13.29

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schreiben jetzt die Woche zwölf nach dem Shutdown, es sind also drei Monate vergangen, in denen die Künstlerinnen und Künstler de facto kein Geld gesehen haben. Dabei war von Anfang an klar, dass die Künstler die Ersten sein werden, die von dieser Krise betroffen sind, weil sie als Erste von den Schließungen betroffen waren, und es ist auch klar, dass sie die Letzten sein werden, bei denen wieder aufgesperrt wird – das zeigt sich ja jetzt Stück für Stück.

Daraus ergeben sich relativ schlichte Ableitungen, es sind zwei an der Zahl. Die erste Ableitung ist: Es bedarf einer Abgeltung für den Verdienstentgang der Künstlerinnen und Künstler – es war immer klar, dass das kommen muss, aber das fehlt nach wie vor –; und die zweite Ableitung ist: Es bedarf eines genauen, exakten Plans, wer wann wie und wo wieder arbeiten kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun muss ich schon gestehen, und das verhehle ich nicht, dass ich eigentlich am Montag in der Früh gedacht habe: Jetzt kommt eine zweitägige Regierungsklausur, und die werden zu dieser einen oder zu der anderen Thematik doch irgendetwas sagen! Am Ende aber muss ich sagen, es gibt weder einen Vorschlag zum Verdienstentgang, noch gibt es einen weiter gehenden Vorschlag, wie beispielsweise die Clubszene wieder in Arbeit kommen kann, wie beispielsweise Veranstalter wieder arbeiten können.

Wir haben das ja heute in der Früh erlebt – Eva, du hast es ja erwähnt –: Es gab heute in der Früh die Demonstration der Betriebsräte der Bundesmuseen. Na worum geht es da? – Da geht es darum, dass die sagen: Wir sind immer noch in Kurzarbeit, obwohl wir genug Arbeit hätten. – Na warum sind die in Kurzarbeit? – Weil es keine Idee gibt, wie man den Verdienstentgang für diese wichtigen Institutionen abgilt. Die haben überhaupt keine andere Möglichkeit, als in Kurzarbeit zu gehen, obwohl sie hinten und vorne – im Bereich Forschung, im Bereich Wissenschaft, im Bereich der Restaurierung – mehr als genug Arbeit hätten. Das ist die Situation, die ihr dort erzeugt! (Beifall bei der SPÖ.)

Beispiel zwei – ebenso eindrücklich –: Ich meine, wir sind hier vor drei Wochen gestanden und haben darüber diskutiert, dass wir jetzt den großen NPO-Fonds machen und dass dieser große NPO-Fonds besonders bald und besonders rasch in Arbeit kom­men wird. Gestern hörte ich in der „ZIB 2“ den Vizekanzler, der sagte: Na ja, wir arbeiten dran, wir arbeiten dran, wir arbeiten dran! – Ich meine, Freunde, das ist jetzt drei Monate her und es gibt den Fonds für die NPOs immer noch nicht?! Das sind 700 Millionen Euro – von denen ist exakt null ausbezahlt. Also ich halte das wirklich für eine Zumutung. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Dritten – und das bringt mich zu dem Thema, das wir heute zu behandeln haben –: Jetzt liegt der nächste Vorschlag vor: Wir gründen wieder einen Fonds, in diesem Fall einen Überbrückungsfonds, dotiert mit 90 Millionen Euro. – Ich bin sehr dafür, das zu machen, ich möchte das sozusagen wirklich nicht in Abrede stellen, nur braucht dieser Fonds auch wieder Richtlinien. Jetzt haben wir gerade von Eva vom Rednerpult aus gehört: Ja, die Richtlinien werden in den nächsten Tagen erarbeitet werden. – Also ich frage mich: Was hat euch davon abgehalten, die Richtlinien zwischen der Sitzung des Kulturausschusses vergangene Woche und dem heutigen Tag auszuarbeiten, sie also heute schon ausgearbeitet zu haben?

Im Übrigen haben wir zu diesem Thema einen Abänderungsantrag vorbereitet, weil das Problem bei dem Entwurf, wie er jetzt vorliegt, ist, dass der Betrag zu gering ist, dass die Dauer zu kurz ist und dass wieder eine bürokratische Abwicklung zu befürchten ist, weil die Künstlerdefinition, so wie sie jetzt ist, natürlich wieder nicht funktioniert, denn es gibt viele, die keine durchgängigen Einkommenssituationen haben und wieder Monate zwischen Selbstversicherung und Arbeitslosigkeit haben. Die schauen einmal mehr durch die Finger.

In Wahrheit ginge es ja um etwas ganz Einfaches: Es ginge jetzt darum, zu helfen und verlorenes Vertrauen wieder zu schaffen. Vertrauen ist meines Erachtens ein Schlüssel­begriff in der ganzen Diskussion: Wenn man wirklich helfen will, hilft man nur dann, wenn man tatsächlich auch Vertrauen schafft. Vertrauen aber schafft man nicht durch Pres­sekonferenzen, Vertrauen schafft man nicht durch zweitägige Regierungsklausuren, Vertrauen schafft man durch eine ganz profane und ganz banale Sache, und das ist irgendwie ganz konkret: die Ärmel hochkrempeln, arbeiten und dafür sorgen, dass die Dinge endlich umgesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie heißt es so schön in Brechts „Leben des Galilei“: „Vertrauen wird dadurch erschöpft, dass es in Anspruch genommen wird.“ – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 589/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Über­brückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird (22. COVID-19-Gesetz) (218 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Der Titel des Gesetzes lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler erlassen wird und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird (22. COVID19-Gesetz)“

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Der Titel des Gesetzes lautet wie folgt:

„Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler“

1a. Die Überschrift von § 1 lautet wie folgt:

„Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler“

2. In § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler“ durch die Wortfolge „Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler“ ersetzt.

2.§ 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Aus den Mitteln der „Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler“ sind an Künstlerinnen und Künstler Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zur Abfederung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie zu gewähren, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben.“

3. In § 2 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „und zum 13. März 2020 gemäß § 2 GSVG als Künstlerinnen und Künstler in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert sind“.

III. In Artikel 2 wird Z 2 wie folgt geändert:

1. In § 14e Abs. 2 wird die Wortfolge „Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler“ durch die Wortfolge „Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler“ ersetzt.

2. In § 14f wird die Wortfolge „Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selb­ständige Künstlerinnen und Künstler“ durch die Wortfolge „Fonds für eine Über­brückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler“ ersetzt.

Begründung

Das Anliegen der Abgeordneten Maria Großbauer und Mag. Eva Blimlinger Künstle­rinnen und Künstler, die stark von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betroffen sind, Überbrückungshilfen auszuzahlen, ist prinzipiell zu begrüßen. Allerdings bedarf es einiger Änderungen, um Künstlerinnen und Künstler bestmöglich zu unterstützen.

Erstens sind in dem Entwurf von Großbauer/Blimlinger nur Personen antragsberechtigt, die zum 13. März 2020 gemäß § 2 GSVG als Künstlerinnen und Künstler in der Sozial­versicherung der Selbständigen pflichtversichert waren. Darüber hinaus gibt es jedoch viele KünstlerInnen, die beispielsweise in kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen nach dem ASVG angestellt sind und deren Einkommen durch die Covid-19 Pandemie zu 100 Prozent weggebrochen sind. Diese haben oftmals aufgrund der Kurzfristigkeit ihrer Beschäftigungsverhältnisse keinen oder nur geringen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Die Covid-19 Pandemie betrifft sowohl selbständige als auch unselbständige KünstlerInnen, aus diesem Grund darf hier keine Einschränkung auf eine bestimmt KünstlerInnengruppe erfolgen. Daher sieht der Abänderungsantrag vor, alle KünstlerInnen bei dem Fonds bezugsberechtigt zu machen.

Zweitens bergen die in § 1 (2) normierten Fördervoraussetzungen unter Umständen Gefahren: Der Begriff der „Notlage“ wird nicht definiert. Es ist unklar, wann eine solche vorliegt. Des Weiteren müssen „Einnahmenausfälle“ vorliegen. Aus den Erfahrungen mit dem Härtefallfonds wissen wir, dass gerade KünstlerInnen über sehr unregelmäßige Einkommen verfügen und diese Bestimmung rasch zu einem Ausschlussgrund werden kann. Daher ist im Abänderungsantrag die Anforderung einer Notlage und eines Einnahmenausfalls gestrichen.

Drittens wäre es wichtig, in den Richtlinien die Höhe der Förderung zumindest an die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle (60% des Median-Einkommens) in der Höhe von 1.286€ monatlich anzupassen. In der Begründung des Gesetzesentwurfs von Großbauer/Blimlinger sind € 1.000 pro Monat für maximal 6 Monate vorgesehen.

Darüber hinaus ist durch größtmögliche Klarheit in den Richtlinien zu verhindern, dass es zu zahlreichen Rückzahlungsforderungen kommt. KünstlerInnen müssen bei Antrag­stellung Sicherheit darüber haben, ob sie bezugsberechtigt sind oder nicht. Künstle­rIn­nen, die sich subjektiv in einer Notlage befinden und aus der Überzeugung heraus, dass sie anspruchsberechtigt sind, die Überbrückungsfinanzierung beantragen, dürfen nicht rückwirkend in ihrer Existenz bedroht sein, weil die SVS in der Einschätzung der Notlage zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt. Selbstverständlich jedoch können in den Richtlinien Voraussetzungen definiert werden, beispielsweise bis zu welchem Ein­kommen eine Unterstützung beantragt werden kann.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG verteilt und er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.