend, denn wenn man sich das Budget anschaut, dann sieht man, dass da Rücklagen aufgelöst werden, und somit erhöht sich das Budget der Präsidentschaftskanzlei um 0,23 Millionen Euro.

Das Bundeskanzleramt gönnt sich 50 Planstellen mehr. Man sieht also schon deutlich, wie die Bundesregierung da im Einsatz ist. Da wird nicht gespart, sei es mit oder ohne Corona, sondern da wird sich kräftigst gegönnt, aber nicht bei den öffentlich Be­diensteten, bei denen man in den letzten Jahren Aufholbedarf gehabt hätte – und das weiß man –; dabei hat die Vorgängerbundesregierung schon einiges geleistet. (Präsi­dent Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wo liegen die Probleme im öffentlichen Dienst? – Einmal in der Personalsituation – gut, sei’s drum! –, aber natürlich ist auch ein einziges Dienstrecht für Lehrer, für Verwal­tungsbeamte, für Exekutivbeamte nicht mehr zeitgemäß. Da ist die letzte Regierung da­rangegangen, ein eigenes Dienstrecht für die Exekutive zu fertigen. Das wird in diesem Budget – danach wurde auch der Vizekanzler gefragt – eigentlich nicht weiter verfolgt. Das ist traurig, denn es gibt sehr, sehr viele Maßnahmen, die für die öffentlich Bediens­teten dringendst zur Umsetzung gelangen sollten.

Sie können einem Entschließungsantrag, den ich gleich einbringen werde, zustimmen, in dem viele, viele Punkte enthalten sind, die für die öffentlich Bediensteten schon seit Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten, wichtig sind, und sich, wenn es Ihnen ernst ist, auf diese Weise bei den öffentlich Bediensteten bedanken.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein freiheitli­ches Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzu­legen, die das freiheitliche Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Si­cherheitsbereich umsetzt.“

*****

Das ist dringend notwendig. Ein paar Punkte noch kurz herausgenommen: Gefordert werden in dem Antrag eine Ballungsraumzulage für die Sicherheitswache, eine Rege­lung für Bedienstete 50 plus, da es im Exekutivdienst, in der Kriminalitätsbekämpfung nicht einfach ist, wenn man in die Jahre kommt und natürlich auch nicht mehr so fit ist, eine Schaffung von Sicherheitsassistenten zur Unterstützung der Polizei, die Polizei­ausbildung und die Justizwacheausbildung als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, der Schutz der Privatsphäre – man weiß ganz genau, die Privatsphäre der Bediensteten in der Exekutive ist wenig geschützt –, die Stärkung von Persönlichkeitsrechten bei der Erhebung von strafrechtlich relevanten Anschuldigungen und strafrechtlicher Verfolgung und eine Schwerarbeiterregelung – das ist absolut ein Thema, das man endlich an­erkennen sollte, und jetzt in der Coronakrise kann man Danke sagen: Exekutivdienst ist Schwerarbeit!

In diesem Sinne hoffe ich auf Unterstützung des Entschließungsantrages und bedanke mich bei allen, die die Republik in der Coronakrise aufrechterhalten: bei den vielen Han­delsbediensteten, bei der Exekutive, bei den öffentlich Bediensteten, bei all den Ärzten im Gesundheitswesen – sie alle haben hervorragende Arbeit geleistet – und, nicht zu vergessen, auch bei den Lehrern, die auch in der Krise hervorragende Arbeit geleistet haben und sich um die Kinder gekümmert haben, sodass die Eltern ihrem Beruf nach­gehen konnten. In diesem Sinne: Herzlichen Dank! (Beifall bei der FPÖ.)

13.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein freiheitliches Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Si­cherheitsbereich

eingebracht in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 26. Mail 2020 im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bun­desfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) (TOP 7) (UG 17)

Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert gesetzliche Vorausset­zungen zu schaffen, die der Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität wirksames Han­deln ermöglichen, damit diese auch in Zukunft den Österreicherinnen und Österreichern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien gewähren kann.

In Zeiten extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen ist es dem Engagement und der Einsatzbereitschaft öffentlich-rechtlich Bediensteter im Sicher­heitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgrup­pen des öffentlichen Dienstes, zu verdanken, dass die Sicherheitslage nicht weiter aus den Fugen gerät.

Der anhaltende Kriminalitätsrückgang aufgrund der aktuellen Grenzkontrollen öffnet nunmehr ein vorübergehendes Zeitfenster für die Bundesregierung, um sich mit der Si­tuation öffentlich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich neu und ernsthaft zu be­fassen.

Es braucht dringend ein Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Si­cherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufs­gruppen des öffentlichen Dienstes, welches folgende Kernpunkte enthält:

•           Definitivstellung: Zur Sicherheit bei der Ausübung des Berufes wird nach einer Dienstzeit von vier statt bisher sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis die Definitivstellung gewährt.

•           Finanzielle Besserstellung: Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren werden Bestandteil des Grundbezuges und somit 14x jährlich ausbezahlt, um eine Ver­besserung im Krankheitsfall zu erreichen und Überstunden zu attraktivieren.

•           Schwerarbeiterregelung: öffentlich-rechtlich Bediensteten, insbesondere im Exe­kutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, sollen im Sinne der be­schlossenen Regelung für ASVG-Versicherte, abschlagsfrei in Pension gehen dürfen.

•           Ballungsraumzulage: um den Mehraufwand in arbeitsintensiven Polizeidienst­stellen zu würdigen aber auch der damit einhergehende Personalfluktuation wir­kungsvoll zu begegnen, braucht es für einschlägige Tätigkeiten in Ballungsräu­men eine wertschätzende Zulage.

•           Regelung für 50+ Bedienstete: Durch verbesserte dienstliche Rückzugsmöglich­keiten (exekutiver Innendienst, Verwaltungsdienst ect.) soll langgedienten öffent­lich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich der Rückzug aus dem Schicht- und Wechseldienst ermöglich werden. Dabei soll der Verlust etwaiger Zulagen stufenweise abgefedert werden.

•           Schaffung von Sicherheitsassistenten: Ergänzend zur herkömmlichen Ausbil­dung braucht es die Einführung von Sicherheitsassistenten bei der Polizei, um den akute Personalnot zu beheben. Dabei sollen Jugendliche nach der Pflicht­schule in einer 3-jährigen Ausbildung den Polizeiberuf erlernen und die Ausbil­dung mit der Dienstprüfung abschließen. Ab dem 2. Ausbildungsjahr sollen diese Sicherheitsassistenten auch zu einfachen Unterstützungsdiensten herangezo­gen werden (z.B. Schulwegsicherung oder Parteienverkehr auf der Polizeiinspek­tion), und damit die Polizistinnen und Polizisten der Dienststelle personell wie auch administrativ entlasten.

•           Polizeiausbildung als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis: Derzeit werden Poli­zeischüler (Aspiranten) auf Basis eines Sondervertrages nach dem Vertragsbe­dienstetenrecht aufgenommen. Nicht zuletzt aufgrund der nunmehr vorhandenen Ausbildungsplanstellen ist inzwischen wieder eine Aufnahme der Polizeischüler in ein befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sinnvoll und notwendig.“

•           Schutz der Privatsphäre: Es wird ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten eingeführt. Wird bei Eingriffen die Privatsphäre von Bediens­teten durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Fi­nanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.

•           Stärkung der Persönlichkeitsrechte: Bei strafrechtlich relevanten Anschuldigun­gen, beispielsweise ungerechtfertigten Misshandlungsvorwürfen, übernimmt die Dienstbehörde die aktive Verfolgung um das Risiko nicht auf den Bediensteten abzuwälzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzu­legen, die das freiheitliche Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Si­cherheitsbereich umsetzt.“

1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00049/imfname_771655.pdf

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Dr. Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.